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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^S83. Dresden, am 28. März 1851. Sechsundacht zigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 24. März 1851. Inhalt: Negistrcindenvortrag. —- Entschuldigung. — Berathung über den anderweiten Bericht der ersten Deputation, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betreffend. — Besondere Berathung über Punkt —VII. — Schlußabstim mung. — Vortrag von Seiten der ersten Deputation, das Re sultat des Vereinigungsverfahren hinsichtlich des Volksschulge setzes betr. — Beschlußfassung. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift, den Gesetzentwurf, einige strafrechtliche Bestimmungen betreffend. Die Sitzung beginnt nach Vr12 Uhr in Anwesenheit der Staatsminister v. Zschinsky, v. Friesen, v. Beust und des Regierungscommissars v. Hübel, sowie in An wesenheit von 30 Kammermitgliedern. Präsident v. Schönfels: Wir gehen sogleich zum Vor trage aus der Registrande über, es befindet sich auf dersel ben nur eine Nummer. (Nr. 394.) Bericht der ersten Deputation über den Ent wurf eines Gesetzes, die Communalgarden betreffend. Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Druck und. auf eine nächste Tagesordnung. Wegen Unwohlseins haben sich Herr General v. Miltitz und Herr v. Beschwitz entschuldigt. Herr Meinhold hat für die heutige Sitzung um Urlaub gebeten. Ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie dieses Gesuch zu genehmigen gemeint sei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen, wir können daher zur Tagesordnung übergehen, und zwar zum Vortrage des anderweiten Berichts der ersten Deputation, das Gesetz wegen Störung der öffent lichen Ruhe und Sicherheit betreffend. Herr v. Zehmen als Referent wird die Güte haben, den Vortrag zu bewirken. I. K. (3. Abonnement ) Referent Regierungsrath v. Zehmen: Die mittelst Decrets vom 19. Juli 1850 vorgelegte und in den Sitzungen der ersten Kammer vom 14. August sig., 18. September und 18. November vorigen Jahres berathene Verordnung, das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betreffend, ist in der zweiten Kammer in deren Sitzung vom 6. d. M. zur Berathung gelangt. Hierbei haben die §§. 1, 3, 4, 5, 6,7,8,10,11,15,18 und 19 nach der Regierungsvorlage und beziehentlich der von der ersten Kammer vorgeschlagenen veränderten Fassung der selben ohne Abänderungen Annahme gefunden; §. 14 ist in Uebereknstimmung mit der diesseitigen Kammer abgelehnt worden, und von den von der ersten Kammer für das Ver fahren vor dem Standgerichte in Vorschlag gebrachten neuen Zusatzparagraphen 17 a., b., o., 6., e. sind die §§. 17 d. und 17 v. ohne alle Abänderung, die andern aber mit geringen Veränderungen in der jenseitigen Kammer ausgenommen worden Dagegen haben sich noch folgende, wiewohl mit Aus nahme eines einzigen Punktes, nur unwesentliche Verände rungsvorschläge bei der Berathung der jenseitigen Kammer herausgestellt. I. (zu §.2.) Die zweite Kammer schlägt vor, aus der von der ersten Kammer der §. 2 gegebenen Fassung dieBezugnahme auf das Gesetz vom 22. November 1848 §. 12 (die Communalgarde betreffend) wegzulassen, da dasselbe voraussichtlich werde auf gehoben werden. Nachdem unter dem 17. December 1850 den Ständen ein Gesetzentwurf, die veränderte Einrichtung der Communal garde betreffend, durch welchen die Bestimmungen des Ge setzes vom 22. November 1848 fast gänzlich beseitigt werden, vorgelegt worden, kann die Deputation die Weglassung der Bezugnahme auf jenes Gesetz nur empfehlen und beantragt daher den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer. Präsident v. Schönfels.' Es würde nun hierüber die Discussion zu eröffnen sein, nämlich über den Theil des Be richts, den soeben der Herr Referent vorgetragen hat. Es scheint Niemand das Wort zu begehren, ich werde daher zur Fragstellung übergehen. Die zweiteKammer schlägt vor, aus der von der ersten Kammer der §. 2 gegebenen Fassung die Bezugnahme auf das Gesetz vom 22. November 1848 §. 12 wegzulassen, weil dies Gesetz voraussichtlich werde aufgehoben werden. Die Deputation rathet der Kammer an, diesem Be schlüsse beizutreten, und ich habe die Frage an die Kammer zu 42
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