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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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gefunden. Ich habe auch ferner bemerkt, daß, wenn die An träge, die Herr v. Egidy vorhin eingebracht hat und die von der Kammer unterstützt worden sind, hineinkämen, die Oeco- nomie der gesetzlichen Bestimmung gänzlich verloren gehen würde. Ich glaube daher, daß nunmehro die ganze Paragraphe einer Umarbeitung unterworfen werden müßte, und daß solche nunmehr folgendermaaßen lauten dürfte: „Ausgenommen von den Vorschriften ߧ. 15 und 17 sind die nach §. 1 a. dieses Gesetzes zur Jagd auf ihren eigenen Grundstücken Berechtig ten, insofern sie blos auf solchen die Jagd ausüben wollen, die verpflichteten Forst- und Jagdbeamten, deren Gehülfen und Lehrlinge, jedoch nur hinsichtlich der betreffenden ihnen anvertrauten Reviere, und die Zöglinge der Forstacademie in Betreff des für sie zurUebung bestimmten Reviers." Ich gehe dabei von der Ansicht aus, daß es nunmehro weder der Er wähnung der Uniformen, noch auch der Distinction zwischen königlichen und Privatdienern bedürfen wird, wenn man im Allgemeinen blos sagt: „die verpflichteten Forst- und Jagd beamten, deren Gehülfen und Lehrlinge, jedoch nur hinsichtlich der betreffenden ihnen anvertrauten Reviere", und übrigens den Satz wegen der Zöglinge unverändert laßt. Ich habe anheimzugeben, ob diese Fassung im Allgemeinen Beifall fin det, dann würde sie dem Anträge der Deputation zu sub- stituiren sein, ohne ihm übrigens Eintrag zu thun. v. Egidy: Soweit ich als Antragsteller in der Sache be sonders interessirt bin, glaube ich die Erklärung abgeben zu können, daß ich vollkommen mit der Fassung, wie sie Herr Secretair v. Polenz vorgelesen hat, einverstanden bin. Es ist darin Alles getroffen, was ich wünsche, das genügt mir voll kommen. Graf Einsiedel - Wolkenburg: Es ist mein Be denken durch die Fassung, welche Herr v. Polenz vorgelesen hat, ebenfalls vollkommen beseitigt. Präsident v. Schönfels: Es würde nun der erste An trag des Herrn v. Polenz zurückzuziehen sein. Secretair v. Po lenz: Insofern mein erster Antrag voll kommen in meinem jetzigen enthalten ist, kann ich kein Be denken finden, wenn die Kammer auf den zweiten eingeht, den ersten zurückzunehmen. Präsident v. Schön sei s: Der erste Antrag des Herrn v. Polenz ist also, dafexn sich Niemand dagegen erhebt, zu rückgenommen. Staatsminister v. Friesen: Ich würde doch bitten, daß Herr v. Polenz die Güte hätte, die Fassung seines Antrags nochmals vorzulesen; es ist mir ein Bedenken beigegangen. Nach der Gesetzesvorlage und nach dem Deputationsgut achten war man nicht der Ansicht, daß die Forstbeamten nur innerhalb der Reviere, wo sie angestellt sind, frei sein sollten, sondern überhaupt. Insofern dürfte nun der Vorschlag des Herrn v. Polenz wieder eine neue Abweichung enthalten; auch weiß ich nicht, ob man sagen kann: „Forst- und Jagdbeam ten, deren Gehülfen und Lehrlingen, jedoch nur hinsichtlich der ihnen anvertrauten Reviere." Das würde mir auch nicht die ganz richtige Fassung zu sein scheinen. Secretair v. Polenz: Ich habe allerdings geglaubt, daß der Parität wegen nützlich und nothwendig sein würde, auch die Forstbeamten der Lösung von Jagdkarten zu unter werfen, insofern sie in andern Revieren jagen; übrigens würde das Bedenken des Herrn Ministers, welches in dem Worte „ihnen" liegt, wohl begründet sein; allein es ließe sich beseitigen, wenn man das Wort „ihnen" in „Ersteren" än derte, nämlich so: „Ausgenommen von der Vorschrift der ZH. 15 und 17 sind die nach §. la. dieses Gesetzes zur Jagd auf eignen Grundstücken Berechtigten, insofern sie blos auf sol chen die Jagd ausüben wollen, und die verpflichteten Forst- und Jagdbeamten, deren Gehülfen und Lehrlinge, jedoch nur hinsichtlich der betreffenden Erster en anvertrauten Reviere." Präsident v. Schönfels: Es hat sich Niemand gegen die Zurückziehung des ersten Antrags des Herrn v. Polenz erhoben, es ist daher derselbe als zurückgenommen zu be trachten. v. Nostitz und Jänckendorf: Ich muß um Entschul digungbitten; ich möchte den Herrn Präsidenten ersuchen, das Amendement des Herrn v. Polenz nochmals vorzulefen. Präsident v. Schönfels: Ich war eben im Begriff, es zu thun. Die Z. 18 soll nach der Ansicht des Herrn Secretair v. Polenz folgendermaaßen lauten: „Ausgenommen von den Vorschriften §. 15 und 17 sind die nach §. la. dieses Gesetzes zur Jagd auf ihren eigenen Grundstücken Berechtigten, in sofern sie blos auf solchen die Jagd ausüben wollen, die ver pflichteten Forst- und Jagdbeamten, deren Gehülfen und Lehrlinge, jedoch nur hinsichtlich der betreffenden Ersteren an vertrauten Reviere, und die Zöglinge der Forstacademie in Betreff des für sie zur Uebung bestimmten Reviers." Mo tivier ist dieser Antrag bereits, und ich habe zu fragen: ob die Kammer denselben zu unterstützen gedenkt? — Er ist hin reichend unterstützt. Präsident v. Sch önfels: Ich weiß nun nicht, ob Herr v. Egidy gemeint ist, seine beiden Amendements, wie es vor hin schien, zurückzuziehen? v. Egidy: Allerdings; meine Amendements fallen in msritis mit dem Anträge des Herrn v. Polenz ganz zusammen. Präsident v. Schönfels: Auch diese Amendements sind durch die Unterstützung Eigenthum der Kammer geworden, und ich frage: ob die Kammer gestattet, daß auch diese Amen dements zurückgenommen werden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es steht nun neben dem Deputationsgutachten nur allein der Antrag des Herrn v. Polenz.
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