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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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höchste und ein unerschütterliches Vertrauen habe. Allein das muß ich doch hinzufügen, da die Frage einmal angeregt worden ist, daß ich zu der alten sächsischen Gerechtigkeit, ob gleich der Glaube daran in Verletzten Zeit auf eine höchst schmerzliche Probe gestellt worden ist, immer noch ein uner schütterliches Vertrauen habe und solches auch Zeitlebens be halten will. Nein, meine Herren, so weit ist es mit uns noch nicht gekommen. Ich glaube, das haben wir noch nicht zu befürchten. Ich habe das feste Vertrauen, daß man alte, ehrwürdige Stiftungen, die unter dem Schutze der Verfas sung stehen, daß man alte, feierliche Vertrage, daß man lan desfürstliche Zusagen, daß man feierlich geleistete Eide zu allen Zeiten heilig und in Ehren halten wird. Die Befürch tung also, die ein geehrtes Mitglied aussprach, die theile ich nicht. Auch muß ich hinzufügen, daß, wenn so etwas jemals geschehen könnte, wenn man der Meinung sein sollte, daß man das Vermögen alter Stiftungen blos deshalb einziehen könnte, um dasselbe auf vermeintlich zweckmäßigere Weise anzuwenden, das wahrlich keinen Segen bringen würde. v. Posern: Ich hatte eigentlich blos ums Wort gebeten, um über die vorhin berührte Frage, die Aufhebung der Stifter betreffend, in dem Sinne mich auszusprechen, wieHerrv.Frie- sen soeben gethan hat. Er hat cs aber so ganzinmeLnem Sinne gethan, daß ich es unterlassen kann, weiter darüber mich auszusprechen. — Ich will mir jedoch aber nur noch ein paar kurze Bemerkungen erlauben zu dem, was über unser eigentliches Thema — die Gesetzvorlage — vorhin erwähnt wurde. Ich fürchte nicht, daß die Erörterungen darüber, ob, was und wieviel einzelne Gemeinden noch zu Schul zwecken leisten können, zur Geschäftsüberhäufung, zu Schwie rigkeiten und Weitläufigkeiten führen werde. Ich entnehme dieseHoffnung meinen Erfahrungen, die ich in derOberlausitz zu machen Gelegenheit gehabt habe. Bekanntlich besteht dort ein bedeutender Fonds zur Unterstützung für Schul zwecke, die sehr wohlthatige v. Nostitz'sche Stiftung. Es wird mit großer Einfachheit, und doch zu großer Sicherheit führend, folgendermaaßen dort einfach verfahren. Es haben die Schulgemeinden, welche einer Unterstützung zu bedürfen glauben, Tabellen jährlich einzureichen, worin nicht allein die Kinderzahl, der Gehalt des Lehrers rc. enthalten sein müssen, sondern auch das, ob das normale Schulgeld reicht, oder ob ein höheres Schulgeld hat aufgebracht werden müssen, oder ob zu Anlagen, und namentlich zu Grundanlagen, hat ge schritten werden müssen, kurz diese einfachen Tabellen sind so, daß sich mit Leichtigkeit und übersichtlich daraus sofort erken nen läßt, ob eine Schulgemeinde der fraglichen Unterstützung bedarf oder nicht. — Verfährt nun die hohe Staatsregierung in ähnlicher Weise, indem sie sich solche oder ähnliche Tabellen jährlichzuschicken laßt, die durch denCollator, durch denOrts- pfarrer und die betreffenden Vorstände autorisirt sind, so glaube ich, hat man keine Weitläufigkeiten, Molestien, Ge- fchäftsvermehrungen und sonstige Querelen zu befürchten.Noch sine Erwartung und Hoffnung muß ich mir aber erlauben, bei dieserGelegenheil auszusprechen, das ist die, mekneHerren, daß wir, wenn wir das Communalprincip aufrecht erhalten, auch hoffen können, daß dadurch ein geringeres Postulat zur Staatskasse für Schulzwecke künftighin ermöglicht werden wird; denn das jetzige Postulat ist allerdings wohl nur darum so hoch gestellt, wenigstens bewilligt worden, weil man glaubte, daß dieGemeinden, auch die wohlhabenden, gar nicht dazu gezogen werden sollten, also das ganze volle Mehrbedürf- niß der Staatskasse allein zur Last fallen werde. ».Biedermann: Ich bitte ums Wort! Ueber die Bedenken, welche gegen die Annahme der Regierungsvorlage aufgestellt worden sind, und deren Wichtigkeit ich keineswegs verkenne, hilft mir die Versicherung der hohen Staatsregie rung weg, daß sie nicht nur für jetzt da, wo es dringend nöthig ist, nachhelfen wolle, sondern daß sie auch Erfahrungen sam mele, den Erfolg des jetzigen Gesetzes beobachten und nach Befinden später andere Gesetzvorlagen machen wolle. Wenn übrigens der geehrte Herr Referent die Besorgniß geäußert hat, es möchten die Forderungen der Schullehrer immer wach sen, sich immer steigern, so muß ich dem entgegenhalten, daß die Schullehrer weit eher geneigt sein werden, höhere Gehalte zu beanspruchen und auf Realisirung dieses ihres Wunsches recht ernstlich zu dringen, wenn sie wissen, daß diese Zulagen aus Staatsmitteln gegeben werden, als wenn sie wissen, daß ihre Gemeinde sie tragen muß. Dann werden sie sich weit mehr in Acht nehmen, mit ungemessenen Forderungen hervor zutreten, weil sie wissen, daß sie sich dadurch Manchen im Orte zum Feinde machen, und manch andern Unannehmlichkeiten sich dadurch aussetzen. Viceprasl'denr Gottschald: Ich würde mich einer Wie derholung schuldig machen müssen, wenn ich meine Ansicht noch entwickeln wollte; ich beschränke mich daher auf die Er klärung, daß ich dem Gutachten der Mitglieder der Depu tation, die sich für das Communalprincip erklären, und deren Meinung beitrete, daß auch bei der Zulageangelegenheit das Communalprincip aufrecht erhalten werden müsse. Denn wenn ich auch nicht behaupten will, daß der andere Theil der Deputation das Communalprincip habe alteriren wollen mit ihren Vorschlägen, so hege ich doch die Befürchtung, daß, wenn wir in dieser Angelegenheit das Communalprincip ver lassen wollen, dies der erste Schritt sein wird, die Last der Volksbildung auf den Staat zu bringen. Die Städte wür den in diesem Falle keine Ursache zu Beschwerden haben, denn das Land würde dann einen guten Theil von dem zu tragen haben, was jetzt die Städte allein tragen. Ich wiederhole also nochmals, daß ich mich für die Aufrechthaltung des Com- munalprincips erklären werde. Referent v. We lck: Wenn immer wr'cderholtwieder von Aufrechthaltung des Communalprincips die Rede ist, so er laube ich mir, ganz die Ansicht zu der meinigen zu machen, die soeben von Herrn v. Friesen ausgesprochen worden ist, und die auch früher von der Deputation einstimmig getheilt wurde.
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