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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 18517 Dresden, am 11. April Einundneunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 29. März 1851. Inhalt: Registrandenvortrag. — Fortsetzung der Berathung des Berichts ver ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, die Aus übung der Jagd betreffend. — Besondere Berathung über §. 11—18. — Zurückweisung der §. 15 mit den dazu gestellten An trägen an die Deputation zur anderweiten Berichterstattung. Die Sitzung beginnt Vo7 Uhr Abends in Gegenwart des Staatsministers v. Friesen und von 32 Mitgliedern. Präsident v. Schönfels: Wir können sogleich zum Vortrag ausderRegistrande übergehen. (Nr. 406.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 27. März 1851, die anderweite Berathung über den Gesetz entwurf, dieAbänderung einiger Bestimmungen desMilitair- pensionsgesetzes betreffend, enthaltend. Präsident v. Schönfels: Dieser Gegenstand gehtun zweifelhaft an die erste Deputation zurück. Eine weitere Mit- Iheilung habe ich nicht zu machen, wir können daher zur Tagesordnung übergehen, zur fortgesetzten Berathung des Jagdpolizeigesetzes. Herr Bürgermeister Hennig wird ersucht, den Rednerstuhl zu betreten und den betreffenden Vortrag zu halten. Referent Bürgermeister Hennig: An der Reihe ist nun ß. 11. 8.11- Die Stimmen werden so berechnet, daß auf einen Grundbesitz unter 5 Acker jagdbarer Fläche 1 Stimme, von 5—10 - - - 2 Stimmen, - 10—20 - - - 3 - - 20—30 - - - 4 - und auf jede 10 Acker mehr noch eine Stimme kommt. Mehr als die Hälfte aller Stimmen des Bezirks kann kein Einzelner haben. I. K. (6 Abonnement ) Der Bericht sagt hierzu Folgendes: Zu §. 11. In dieser Paragraphe heißt cs, daß jeder Grundbesitzer von 30 Ackern an auf jede 10 Acker mehr noch eine Stimme mehr habe. Dies könnte so ausgelegt werden, als solle er nicht eher eine Stimme mehr haben, als wenn er wirklich volle 10 Acker mehr hat. Dies ist aber, wie die ganze Scala an die Hand giebt, nicht die Absicht; es soll vielmehr Jeder eine Stimme mehr haben, wenn er 1 bis 10 Acker mehr hat, mithin auch dann schon, wenn er nur 1 Acker mehr als das Maximum der vorhergehenden Elaste hat. Um diesen Zweifel zu heben, schlägt die Deputation vor, die Worte: „und auf jede 10 Acker mehr noch eine Stimme kommt" wegzulaffen und statt dessen zu sagen: „und so fort, in gleichem Verhältniß steigend, auf 10 bis 10 Acker noch eine Stimme kommt." Präsident v. Schönfels: Die Discussion über §. 11 wäre hiermit eröffnet. v. Egid y: Ich kann mit der Art und Weise, wie nach §. 11 das Stimmrecht gehandhabt werden soll, zur Zeit wenigstens mich nicht befreunden; ich muß vielmehr die Be stimmung, daß jeder Grundbesitzer, der eine jagdbare Fläche bis zu fünf Ackern hat, auch eine Virilstimme haben soll, als mindestens unpractisch und das ganze Geschäft im höch sten Grade verschleppend und erschwerend bezeichnen. Meine Herren, erinnern Sie sich, daß in einer Flur es häufig vorkommt, daß 40 bis 50, ja noch weit mehr ganz kleine Grundbesitzer existiren, die kaum ein Paar Metzen Ackerlandes als jagdbare Fläche besitzen. Auf diesen Grundstücken haben sie bisher nie eine Jagd exercirt und genützt; sie werden sie auch nicht cxerciren, wenn man überhaupt die Benutzung des Jagdrechtes von dem Grundbesitz abhängig macht. Warum will man nunDenen auch eineVirilstimmezubilligen,denen die Jagdausübung der Natur der Sache nach persönlich nie zu Lbeil werden kann? Ich wollte mir daher den Vorschlag und den Antrag erlauben, daß in das Gesetz gebracht werde: „Die sämmtlichen Grundstücksbesitzer unter fünfAckern haben nur zusammen Eine Stimme und haben zu diesem Zwecke einen Vertreter unter sich zu wählen." Befehlen der Herr Präsident den Antrag schriftlich? 1
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