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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Es beweisen dies die Worte, die von einem Mitgliede der De putation bei der ersten Berathung ausgesprochen wurden. Sie befinden sich auf S. 1368 der Mittheilungen und lauten so: „Das Gutachten der Deputation ist hauptsächlich von einer Seite angegriffen worden, nämlich hinsichtlich des Communalprincips; man hat vielfach gesagt, es handele sich hierin um Aufgabe des Communalprincips. Davon ist aber keineswegs die Rede. Es handelt sich blos darum, ob dasselbe auf diese neuen Bestimmungen Anwendung erleiden soll, und da glaube ich, ist es doch gut, daß der Staat, wenn er Verbesserungen für nothwendig findet, zu den Gemeinden sagt: ihr habt das Eurige gethan, das Uebrige werde ich nun thun." Diese Ansicht ist auch jetzt noch vollkommen die meinige. Legr man übrigens einen Werth darauf, noch schar fer auszudrücken, daß von Haus aus eben als Grundprincip die Verbindlichkeit der Gemeinden aufrecht erhalten werden solle, für die Besoldung ihrer Lehrer zu sorgen, so würde dies Lurch eine Fassung der §. 2 o. geschehen können, die ich mir erlauben werde jetzt noch vorzuschlagen. Es ist nämlich die selbe, die wir für den Fall, daß die Deputation der zweiten Kammer überhaupt mehr Geneigtheit gezeigt hätte, auf eine Bereinigung einzugehen, uns vorzuschlagen erlauben wollten und von der wir voraussetzten, daß die Kammer sich wohl mit derselben einverstehcn würde. Es würde nämlich dieseFassung so sein, daß §.2 allerdings ganz so bliebe, wie sie bereits früher von uns beschlossen worden ist, daß aber die Zusatz- paragraphc 2o., in welcher eben ausdrücklich ausgesprochen war, daß die nach §. 1 und 2 gewährten Gehaltserhöhungen und Zulagen aus Staatscaffen zu bezahlen wären, wegsiele und statt §.2e. nunmehr folgende Zusatzparagraphe ange nommen würde: „Den nach Z. 1 bestimmten Minimalgehalt hat die Schulgemeinde aufzubringen. Bei vorhandenem Unvermögen und bei Mangel anderer Mittel sind zur Aus hülfe Zuschüsse aus Staatscaffen zu gewähren. Die nach §. 2 zu gewährenden Zulagen sind aus Staatscaffen zu zahlen, inwieweit sie nicht aus Kirchenararien oder hierzu geeigneten Stiftungsfvnds bestritten werden können." Es würde also das so oft erwähnte Communalprincip streng beibehalten werden in Bezug auf die Erhöhung der Minimalgehalte, und blos, was den Schullehrern noch als besondere Zulage ver- willigt werden soll, würde aus der Staatscasse zu entnehmen sein. Ich erlaube mir, den Antrag dem Herrn Präsidenten zu übergeben; ich bin aber allerdings blos im Stande, ihn als einen von mir und nicht von der Deputation ausgehenden zu stellen. Präsident v. Schönfels: Es würde vielleicht nur dar auf ankommen, ob die übrigen Mitglieder der Deputation sich demselben anzuschließen gemeint sind. Es würde das wenigstens die Verhandlung vereinfachen. v. Nostitz und Janckendorf: Ich für meinen Theil trete dem um so mehr bei, als es derselbe Vorschlag ist, der in der Vereinigungsdeputation gemacht ward, und der, wenn ich mich nicht ganz tauschte, bei der Mehrzahl der Mitglieder Ler jenseitigenDeputation AnfangsAnklang zu finden schien. Präsident v. Schön fels: Wollten Se.Königl. Hoheit die Gnade haben, sich zu erklären? Prinz Johann: Ich kann nicht für den Antrag sein, weil ich im Gegentheil bescheinigen kann, daß sämmtliche Mitglieder dagegen gestimmt haben. Im Anfang schien ein Mitglied sich dieser Ansicht zuzuneigen, hat dieselbe aber wieder fallen lassen. Regierungsrath v. Zeh men: Ich schließe mich Sr. Königl. Hoheit an. Bürgermeister Hennig: Ich bin gegen den Antrag. Präsident v. Schönfels: Von 6 Mitgliedern haben sich 3 für und 3 gegen den Antrag erklärt. Der Fall ist aller dings ein sonderbarer, als nun weder eine Minorität noch eine Majorität besteht. Prinz Johann: Es wird immer nur als ein Minoritäts oder vielmehr Gleichheitsantrag Seiten der Deputation an zusehen sein. v. Erdmannsdorf: Er würde wohl das Kürzeste sein, den Antrag als im Laufe der Debatte eingebracht anzusehen. Präsident v. Schönfels: Es ist das allerdings das Ein fachste, und ich werde ihn so zur Unterstützung bringen. Ich recapitulire den Antrag nochmals, er geht dahin: §. 2o., wie sie die erste Kammer angenommen hatte, in Wegfall zu brin gen, dagegen folgenden Zusatz anzunehmen: „DennachZ. 1 be stimmten Minimalgehalt hatdieSchulgemeinde aufzubringen. Bei vorhandenem Unvermögen derselben und bei Mangel an derer Mittel sind zur Aushülfe Zuschüsse aus Staatscaffen zu gewähren. Die nach §. 2 zu gewahrenden Zulagen sind aus Staatscaffen zu zahlen, inwieweit sie nicht aus Kirchen- ärarien oder hierzu geeigneten Stiftungsfonds bestritten werden können." So lautet der Antrag, den Herr v. Welck in Gemeinschaft mit zwei andern Deputationsmitgliedern eingebracht hat, und ich frage: ob die Kammer denselben zu unterstützen gemeint ist? — Es erhebt sich ein Viertel der An wesenden. Präsident v. Schönfels: Es könnte die Frage entstehen, ob nicht die Hälfte der Anwesenden zur Unterstützung erfor derlich ist, weil der Antrag im Laufe der Discussion einge- bracht ist. Vicepräsident Gottschald: Ich glaube, es kann darüber kein Zweifel sein, der Herr Präsident hat ausdrücklich ange- kündigt, daß der Antrag als ein im Laufe der Debatte ein gebrachter zu betrachten sei. Präsident v. Schönfels: Dann ist der Antrag als nicht unterstützt anzusehen. v. Friesen: Ich erlaubemir nur noch Eins hinzuzufügen. Allerdings könnte, wenn es ein einfacher Antrag ist, wie er auch betrachtet worden ist, wohl die Frage entstehen, ob ein Viertel zureicht oder die Hälfte erforderlich sei; aber ich bitte
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