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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Läufige Erhaltung des Instituts verwenden, jedoch mit der ausdrücklichen Voraussetzung, daß dasselbe lediglich auf die städtische Bevölkerung beschrankt und vom platten Lande ganzzurückgezogen werde. Ich bin überzeugt, daß soein Institut, wie die Communalgarde ist, nur dann Erfolg haben kann, wenn es in seinem Wesen richtig erkannt worden ist, und wenn der Zweck, den man bei seiner Errichtung im Auge hatte, richtig verfolgt wird. Sein Zweck ist bekannt, ist vor hin auf's Neue bestimmt und richtig bezeichnet worden. Soll dieser erreicht werden, so kommt es insonderheit darauf an, daß die Communalgardenpslicht nicht zu weit extendirt und dann die Mitglieder der Communalgarde selbst richtig geleitet werden. Ein von Haus aus richtig organisirtes Corps und gute Führer ist die Hauptsache. Ich will keineswegs damit sagen, daß auf dem platten Lande schlechterdings nicht zu hoffen stehe, daß dort ebenso, wie in den Städten, gute und tüchtige Gardisten und Führer zu erlangen waren. Das behaupte ich aber doch, daß sich eine größere Auswahl von dazu geeigneten Elementen in der städtischen Bevölkerung, als auf dem Lande vorsindet; ja, die Erfahrung hat es bestä tigt, daß mit wenigen Ausnahmen zu Commandanten und höher Chargirten geeignete Subjecte auf dem Lande seltener anzutreffen waren, als in den Städten. Kommt noch dazu, daß das Institut nur locale Interessen verfolgt, so ist gewiß auch richtig, daß in den Städten eher Veranlassung Vorkom men wird, das Institut zu seinemZwecke hinzuführen, als auf dem platten Lande; also wozu dieses mit Betheiligung an einem Institute plagen, dessen es nicht oder nur höchst selten bedarf? und da giebt es am Ende andere Hülfsmittel. Ich werde also der Aufhebung der Communalgarden auf dem platten Lande beipflichten und glaube, daß die Gesetzvorlage mit den in dem Berichte der Deputation angerathenenModi- ficatkonen dazu wesentlich beitragen wird, dem Institute, so weit es für die städtische Bevölkerung Anwendung haben soll, eine festere und angemessenere Unterlage, und vorzüglich einen neuen Geist zu verschaffen, und das thut freilich Noth. Regierungsrath v. Zehmen: Auch ich, und das muß ich als Mitglied der Deputation besonders hervorheben, habe mich schwer entschlossen, zu dem vorliegenden Gesetze meine Zustimmung zu geben. Ich habe mir zunächst die Frage mit vorlegen müssen, die auch in den Motiven angeregt ist, ob es nicht vielleicht besser sei, das ganze Institut der Communal garde aufzuheben, nicht blos in den Dörfern, wie es die Gesetz vorlage will, sondern überhaupt. Nach meiner Ueberzeugung hat sich, wie ich besorge, das ganze Institut der Communal garde im Jahre 1849 selbst den Todesstoß gegeben. Sie hat in diesem folgenschweren Jahre, bei den wichtigen Ereignissen, die damals über uns kamen, ihre Stellung verkannt. Statt, wie sie hätte thun sollen, einzustehen für die Ruhe, den Frie den des Landes, für die Ordnung und das Gesetz; statt dafür zu sorgen, daß die Politik sich nicht auf die Straßen verlor, ließen sich die meisten Bürgerwehren des Landes in poli 1. K. (Z. Abonnement ) tische Discussionen ein, und die Folge davon war, daß sie in sich selbst zerfielen. Die Communalgarde umfaßt alle Ein wohner des Ortes, alle politischen Farben sind darin vertre ten; sowie sie daher in politischeTagesfragen sich einließ,war die natürliche Folge davon, daß da, wo die Communalgarde handeln sollte, ein Lheil rechts, der andere Theil links ging, und in der Mitte brach sie auseinander; statt die Anarchie auf der Straße zu bekämpfen, was sie hätte thun sollen, zogen sich die Meisten in die Häuser zurück. Das ganze Institut zeigte sich im Momente der Gefahr wirkungslos. Die Folge davon war, daß es das Vertrauen nach Außen, das Ver trauen nach Innen, zu sich selbst verlor. So lange also nicht die Ueberzeugung in der Communalgarde wieder Platz greift, daß ihre einzige Aufgabe in treuer Pflichterfüllung die Wah rung des Landfriedens ist, so lange, als sie sich für berufen hält, und das ist die Meinung, die sehr verbreitet war, sich als Wächter der Volksrechte der Regierung gegenüber hinzu stellen und als bewaffnete Macht eine gewisse Controle ge gen die Regierungsmaaßregeln auszuüben, so lange-wird aus dem ganzen Institute nichts werden. Ein anderer Geist muß hereinkommen. Ich besorge sehr, daß das schwer hal ten wird, und kann die Besorgniß nicht unterdrücken, daß wir auch mit dem vorliegenden Gesetze nicht viel schaffen werden. Der Himmel möge es bessern; meine Hoffnung ist gering. Die übrigen Punkte will ich nicht berühren, sie sind bereits von geehrten Sprechern vor mir erwähnt. Prinz Johann: Ich wollte nur in Bezug auf eine Aeußerung des Herrn Bürgermeister Pfotenhauer etwas erwidern, insofern er auf die Geschichte der Entstehung der Communalgarde und des Gesetzes Rücksicht nahm und sich be zog. Ich habe bei dieser Gesetzgebung mitconcurrirtund kann versichern, daß die Absicht gerade damals dahin ging, das Princip recht festzustellen, daß die Communalgarde ledig lich ein Localinstitut sei. Einzelne Ausnahmen beweisen na türlich nichts dagegen. Selbst in den Fällen, wo die Com munalgarde als bewaffnete Macht außerhalb der Gemeinde bezirke gebraucht werden kann, soll dies blos in Bezug auf die innere Sicherheit geschehen können. Allerdings finden auch hiervon in Bezug auf die Escorte u. dergl. Ausnahmen statt. Dieses Princip hat man auch festzuhalten gesucht; allein ich kann nicht läugnen, daß immer dagegen eine gewisse Opposition stattgefunden hat. Was nun das gegenwärtig vorliegende Gesetz und die von der Deputation vorgeschlage nen Veränderungen desselben anlangt, so glaube ich, daß, so weit meine Erfahrung reicht, — und sie ist eine 15jährige, — diese die Punkte-betreffen, welche man die eigentlich faulen Flecke des Instituts nennen möchte, und ich hoffe, daß durch dieses Gesetz im Gegentheil das Institut gerade vielleicht we sentlich verbessert wird. Staatsminister v. Friese n: Die bisher geführte De batte giebt mir nur zu sehr wenigen Bemerkungen Veranlas sung, die ich zunächst an eine Aeußerung des Herrn Bürger« 51
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