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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung mit aller Sorgfalt dahin trachte, daß für die nächste Finanz periode eine Ermäßigung bewirkt werde. In der ersten Kammer ist dieser Beschluß abgelehnt worden, indem man der Ansicht war, daß die Verpflichtungen, welche der Staat in Bezug auf die Unterhaltung der Uferbauten und auf die Erhaltung des Strombettes der Elbe hat, so bedeutender Na tur sein, daß zu Ersparnissen an dieser Position in der näch sten Zukunft wohl kaum zu gelangen sein werde. Bei der Verhandlung mit der Vereinigungsdeputation hat sich die ganze jenseitige Deputation damit einverstanden erklärt, von Diesem Anträge abzusehen. Es würde also auch in dieser Be ziehung der frühere Beschluß der ersten Kammer aufrecht zu erhalten und von dem Anträge abzusehen sein. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand über das, was Herr v. Watzdorf eben vortrug, zu sprechen wünscht, so frage ich dieKammer: ob sie sich in Beziehung hierauf -em anschließen wolle, was vom Referenten und also von der Deputation beantragt wird? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es wird nun eine kleine Pause zu machen sein, damit der Herr Protocollant im Stande ist, nachzukommen. — Herrn v. Römer würde ich nun ersuchen, die fernerweiten Differenzen bei dem Budget des Ministerium des Innern vorzutragen. Referent v. Römer: Der einzige Differenzpunkt bei -em Budget des Ministerium des Innern betrifft einen An trag, der bei Berathung des Budgets hier gegen 16 Stimmen beschlossen worden ist, nämlich: „Die Kammer wolle im Ver ein mit der zweiten Kammer das Ministerium des Innern er mächtigen, den Expeditionsaufwand und das Reisefortkom men der Amtshauptleute in einer dem wirklichen Bedürfnisse entsprechenden Maaße zu vergüten, damit die Amtshauptleute hinfort wenigstens ihren Gehalt ungeschmälert erhalten, den sie bisher noch zu völliger Deckung jenes Aufwandes zu ver wenden genöthigt sind." Der Unterantrag ist folgendergestalt gefaßt: „daß nach erfolgter Erhöhung des Reiseaufwandes auch jeder Amtshauptmann verpflichtet ist, sich eigene Pferde zu halten." Bei dem Vortrage in der zweiten Kammer wurde dieser Antrag aber gegen 6 Stimmen abgelehnt. In der heutigen Vereinigungsdeputation wurde zwar anerkannt, daß in mehreren Fällen die beanspruchte Vergütung eine völlig berechtigte und billige sein könne; es wurde aber hauptsäch lich darauf aufmerksam gemacht, daß man jetzt, wo der Ab lauf der gegenwärtigen Finanzperiode sö nahe bevorsteht, es nicht für rathsam halten könne, eine solche Ermächtigung zur Verausgabung einer nicht einmal bestimmten Summe auszu sprechen. Die neue Organisation der Verwaltungsbehörden stehe bevor, und die Staatsregierung werde, da sie sich zu der gewünschten Verbesserung bereits geneigt erklärt habe, dies gewiß berücksichtigen. Endlich stehe noch der frühere stän dische Antrag, der in beiden Kammern des Landtages von 1845 schon beschlossen worden ist, der bei der nächsten Auf stellung des Budgets jedenfalls Berücksichtigung finden muß. Auch wurde erwähnt, daß keine Hoffnung vorhanden sei, daß von der zweiten Kammer unter diesen Umständen auf den Antrag werde eingegangen werden. Deshalb hat die Ver einigungsdeputation vorzuschlagenj, für diesmal den Antrag fallen zu lassen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Je mand das Wort ergreift, um über das, was Herr v. Römer vortrug, zu sprechen. Es scheint nicht der Fall zu sein, ich werde daher gleich zur Fragstellung übergehen. Die Kammer hat vernommen, daß die Deputation darauf anträgt, den frühem Antrag in Bezug auf die Aufwandsentschädigung der Amtshauptleute fallen zu lassen, und ich frage: ob die Kammer sich mit dem neueren Anträge ihrer De putation einverstehen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es würde hier abermals eine kleine Pause einzutreten haben. — Ich würde nun denHerrn Bürgermeister Löhrzu ersuchen haben, mehrereDifferenzpunkte vorzutragen, welche das Cultusministerium betreffen. Referent Bürgermeister Löhr: Bei Position 62 des Aus gabebudgets sind unter Anderm 500 Lhaler Gehaltszulage für den ersten Rath beim Cultusministerium postulirt worden. Die zweite Kammer hat bei ihrer erstmaligen Berathung dieser Position die Ablehnung dieser Gehaltserhöhung beschlossen, und zwar deshalb, weil sie von der Ansicht geleitet wurde, daß die zeitweilige Geschäftsvermehrung, welche für den ersten Rath im Cultusministerium besteht, vorübergehender Natur sei, und weil man hoffen könne, daß, sobalddiegegenwärtigen politischen Verhältnisse sich würden geändert haben, der Chef des Ministeriums sich mehr wie bisher mit den Angelegen heiten des Ministeriums werde beschäftigen können. Die erste Kammer hat indeß beschlossen, zwar nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer die etatmäßige Bewilligung dieser Ge haltserhöhung an 500 Lhaler abzulehnen, diese letztere aber transitorisch für die laufende Finanzperiode zu genehmigen, und zwar namentlich aus dem Grunde, weil man die gegenwärtige Geschäftsvermehrung des ersten Rathes im Cultusministerium nicht blos vorübergehend nennen könne, sondern weil diese als eine schon längere Zeit andauernde, als eine wesentliche zeitweilige Erweiterung seines ganzen Arbeits kreises anzusehen sei. Bei der anderweiten Berathung irr der zweiten Kammer hat man beschlossen, bei dem frühem ableh nenden Beschlüsse stehen zu bleiben. Dabei hat sich die Ansicht geltend gemacht, daß ja die Staatsregierung die postulirten 500 Lhaler aus dem Dispositionsfonds als Remuneration auszahlen lassen könne. Die Finanzdeputation der ersten Kammer kann dem letztem Grunde durchaus nicht beitreten, indem sie vom ständischen Standpunkte aus nicht für rath sam erachtet, dann, wenn die Staatsregierung einmal ekn.be-
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