Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sührung des Gesetzes, sondern das Gegentheil. Allerdings würde es Manches für sich haben, wie ich vorhin angedeutet habe, daß' die Amtshauptmannschaften das ganze Geschäft besorgen; dann aber müßten sie in ganz anderer Weise zusam mengesetzt sein, als sie es jetzt sind; jetzt ist es unmöglich, daß das geschehen kann. Ich glaube daher, daß wir den Amts hauptleuten diese Arbeit nicht aufbürden können, sondern daß wir sie in die Hande der Ortspolizeibehörden legen müssen. v. Biedermann: Ich muß dringend wünschen, daß beide Amendements nicht angenommen werden; sie scheinen aus einem wirklich unberechtigten Mißtrauen gegen die Orts obrigkeiten hervorgegangen zu sein. Ich habe nochmals auf die unbedingte Nothwendigkeit hinzuweisen, dem Amts hauptmann einen Assistenten beizugeben, wenn er alles das machen soll, was hier der Ortspolizeibehörde zugedacht wird. v. Heynitz: Ich wollte nur bemerken, daß ich mich dem von Herrn v. Friesen Gesagten anschließe, und muß erklären, daß er die Tendenz meiner Absicht ganz getroffen hat. v. Welck: Wenn ich in gewisser Beziehung auch den Antrag, namentlich den des Herrn v. Metzsch, vertheidigt habe, so will ich mich dagegen verwahren, daß dabei irgend ein Mißtrauen gegen die Ortspolizeibehörden zum Grunde ge legen habe. Daß die Ortspolizeibehörde sehr wohl befähigt und im Stande sein wird, solche Geschäfte zum Abschluß zu brin gen, das wird gewiß Niemand läugnen wollen; die Ortspo lizeibehörden werden wohl noch wichtigem Geschäften ge wachsen sein. Der einzige Punkt, von dem ich ausging und den auch mehrere Sprecher vor Augen hatten, war der, daß es nothwendig sei, daß der Amtshauptmann in dieser Be ziehung von Allem in Kenntniß bleibe und eine fortlaufende Ueberstcht behalte von der Ausübung der Jagd und den in seinem Bezirke bestehenden Verhältnissen. Das war der einzige Grnnd. Staatsminister v. Friesen: Das Letztere wird voll ständig erreicht werden, wenn in der Ausführungsverordnung die Bestimmung getroffen wird, daß die gefaßten Beschlüsse den Amtshauptmannschaften angezeigt werden; die Amts- hauptmannfchaften müssen allerdings davon unterrichtet sein, wer in ihrem Bezirke die Jagd ausüben kann. v. Welck: Dann bin ich vollkommen beruhigt, wenn das die Absicht der Staatsregierung ist. Das war es eben, worauf ich schon vorhin hingedeutet habe. Präsident v. Schönfels: Es scheint, als habe sich die Debatte erschöpft, undjich werde, sofern Niemand zu sprechen wünscht, die Debatte schließen unter Ertheilung des Schluß worts an den Herrn Referenten. Referent Bürgermeister Hennig: Alles, was die Aus übung der Jagd betrifft, die Verpachtung, Anstellung von Flurschützen, die Vertheilung der Jagdgelder u. s. w., sind offenbar! reine Gemeindesachen; sie gehören nach unserer jetzigen Gesetzgebung, wenigstens nach Analogie derselben, unbedingt vor die Gemeinden. Sollte es in einzelnen Fällen nothwendig sein, daß den AmtshMptmannschaften die Auf sicht, nach Befinden eine Bevormundung der Unterbehörden zustehen soll, so wird dies nur auf dem Wege derVerörönüng geschehen dürfen. Präsident v., S ch ö nfels-' Ich werde nun zur Abstim mung übergehen können. Ich werde zuvörderst die Frage auf die Paragraphe richten, wie sie in der Gesetzesvorlage ent halten ist, und zwar mit Vorbehalt des Deputationsantrags, sowie der Anträge des Herrn v. Heynitz und Herrn v. Metzsch. Ich würde, nachdem die Paragraphe Annahme gefunden hat und der Antrag der Deputation entweder angenommen oder abgelehnt ist, die Frage dann auf den von Heynitz'schen An trag zuvörderst richten, der offenbar weiter geht als das Ge setz, denn er will in allen Fallen das Wort „Ortspolizeibe- hörde" mit dem Worte „Amtshauptmannschaft" vertauscht wissen. Würde dieser Antrag des Herrn v. Heynitz ange nommen, so ist der v. Metzsch'sche gefallen; würde dagegen der v» Heynitz'sche abgelehnt, so würde ich noch die Frage auf den v. Metzsch'sche» Antrag zu stellen haben. Ich frage nun: ob die Kammer nach Anrathen ihrer De putation der Z. 11, ich wiederhole jedoch: mit obigem Vorbehalte, ihren Beifall schenken wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Die Deputationrathet an, im ersten Satze der Paragraphe das Wort „solch en" zu ver tauschen mit dem Worte „jeden", und ich frage: ob die Kammer diesem Anträge der Deputation beizu pflichten gemeint —Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich komme nun zu dem An träge des Herrn v. Heynitz, der dahin geht, daß sowohl in Punkti als in Punkt 3 der Paragraphe das Wort „Orts polizeibehörde" vertauscht werde mit dem Worte „A m t s- hauptmannschaft", und ich frage: ob,die Kammer diesem Anträge des Herrn v. Heynitz ihren Beifall schenken wolle? — Wird gegen 5 Stimmen abgeworfen. Präsident v. Schön fels: Es wird nun noch auf das Amendement des Herrn v. Metzsch überzugehen sein, der im Satze unter 3 hinter dem Worte „Genehmigung" einge schaltet wissen will: „der betreffenden Amtshaupt mannschaft und", und ichfrage:ob di eKammer diesem Amendement ihren Beifall zu schenken gemeint sei? — Wird ebenfalls gegen 10 Stimmen abgeworfen. Präsident v. Schönfels: Ich würde nun noch zu fra gen haben, ob die Kammer §. 10, ihren Beschlüs sen gemäß, anzunehmen gemeint sei? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich werde mir nun erlauben, der Kammer vorzuschlagen, die Sitzung zu schließen. Es ist durchaus nicht möglich, jetzt mit der Berathung der Vorlage durchzukommen, ich füge aber dem einen zweiten Vorschlag
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder