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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Bewilligungsrecht beschränkt wird, so ist es auch Pflicht, die selben nicht anzunehmen. So lange wir nicht wußten, wie die neue Verfassung beschaffen sein würde, galt es abzuwä gen, welcher von beiden Nachtheilen der kleinste sei. Und da mals glaubte ich, daß es. unter solchen Verhältnissen Pflicht sei, eine kleine Beschränkung des Bewilligungsrechtes ein treten zu lassen, um nicht in die Hände von ungewissen Kam mern dieses allzugefährliche Werkzeug kommen zu lassen. Jetzt aber, wo wir diese Befürchtung nicht mehr haben, jetzt ist es Pflicht, auf dieses erste, höchste, auf dieses Cardinalrecht zu dringen und es bei dem zu lassen, wie es 18 Jahre hin durch bis zum Jahre 1848 gegangen ist. Es ist diese 18 Jahre hindurch nicht ein einziges Mal der Fall eingetreten, daß das Ministerium in Verlegenheit kam. Ich wünsche, daß die Verhältnisse, wie sie im Jahre 1848 eingetreten sind, nicht wieder eintreten mögen. Treten sie aber nicht wieder ein, so wird jedenfalls auch dieser Fall gar nicht mehr eintreten. Bürgermeister Wimmer: Ich finde mich veranlaßt, auf Schluß dieser Debatte anzutragen, und zwar aus folgen den Gründen. Bei der jetzigen Verhandlung haben wir nichts Neues gehört, von Seiten des Herrn Staatsministers ist nur Dasselbe wiederholt worden, was bei den vormaligen umständlichen Verhandlungen hierüber schon von demselben geäußert worden ist. Dieselben Herren, welche damals schon der Vorlage der Staatsregierung entgegentraten, wie derholen heute blos dieselben Gründe, und dazu, glaube ich, dient die jetzige Debatte nicht. Wir haben uns blos zu ent scheiden, ob die Kammer bei dem stehen bleiben will, was sie bereits beschlossen hat. Deshalb trage ich auf Schluß dieser nutzlosen Debatte an. Präsident v. Schönfels: Wenn dieser Antrag durch fünf Mitglieder, welche noch nicht gesprochen haben, unter stützt wird, so würde dann die Discussion sich blos auf diesen Antrag zu beschränken haben, und ich frage: ob der Antrag des Herrn Bürgermeisters Wimmer die Unterstützung der Kammer erlangt? — Der Antrag ist unterstützt durch fünf Mitglieder, die noch nicht gesprochen haben. Es würde nun sich die Discussion, wie ich erwähnte, auf diesen Antrag zu erstrecken haben. Referent v. Friesen: Ich müßte mich diesmal doch gegen den Schluß der Debatte erklären und glaube, daß nach den gewichtigen Worten, die der Herr Staatsminister gespro chen hat, die also von Seiten der Staatsregierung an uns gerichtet worden sind, es denn doch hieße, der Kammer die Freiheit der Discussion entziehen, wenn sie darauf nicht ant worten dürfte. Ich erkläre mich also diesmal gegen den Schluß der Debatte. v. Heyn itz: Ich müßte mich auch gegen den Schluß der Debatte erklären und Bezug nehmen aus die Aeußerung, des Fre-iherrn v. Schönberg-Bibran. Er hat einen Antrag gestellt, der von der Art ist, daß er in der Khat nicht verdient, unbeachtet zu bleiben. I. K. Präsident v. Schonfels: Von einem derartigen An träge, muß ich allerdings bekennen, ist mir nichts bekannt. Ich habe ihn auch nicht zur Unterstützung gebracht, weil er gar nicht gestellt worden ist. v. Schönberg-Bibran: Ich habe nicht meine An sicht in Form eines Antrags der Kammer vorgetragen, son dern nur in Form eines Wunsches und als eine Zweckmäßig- keitsansicht, wenn ich so sagen darf. Denn das kann man nicht verkennen, jetzt liegt über diese wichtige Frage kein De putationsbericht vor. Daß der geehrte Herr Referent eine Ansicht ausgesprochen hat, und daß diese Ansicht wieder von dem Herrn Finanzminister widerlegt wurde, ist eigentlich das Einzige, woran sich jetzt die weitere Debatte anknüpft. Ich glaube aber, daß es unbedingt zur Abkürzung der De batte führen würde, wenn der Deputation der Auftrag er- theilt würde, binnen eines oder zweier Tage über diesen Punkt einen kurzen Bericht zu erstatten, da allerdings der ekgenthümliche Fall vorliegt, daß die zweite Kammer diese Paragraphen angenommen und nur den ganzen Abschnitt verworfen hat. Präsident v. Schönfels: Vor Allem würde die erste Frage auf den Schluß der Debatte zu richten fein- Ich habe zu erwarten, ob darüber noch Jemand zu sprechen begehrt.— Es scheint nicht so. Ich werde daher über diese Frage die Debatte schließen. Herr Bürgermeister Wimmer hat auf Schluß der Debatte aNgetragen, sein Antrag hat die nöthige Unterstützung gefunden, und ich richte nun die Frage an die Kammer: ob sie diesem Antrag beizupflichten gemeint ist? — Gegen 12 Stimmen ist der Antrag auf Schluß der Debatte abgeworfen. —Herr v. Zehmen hatte sich gemeldet. v. Zehmen: Allerdings scheint es fast, als ob wir die lange Debatte über den vorliegenden Gegenstand, die wir be reits einmal geführt hatten, fast umsonst geführt hätten. Wir befinden uns auf demselben Standpunkte, wie das erstemal, als diese Frage uns vorlag. Ich meinerseits kann sür weitere Aufschiebung der Entscheidung durch nochmaligeVerweisung des Gegenstandes an die Deputation in keiner Weife sein. Ich glaube, wir müssen uns heute ausspkechcn. Man hat gesagt, so lange die Verfassung von 1831 bestehe, sei eine Aenderung der vorliegenden Paragraphen, soweit sie Vas Steuorbewilligüngsrecht betreffen, nicht nöthig. Ich kann auch dem nicht beistimmen. Wir haben anerkannt, daß Lücken in der Verfassungsurkunde in dieser Hinsicht vorhan den sind. Man sage auch nicht, daß wir dennoch 18 Jahre damit ausgereicht hätten. Wir standen am Schluffe des Jahres 1850 in der Zusammensetzung, wie wir heute hier sind, auf dem Standpunkte, daß, sowie kriegerische Ereignisse, die die Fortsetzung des Landtages gehindert hätten, eintraten, keine Steuern mehr ausgeschrieben werden konnten und der ganze Staatshaushalt ins Stocken gcrathen wäre. Das Budget war noch nicht bewilligt, die Negierung hatte keine 48*
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