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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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befolgt werden können ? Noch muß ich gedenken, daßderCom- nnrnalgardist nie Soldat wird. Darnach muffen nach meiner Meinung alle Anordnungen getroffen werden. Staatsminister v. Friesen: Die Bemerkungen des Herrn Bürgermeister Wimmer, die auch der Herr General v. Nostitz getheilt hat, sind allerdings beachtungswerth. Ich erlaube mir aber darauf aufmerksam zu machen, daß in §. 2 der Gesetzvorlage nicht unbedingt gesagt ist, daß die Geschäfte des Generalcommandos an die Kreisdirectioncn übergehen, sondern an das Ministerium des Innern und beziehentlich an die betreffende Kreisdirection. Welche Geschäfte auf die eine oder andere Behörde übergehen sollen, ist Sache der Aus führung. — Das Ministerium ist einverstanden, daß alle Ge schäfte, bei denen eine rasche Erledigung in demselben Sinne nothwendig ist, unmittelbar von dem Ministerium des Innern an die einzelnen Communalgardencommandanten gehen und nicht erst durch die Kreisdirectioncn. Dadurch werden sich die geäußerten Bedenken erledigen. Es sei mir erlaubt, noch Einiges im Allgemeinen zu bemerken auf die Aeußerungen des Herrn Bürgermeister Pfotenhauer. Er legt den Hauptwerth auf die Beibehaltung des General- eommandos, Weiler annimmt, daß die ganze militairische Or- Lanisation der Communalgarde davon abhange; ich glaube aber, viel mehr Einfluß auf die militairische Organisation der Communalgarde und auf die Aufrechthaltung eines guten Geistes in derselben haben die Ortscommandanten, als das Generalcommando. Sie stehen in unmittelbarer Verbindung mit der Communalgarde des Ortes und haben den meisten Einfluß auf die Einzelnen; sie sind es, welche, wenn es zur Wirksamkeit der Communalgarde kommt, an der Spitze der selben stehen und das Vertrauen der Einzelnen haben. Das Generalcommando kommt niemals in die Lage, selbst un mittelbar eine Communalgarde zu commandiren. Selbst 1>ann, wenn mehrere Communalgarden einmal vereinigt an -einem Orte wirken müssen, wird das Verhältniß gewiß von der Art sein, daß das Militaircommando eintritt, die ganze Communalgarde unter den Militaircommandanten gestellt m>ird, und also auch dann der Generalcommandant keinen Platz für seine Wirksamkeit finden kann. Ich kann auch nicht zugeben, daß das Generalcommando der Communalgarde Zegenüber die Stellung habe, wie das Kriegsministerium der Armee gegenüber; diese Stellung hat vielmehr das Mini sterium des Innern. Das Generalcommando ist auch jetzt um eine Mittelbehörde, die in vielen und wichtigen Be ziehungen an die specielle Instruction des Ministeriums des Innern gebunden ist. Herr Bürgermeister Pfotenhauer hat ferner bemerkt, er glaube, der polizeiliche Beigeschmack, wel cher der Communalgarde künftig beiwohnen werde, dürfte der Mehrzahl die Theilnahme verleiden. Dies fürchte ich nicht. Ich bin vielmehr überzeugt, daß man endlich auch bei uns da hin kommen werde, in dem polizeilichen Beigeschmäcke nichts -Bedenkliches oder Erniedrigendes, sondern eine ehrenvolle Aufgabe aller Bürger darin zu finden die Polizei in ihren, doch nur auf das allgemeine Wohl gerichteten Bestrebungen zu unterstützen. Herr Bürgermeister Pfotenhauer hat ferner bemerkt, es würde in Dresden viel lieber eine bedeutende Ver mehrung der Polizcimannschaft gesehen worden sein, als die Zurückführung derCommunalgarve auf den Zustand, welchen das Gesetz beabsichtigt. Wenn das der Fall ist, so kommt man nur dem nach, was von der Staatsregierung schon lange ge wünscht und verlangt wird. Die Vermehrung der Polizei mannschaft in Dresden ist ein dringendes^Bedürfniß, und ich hoffe, daß die Ansicht des Herrn Bürgermeister Pfotenhauer auch von den Dresdner städtischen Behörden getheilt wird. Solltees daher gelingen, eine zahlreiche Polizeimannschaft in einer Weise herzustellen, daß sie die nöthige Sicherheit ge währt und ein jedes andere Institut unnöthig macht, nun, so hat ja die Regierung das Recht, auf Antrag der städtischen Behörde von der Errichtung einer Communalgarde auf Zeit zu dispensiren, und man würde dann erwägen können, ob man von einer Communalgarde absehenjkönnte. Sollte es möglich sein, in Dresden eine völlig ausreichende Polizei mannschaft herzustellen, so wird die Regierung hier nicht un bedingt auf der Communalgarde bestehen. Bürgermeister Pfotenhauer: Ich muß erwähnen^ daß mir von einem neuen Verlangen des Ministeriums an die Stadt Dresden, die Polizeimannschaft zu vermehren, nichts bekannt ist. In einer nicht allzuweit zurückliegenden Zeit ist es in beträchtlicher Weise geschehen. Sollte cs aber jetzt wiederholt verlangt werden, nun, so wird die hiesige Ge meinde den Antrag erwägen und sich nicht entbrechen, das zu thun, was nothwendig erscheint. v. Welck: Es scheint die Beibehaltung des General commandos in der Ansicht ihren Hauptgrund zu finden, daß das Fortbestehen desselben eine Ehrensache für die Commu nalgarde sei. Ich will gern zugeben, daß dieser Glaube durch das Verhältniß erregt und herbeigeführt worden ist, welches schon vorhin beiläufig erwähnt wurde und so bekannt ist, daß ich es nicht ausdrücklich wiederholen zu müssen glaube. Dies Verhältniß hat sich aber aufgelöst, und.es scheint, daß, wenn man auf das eigentlich Materielle der Sache eingeht, wenn man die Befugniß in Erwägung zieht, welche das General commando gehabt hat, und die Einrichtung berücksichtigt, welche künftig dem Institute der Communalgarde durch Un terstellung unter die Kreisdirectioncn und das Ministerium gegeben werden soll, eine dringende Veranlassung zum Fort bestehen des Generalcommandos durchaus nicht mehr vorlie gen könne. Es ist immer erwähnt und behauptet worden, daß zur Aufrechthaltung des militairischen Geistes die Erhal tung des Generalcommandos nothwendig sei; cs fragt sich aber, wie auch schon von einigen Rednern darauf hingewiesen worden ist, ob die Belebung und Erhaltung eines wahrhaft bürgerlichen Geistes der Communalgarde nicht weit mehr nöthig thue, als die eines militairische» Geistes. Ich kann
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