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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Wir ersuchen daher das geehrte Präsidium, diese Pro- testativn zum Protokoll nehmen und mittelst Directorial- schreibens eine Abschrift von derselben an das königliche Ge-, sammtministerium gelangen zu lassen. Dresden, den 28. Marz 1851. Friedrich Magnus Graf zu Solms-Wildenfels. Alban Graf und Herr von Sch ön bürg. Eduard Carl Friedrich Adolfo. Po lenz auf Ober- sorchheim. Carl v. M^etzsch auf Reichenbach rc. Dietrich v. Mi ltitz auf Siebeneichen. Ernst Gottlob v. H eynitz auf Heynitz. Carl v. Lü tti chau, Bärenstein. Carl Heinrich Ernst Graf ».Einsred e l. Friedrich Freiherr.v.Friesen-Rötha. Egon Heinrich Gustav Freiherr v. Schönberg-! Bi'bran und'Modlau. Hans Heinrich v. Könneritz. ! Adolph v. Carlowitz. Holm v.Egidy aufNaunhof. . - Ludwig Wilhelm Ferdinand v-Besch witz auf Arns-j dorf. ' Heinrich Otto v. Erdm a nn sdorf. Curt Ernsts. P o fer n. Gtaf Curt v. Eins! edel - Wolkenbu r g. Louis Eduard Victor v. Z eh m e n - Sdauch i tz. Caspar Carl Philipp Utz v. Sch önberg. Generalleütnaüt'v. Nosti tz-Wal l w i tz. v. Watz'dvrf-St'örm'thtil. Curt Robert Freiherr v. W e l'ck-Ri esa. Peter Alfred Grafv. Hü h e n t h a l - König sb r'ü K.! Das Hauptpetitum geht demnach, 'tvie ich es sb^ben ver lesen habe, dahin, daß es dem geehrten Herrn PrasideNten-ge fallen möge, 'diese Schrift zu Protöcoll nehiüen und mittelst Directorialschreibens eine Abschrift 'von derselben an bas königliche'G'öfamM'tminksterküm gelangen zu lassen. Ich er laube mir daher, dein geehrten Präsidenten diese'Schtift ftlbst zu überreichen. Präsident v. Schönfels: Das Direktorium, welches be reits in dem Falle gewesen ist, die Schrift inHästdestzü haben, hat über diese Angelegenheit Folgendes vorzuiragen: Wie Herr v. Schönberg erwähnte, so enthält diese Eingabe zwei Wünsche; einmal soll 'dieselbe-zu Protöcoll genommen werden, und dann mittelstDirect0rialschreibcns eine Abschrift an düs königl. Gesammtministerium tzelüNgen. Was das' erste Bet-! lctngen anbetrifft, dieErklärMg zu Protokoll zsi nöhMtn/sö glaübte Vas Dirbctotlüm dägögen Mn 'HiNdörnH -z-ü -WM und Wird WseM Suchen 'stätHÄtn; was Wjw'Veü PvttM Wunsch änkrngh e'r'NeAbschri'ftbttMkltAstMkredtöMssch'reibÄs an das GeMMministMüm 'sselaNgeN Hü lassen, so HÜtdaU- felbe 'eine Ändir'e M'sicht. Es tzlüMt'nämUch dieseN WüN-fch Nicht 'erfüllen HU'köMeN, MbHwar äüs-deMRrüMe Äicht, Wbil, wennd'iöseMaäß-egbl get-offi-n Eide/es'Wz'däs ÄM- fehen nchmen'MMe/Ns fei M-UM'- EerbLschW, Uin den es sich Hästdekt; Mn -MMMüw- MtdWlüß an das 'WfMdMMKMm I. K. der Kammer und durch das Direktorium, keineswegs aber von einzelnen Ständen, und seien es auch 23 an der Zahl. v. Friesen: Als Einer von Denen, die diese Schrift mit unterzeichnet haben, erlaube ich mir zu erklären, daß wir die von Herrn v. Schönberg vorgetragene Schrift vertrauens voll an den Herrn Präsidenten gerichtet und übergeben haben, und eben so vertrauensvoll ihmganzlich überlassen, was er glaubt seiner Pflicht gemäß darauf beschließen zu können. Unsere erste Bitte hat er für gewahrt erklärt, in der Gewährung der zweiten findet er ein formelles Bedenken. Meinerseits erkläre ich, daß ich mich dabei beruhige, unser Zweckist erreicht, die Schrift ist eingereicht, ist der Kammer bekannt, sie ist vor gelesen Und so auch den anwesenden Herren Staatsmimsterir bekannt. Will das geehrte Präsidium das Minisierium durch die Mittheilung einer Abschrift von dem JNhälte der Schrift nicht unterrichten, so dürfte es vielleitHt'km eigenen Jsttkre'sse der Herren Staatsminister oder des Gesammtminksteriums selbst liegen, von der Schrift noch nähereKenntnißzu nehmen. Dieses Alles überlassen wir dem geehrten Präsidium und dem Gesammtministerium. Ebenso überlassen wir dem Gesammt- ministerium, was es auf diese Eingabe beschließen will; es hat zu erwägen, zu beschließen und zu verantworten, was auf diese Erklärung geschehen soll. AusdtüÄich will ich nur, noch dabei hinzirfügen, was jedoch auch schon in der Schrift selbst enthalten ist, daß wir den Weg der Petikiön absichtlich jetzt nicht eingeschlagen haben, well Uns der Gegenstand selbst zu einer Diskussion, zu'einer Erklarüstg noch nicht vorgelegt War, Und weil wir es für üstserePflicht halten, Ms einer jeden Discussi'dn über die Stiche'selbst'für jetztgänzlkch zu enthaltest, einer Diskussion, welche erstlich dann'Mit Grsistd und'tmtEr folg würde vorgenommen werden können, wenn beide Kam mern von den Absichten der königl. Regierung und ihren Gründen in Kenntniß gesetzt sein werden. Was mich also an belangt, so erkläre ich nochmals, ich fasse bei der Erklärung des Herrn Präsidenten, die er uns soeben gemacht hat, Be ruhigung. v. Schönb'erg - Bibrnn: 'Dieser soeben von Hertn v. Friesen ausgesptöchenen Erklärung trete auch ich bei. (Freiherr v. ÄVekÄ tritt 'ebestfstllö bei.) Präsident v. S ch önfels: Ann es scheint demnach kein Widerspruch gegen das, was ich äußerte, vorhanden zu sein, und ich glaube auch, daß der Grund, den ich für meine Meinung und für die Meinung des Direktoriums angab, ein haltbarer ist. Ich werhe^deMgemäß Verfahren. Es wird daher die Er« RarüstgHu ^rötbcoll genbmmen werden, hingegen in Bezug auf das hohe Gesammtministerium wird von Seiten desDirec- t'onü'ms etwas Wertetes nicht geschehen. Dtaatsmimster ö.Beu'st: HG.glaube für meinen Lhcil nicht ganz unerwähnt taffen zu dürfen, daß ich Mich meines- theils Mr Erklärung enthalte^ obschonich zufällig die soeben verlesene Schrift vernommen habe, weil Mch btt formellen 4 *
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