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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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für das Ministerium, die Stände rechtzeitig einzubrrufen, ihnen zurrechten Zeit das Budget vorzulegen, und ebendarum glaube ich, wenn diese Bestimmungen wegfallen, so wird daraus allerdings eine Beschränkung des ständischen Rechtes erwachsen. Wie gesagt, bei dem jetzigen Ministerium bedarf es eines solchen nicht, wir können aber nicht wissen, ob nicht einmal andere Persönlichkeiten an's Ruder kommen! Wie dann, wenn einmal ein Finanzminister absichtlich oder selbst nur aus -Vernachlässiigung verabsäumte, den Landtag recht zeitig einzuberufen? Dann darf er die Steuern forterheben, wenn wir die neuen Bestimmungen angenommen haben. Werfen wir dieselben aber ab, so istjedes Ministerium g e- zwungen, rechtzeitig die Stände einzuberufcn, ein detail- lirtes Budget, einen gewissenhaften Rechenschaftsbericht vor- Zulegen. — Wir haben also in den jetzigen Bestimmungen allerdings ein sehr gewichtiges Zwangsmittel, ein sehr hoch wichtiges Recht, welches aufzugeben ich in der Lhat nicht gesonnen bin. Prinz Joha'nn: Ich bitte ums Wort zur Entgegnung auf das, was Herr v. Erdmannsdorf rücksichtlich der Erfah rungen von 1848 sagte. Es ist wahr, die Erfahrungen des Jahres 1848 sind auf Kosten des Geistes dieses Jahres zu schreiben. Aber, meine Herren, in der gegenwärtigen Zusam menstellung der Kammern sind ja doch keine Garantien gege ben, daß nicht auch ein ähnliches Jahr, wie 1848, wieder hehre. Ich wenigstens möchte diese Garantie nicht überneh men. Der Geist, welcher dieses Jahr beherrschte, ist noch nicht so unterdrückt, daß er nicht wiederkehren könnte. v. Erdmannsdorf: Und wenn ein Jahr 1848 auch wirklich wiederkäme, wenn die Stimmung des Volkes wieder so schlecht würde, wie damals, so wird doch nimmermehr von Oben her wieder so verfahren werden, als im Jahre 1848. Davor bewahre uns wenigstens der liebe Gott! Wenn er uns aber nicht davor bewahrt, dann, meine Herren, helfen auch -ie neuen Bestimmungen nichts! Referent v. Friesen: Ich will nicht zum Schlüsse sprechen, denn ich möchte noch einmal so unglücklich sein, durch rin Schlußwort eine Diskussion hervorzurufen, zu der ich gar Heine Veranlassung habe geben wollen. Ich habe bei meinem ersten Schlußworte nur erklärt, wie ich stimmen wollte, und Lanz einfach gesagt, daß ich mich nach meiner Ueberzeugung -nicht enthalten könnte, gegen die bewußten Paragraphen zu -stimmen. Darauf hat der Herr Minister mich aufgefordert, ich sollte mich darüber erklären; man hat meine Erklärung eine überraschende, ja sogar eine außerordentlichüberraschende genannt, und ich könnte mich daher wohl in derNothwendig- keit befinden, meine erste Aeußerung zu erläutern. Der Herr Minister hat sogar gesagt, ich wäre seiner Frage ausgewichen. Nun, meine Herren, erstens habe ich keine Verbindlichkeit, mich über die Gründe meiner Abstimmung zu erklären, denn -sin Jeder folgt dabei feiner inner» Ueberzeugung. Ich befand mich daher gar nicht-in der Nothwendigkeit, seiner Frage aus zuweichen, denn ich bin nicht verpflichtet, mich darüber auszu sprechen. Ist dem Herrn Minister meine Antwort nicht ge nügend gewesen, nun so bedauere ich dies zwar, aber der Schaden davon ist dann doch nur auf meiner Seite, ich habe dann meine Sache nicht gehörig unterstützt. Jndeß will ich auf seine Aufforderung doch jetzt etwas naher eingehen. Es ist an mich sowie an meine Meinungsgenossen wiederholt die Aufforderung gegangen, wir sollten doch jene Beschränkungen deutlicher bezeichnen, da man mit allgemeinen Redensarten sich nicht begnügen könne. Ich beziehe mich nur auf die §Z. 110, 117 und 117 b., wo die Fälle vervielfältigt sind, in denen die Regierung ohne Bewilligung der Stände Steuern ausschreiben, ja sogar die Steuern verändern kann. Hierin ist doch offenbar eine Beschränkung des ständischen Bewil ligungsrechts. Uebrigens bin ich mir selbst schuldig, zu erklären und die geehrte Kammer daran zu erinnern, daß wir gleich in unserm ersten Berichte uns gegen Z. 110 des Entwurfs ausgesprochen und der Kammer angerathen haben, derselben nicht beizustimmen. Wollen Sie die Güte haben, Seite 318 des Berichts zu vergleichen, so werden Sie dies finden. Ebenso hatten wir bei der ersten Berathung die Annahme der §. 117 d. ausdrücklich widerrathen, wie Sie aus Seite 325 ebendaselbst ersehen haben werden. Wenn wir später in Bezug auf diese Z. 117 b. nachgaben und sie nach dem Wunsche der Staatsregierung anzunehmen beantragten, so geschah es erst, nachdem sie eine Veränderung erfahren hatte, aber ich muß hinzufügen, sehr gegen meine persönliche Ueberzeugung; ich hatte gewünscht, daß wir §. 117 b. auch so nicht angenommen hätten. Mit einem Worte die Sache liegt so, daß Jeder nach seiner Ueberzeugung abstimmen kann und al stimmen muß, und ich sehe in derLhat nicht ein, warum indieserBeziehung mit mir eine Ausnahme gemacht werden sollte, warum ich nicht nach meiner Ueberzeugung abstimmen sollte und dürfte. Hätte ich ganz ruhig gegen diese Paragraphen gestimmt, ohne etwas zu sagen, nun so gebe ich zu, wäre das von meinem Standpunkte aus überraschend gewesen, und eben deshalb hielt ich für passend, zu sagen: ich werde gegen diese Para graphen stimmen. Der Herr Minister hat daran erinnert, daß die Stände nicht blos das Recht, sondern auch die Verpflich tung hätten, die Steuern zu bewilligen. Das ist sehr richtig und besonders den Landtagen von 1849 und 1850 sehr oft zu Gemüthe geführt worden. Es steht in §. 97 ganz ausdrück lich: die Stände haben nicht blos die Befugniß, sondern auch die Verpflichtung, die Steuern aufzubringen. Aber eben aus diesem Grunde scheinen mir auch die fraglichen Paragraphen an Wichtigkeit zu verlieren. Das, was der Herr Minister hierüber sagte, spricht also für mich und gegen ihn. Denn wenn dieStände verpflichtet sind, dieSteuern aufzubringen, nun so müssen sie es thun. Sie sind es dem Lande schuldig. Der Herr Minister kann also gar nicht mehr verlangen, als daß die Stände ihre Pflicht erfüllen. Der-
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