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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Nostitz und Jänckendorf: Dieser Zusatzantrag ist damals von mir ausgegangen. Er ist, soviel ich mich entsinne, von der Kammer mit ziemlicher Majorität angenommen wor den, und die Staatsregierung hat demselben beigepslichtet. Ob jetzt überwiegende Gründe vorliegen, von demselben wie der abzugehen, das vermag ich in diesem Augenblicke, wo der Gegenstand erst zu meinerKenntniß gelangt, nicht abzusehen. In meiner Stellung als Antragsteller und in Berücksichtigung des Anklanges, den derselbe in dieser Kammer früher gesunden hat, kann ich nur erklären, daß ich meinerseits bei demselben beharren werde, und — daß ich mich vielleicht etwas emphatisch ausdrücke, — mich unter den Trümmern desselben begraben lassen werde. Prinz Johann: Ich habe mich damals gegen diesen Antrag erklärt und finde heute meine damals geäußerten Be sorgnisse bestätigt. Es schien mir heute viel besser, den Antrag gar nicht gestellt zu haben, als das wir genörhigt sind, von demselben zurückzugehen. Jndeß beruhige ich mich dabei, daß die Staatsregierung den Hauptantrag in diesem Sinne ver steht, mag nun der Zusatzantrag fallen gelassen werden oder nicht. Ich würde daher auch jetzt noch für den Wegfall desselben sein. Präsident v.Schönsels: Ich würde den Herrn Referen ten bitten, den Antrag nochmals vorzulesen. Referent v. Schönberg-Bibran: Ich erlaube mir sowohl den Haupt-, als den Zusatzantrag vorzulesen. Er sterer lautet: „Die hohe Staatsregierung möge bei Mitwirkung zu Schaffung einer kräftigen, das gesammte Deutschland umfassenden Centralgewalt für gleich zeitige Herstellung einer zweckmäßigen allgemeinen Vertretung des deutschen Volkes Sorge tragen." Hierzu ist gegen 10 Stimmen von der geehrten Kammer folgender Zusatzantrag angenommen worden: „DieStändeversammlung erklärt hierbei ausdrück lich, daß in-diesem Anträge nicht ein Rückblick auf die Nationalversammlung vom Jahre 1848 und auf den Wahlmodus, aus welchem dieselbe hervor gegangen ist, liegen soll, müßte vielmehr einen sol chen Rückblick auf das Bestimmteste verneinen. Sie steht vielmehr in diesem Anträge selbst nur den Ausdruck einer Gesinnung, welche die Staatsregie rung thrilt." Präsidentv. Schönfels: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so frage ich die Kammer: ob sie nach Anrathen ihrer Deputation den soeben vom Herrn Referenten recapitulirten Zusatz nicht mehr aufrecht erhalten, sondern denselben fal len lassen will? — Wird mit 18 gegen 16 Stimmen ab gelehnt. Prinz Johann: Es entsteht nun allerdings die Frage, ob jetzt auch der Hauptantrag noch stehen bleibt, denn dieser ist von der Kammer doch offenbar nur unter der Voraus- i. K. setzung dieses Nebenantrags angenommen worden. Ich sollte beinahe denken, jener wäre nun als abgelehnt zu be trachten. Referent v. Schönberg-Bibran: Bei der Verhand lung am 27. Januar ist von dem Herrnß Präsidenten sowohl über den Hauptantrag, als über den in Frage stehenden Zu satzantrag je eine besondere Frage an die Kammer gerichtet worden. Mir scheint also, beide Anträge gehen neben einan der, und dadurch, daß die Kammer den Zusatzantrag bei behalten hat, hat sie den ersten Antrag keineswegs abgelehnt. Präsident v. Schönfels: Ich möchte mich in ähnli chem Sinne erklären. Es hat eine doppelte Abstimmung stattgefunden, eine über den Hauptantrag und eine andere über den Zusatz, und insofern bin ich ganz der Ansicht des Herrn Referenten, daß nämlich der erste Antrag durch die jetzige Beschlußfassung durchaus nicht alterirt werde. Ich bin aber bereit, die Meinung der Kammer hierüber zu ver nehmen. v. Friesen: Ich trete der Meinung des Herrn Präsi denten und des Herrn Referenten auch bei, daß der Haupt antrag durch die soeben geschehene Abstimmung an sich nicht alterirt werde. Andererseits muß ich aber auch der Kam mer das Recht vindiciren, über den Hauptantrag noch einmal abzustimmen, denn sie hatte diesen nur unter der Bedingung angenommen, daß der Zusatz damit verbunden würde. Da nun der letztere von der jenseitigen Kammer nicht angenom men worden ist, so muß auch unsere Kammer das Recht ha ben, über den Hauptantrag nochmals abzustimmen. Prinz Johann: In diesem Augenblicke könnte dies wohl nicht stattsinden, da wir ja den Zusatz aufrecht erhalten haben; höchstens könnte es geschehen, nachdem die zweite Kammer nochmals darüber berathen hätte. Es würde aber darauf unter den jetzigen Umständen eine Abstimmung bei uns nochmals kaum mehr möglich sein. Das war eben die Zweifelsfrage, welche ich anregte, ob nämlich, wenn die zweite Kammer den Zusatz wiederum ablehnt, der Haupt antrag dann noch steht. Präsident v. S chön fels: Ich muß bemerken, daß der Hauptantrag sowohl, als auch der Zusatzantrag aufrecht er halten ist, denn nach der soeben gemachten Erfahrung hat ja die Deputation mit ihrem letzten Vorschläge unterlegen mrd es ist der Zusatzantrag aufrecht erhalten worden. Bei so ge stalten Sachen scheint also eine weitereFrage gar nicht nöthig zu sein, denn es fällt eben der Zusatzantrag gar nicht weg. Es wird hierdurch auch das Recht -er Kammer nicht geschmä lert, denn es ist ihr dasselbe nicht streitig gemacht worden. v. Erdmannsdorf: Ich glaube, der Herr Präsident hat Recht, denn die jetzt in Anregung gebrachte Frage kann nur in der zweiten, nicht aber in unserer Kammer aufgewor fen werden; nämlich dann, wenn es sich dort darum handeln wird, was mit dem Zusatzantrage werden soll. Die zweite 46*
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