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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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lig hat finden lassen, mehr zu gewähren; die erstere würde hier den Vortheil haben, daß ihr ein Zuschuß vom Staate gewährt würde, den die andere willige Gemeinde nicht hätte, und daß das ein Uebelstand ist, wird Niemand bestreiten. Der zweite Uebelstand ist die Verschiedenheit zwischen Stadt- und Landgemeinden, dies, darauf hat bereits der Referent auf merksam gemacht, scheint auch für die jenseitige Kammer von großem Gewicht gewesen zu sein. Wohl ist nicht zu verkennen, daß die meisten Städte die Minimalgehalte bereits gewähren; es werden wenig oder keine Lehrer in Städten sein, die nicht wenigstens 140 Lhaler Gehalt haben, es würden also in die sem Falle die Städte keinen Antheil an der Wohlthat des Gesetzes haben. Aber auch in Bezug auf die Zulagen würde das mehroder minder derFall sein, weil die städtischen Lehrer überhaupt höher gestellt find und selten in den Fall kommen werden, eine Zulage in Anspruch zu nehmen. Es werden also die Städte sich im Allgemeinen betheiligen müssen an den von uns bewilligten Zulagen, und werden ihrerseits auch wieder für ihre städtischen Lehrer sorgen müssen, sie werden also mit doppelten Ruthen gezüchtigt. Ich weiß wohl, daß die geehrte Kammer in ihrer Mehrzahl Vertreterin des Landes und des ländlichen Interesses ist, ich erkenne aber eben so sehr die Un parteilichkeit an, die sie zu ihrem Ruhme rechnet, und ich bin überzeugt, daß diese Unparteilichkeit auch in die Wagschale fallen wird bei ihren jetzigen Beschlüssen. Sind nun alle diese Gründe nicht von der Art, daß ich dadurch schon allein die früher von mir aufgestellten Gründe für überwogen halten könnte, so schwächen sie dieselben doch so viel, daß ich das Zu standekommen des Gesetzes darum nicht auf's Spiel setzen möchte. Seiten der jenseitigen Deputation wurde, wieder Herr Referent angeführt hat, unser Vermittelungsvorschlag unanim zurückgewiesen, sie machte hingegen den Vorschlag, den von der zweitenKammer beschlossenen Antrag in die stän dische Schrift fallen zu lassen. Das war für mich ein admini- culirender Grund, um mich zum Nachgeben zu bringen. Man kann zwar sagen, es sei diese Concession eine unbedeutende, denn ein ständischer Antrag könne überhaupt nicht zu Stande kommen, wenn nicht beide Kammern übereinstimmen; ein Unterschied bleibt cs indessen doch, .ob die jenseitige Kammer auf ihrem Anträge beharrt oder ihn zurückzieht, denn in dem letzteren Falle erkennt die Kammer an, daß die ganz strenge Durchführung des Communalprincips nicht nöthig sei. - Es scheint mir aber, wenn man die Sache so betrachtet, wie sie ist, sich ein großer Theil des Bedenkens dadurch zu heben, wenn man hoffen kann, daß dadurch eine mildere Ansicht bei der Regierung Eingang findet. Diese mildere oder strengere Ansicht, dieHinneigung zu der Ansicht der ersten oder zweiten Kammer liegt, wenn der Antrag wegfällt, lediglich in der Hand der Staatsregierung. Ich habe mich daher nur unter einer Bedingung dafür erklärt, für das Nachgeben zu stim men, wenn nämlich Seiten der hohen Staatsregierung in der Kammer die Erklärung wiederholt wird, welche mir hierüber I. A. Beruhigung giebt, daß das wahre Bedürfniß einer Gemeinde ins Auge gefaßt, daß die Strenge des Gesetzes hauptsächlich da angewendet wird, wo sich Böswilligkeit Seiten einer Gemeinde zeigt; aber wo wirkliches Bedürfniß dieWeigerung verursacht, und ebenso da, wo eine Gemeinde bereits bedeu tende Opfer für das Schulwesen gebracht hat, lege ich der Staatsregierung dringend ans Herz, das Gesetz, wenn es zu Stande kommt, in diesem Sinne zu handhaben; denn im um gekehrten Falle besorge ich allerdings großes Mißvergnügen Sekten der Gemeinden. Ich würde also nur unter dieser Be dingung, wenn ich eine beruhigende Erklärung in dieser Be ziehung von Seiten der Regierung höre, bei dem Gutachten stehen bleiben. Npch mache ich auf einen Punkt aufmerksam. In der vorgestrigen Sitzung haben wir die 32,000 Lhaler bewilligt. Ich habe in der früheren Berathung darauf hin gewiesen, .daß mir gerade darum die Bewilligung eines Bauschquantums bedenklich scheine, weil ich vermuthe, daß dann keine Ersparnisse gemacht werden dürften. Diesen Grund ziehe ich jetzt für mich an. Es handelt sich zwar jetzt um ein Berechnungsquantum, ich bin aber überzeugt, wenn es einmal bewilligt ist, daß es die Regierung sich nicht zur be sonderen Pflicht machen wird, auf Kosten der Gemeinden mit Ersparungen zu glänzen. Ich hoffe also, daß der Wunsch der Kammer in der Hauptsache erreicht werden wird, nämlich, daß die Gemeinden erleichtert werden. In kurzen Worten geht also meine Ansicht dahin: ich kann die Bedenken nicht fallen lassen, die ich früher gegen die Anwendung des Communalprin cips geltend gemacht habe, ich verkenne aber auch nicht die Gegengründe. Ich glaube, daß unter diesen Umständen das Zustandekommen des Gesetzes durch einen Beschluß, welcher ein Verharren bei der früheren Ansicht wäre, zu gefährden, sich nicht rechtfertigen ließe, und ich ersuche daher die geehrte Kammer, der Meinung der drei Mitglieder, die zum Nach geben rathen, ihre Beistimmung zu geben. Staatsminister v. Beust: Ich stehe nicht an, eine Er klärung in dem Sinne zu geben, wie sie Se. Königliche Hoheit Seiten der Staatsregierung gewünscht hat. Ich zweifle auch nicht, daß Seiten der Kammer bei der Regierung der ernste Wille und die ernste Meinung vorausgesetzt wird, in diesem Sinne das Gesetz zu handhaben, um so weniger, als ich be reits bei der Schlußvcrhandlung, wo das letzte Mal der frag liche Gegenstand besprochen wurde, mich in gleicher Weise geäußert habe. Schon damals erlaubte ich mir darauf auf merksam zu machen, daß die Negierung ihre Vorlage"ganz in diesem Sinne verstehe, daß sie den Gemeinden die möglichste Rücksicht zuwenden wolle, und daß sie gerade die betreffenden Paragraphen ihrer Vorlage als den Gegensatz des von der zweiten Kammer beantragten ständischen Antrags ansieht. Es wird und kann die Absicht der Regierung nur dahin gehen und ihr Bestreben nur dahin gerichtet sein, daß auf das Un vermögen der Gemeinden bei wirklichem Bedürfnisse Rück sichtgenommen und namentlich auch Unterstützungen solchen 43*
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