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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt, um über §. 25 zu sprechen. Vicepräsident Gottschald: Ich möchte nur eine Bitte in Bezug auf die Fragstellung an den Herrn Präsidenten rich ten. Ich kann mich nämlich nicht damit einverstanden erklä ren, daß hier den Steuerbeamten zur Pflicht gemacht wird, Anzeige über Contraventionen zu machen. Abgesehen davon, Laß das Delatorenwesen, wie mir scheint, hierdurch unnöthi- ger Weise erweitert und befördert wird, so glaube ich, könnte Liese Aufsicht den Dienst- und Berufsgeschäften der Steuer beamten Eintrag thun. Ich erkläre mich also gegen die Auf nahme des Wortes „Steuerbeamten" und werde den Herrn Präsidenten bitten, hier die Frage zu spalten. Präsident v. Schönfels: Ich werde diesem Wunsche nachkommen. Referent Bürgermeister Hennig: Daß man der Steuerbeamten kn dem Anträge mit gedacht hat, hat darin sei nen Grund, weil das fiscalische Interesse dabei ins Spiel kommt, insofern der Ertrag von den Jagdkarten nur zur Hälfte an die Ortsarmencasse, im Uebrigen aber in die Staatskasse fließt, insofern also der Fiscus dabei betheiligt ist. So gut als die Steueraufseher das Recht haben, einen auf der Chaussee passirenden Wagen nach dem Chausseezettel zu fragen, können sie auch nach den Jagdkarten fragen, weil in beiden Fällen das Interesse des Fiscus ins Spiel kommt. Wicepräfldent G ottsch ald: Nach dem Gesetze soll die Hälfte des Erlöses der Karten in die Armencasse des Wohn ortes fließen und die andere Hälfte an die Staatscasse. Ich glaube, was die erste Hälfte betrifft, so werden die Gemein den, in deren Armencaffen der Erlös fließen soll, ohnedies schon wachsam sein und derartige Contraventionen anzeigen. Prinz Johann: Das ganze Gesetz, es hilft nichts, wenn es nicht streng vollzogen wird, und deshalb glaube ich, müssen Behörden aller Art, die keicht in den Fall kommen, der artige Contraventionen zu entdecken, verpflichtet werden, sie anzuzeigen, sonst fürchte ich, wird das Gesetz eine Glocke ohne Klöppel bleiben. v. Welck: Ich möchte mir meinerseits eine Einwendung erlauben gegen den Begriff des sogenannten Denunciations- -wesens, wie es von dem Herrn Vicepräsidenten bezeichnet worden ist. Ich glaube, daß dieses Wort häufig einer sehr fälschlichen Auslegung unterworfen und ganz unrechtmäßi ger Weise eine gehässige Bedeutung damit verbunden wird. Wenn Jemand eine Gesetzwidrigkeit wahrnimmt und die be treffende Behörde darauf aufmerksam macht, so kann ich darunter einen Denunckanten im gehässigen Sinne unmög lich verstehen, im Gegentheil, ich glaube, daß es Pflicht eines jeden Staatsbürgers ist, auf offenbare Gesetzwidrigkeiten und Gesetzhinterziehungen die betreffende Behörde aufmerksam zu machen. Präsident v. Schön fels: Ich weiß nicht, ob noch Je mand das Wort verlangt. Es scheint dies nicht der Fall zu sein, ich werde daher die Debatte schließen und demZ Herrn Referenten, sofern er es begehrt, das Schlußwort ertheilen. (Dieser verzichtet.) Es wird hierauf verzichtet, und so frage ich: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation die §. 25 anzunehmen gemeint ist? — EinstimmigJa. Präsidentv. Schönfels: Ferner gehe ich zu dem An träge der Deputation über, der dahin gerichtet ist, in der stän dischen Schrift auszusprechen: „es wolle dieselbe, näm lich die Staatsregierung, im Verordnungswege außer allen polizeilichen Beamten auch den Forst-, Jagd- und Steuerbeamten die Anzeige von Contraventionen zur Pflicht machen." Nach dem Wunsche des Herrn Vicepräsidenten werde ich zuvörderst die Frage auf diesen Antrag richten mit Wegfall der Worte „und Steuerbeamten", jedoch mit Vorbehalt einer zweiten Frage auf diese Worte. Ich frage: ob Sie den An trag Ihrer Deputation, wie ich ihn soeben verlesen habe, und zwar mit Ausscheidung der Steuerbeamten, anzunehmen ge sonnen sind? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich komme nun zu dem Vor behalt und frage: ob die Worte „und Steuerbeamten" in diesen ständischen Antrag mit ausgenommen werden sollen? — Gegen 1 Stimme (VicepräsidentGottschald) Ja. Präsident v. Schönfels: Es wird daher der Antrag in der Schrift so gefaßt werden, wie die Deputation ihn vor geschlagen hat. Referent Bürgermeister Hennig: §. 26. Mehre Theilnehmer an einem Jagdpolizeivergehen haf ten für die sie betreffende Geldstrafe solidarisch. Die Deputation empfiehlt die Annahme dieser Para- graphe. Präsident v. Schön fels: Wenn Niemand über die Z. 26 zu sprechen wünscht, so werde ich sogleich zur Fragstel lung übergehen und frage: ob die Kammer nach Anra then ihrer Deputation der §. 26 beizupflichten ge meint ist? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: §. 27. Jagdpolizeivergehen verjähren mit dem Ablauf von sechs Monaten. Wird zur Annahme empfohlen. Präsidentv. Schönfels: Wenn über §. 27 Niemand zu sprechen wünscht, so werde ich auch hier sogleich zur Frag stellung übergehen. Die Deputation rathet die unverän derte An nähme dieser Paragrap he an, und ich frage : ob Sie sich hiermit einversteben wollen? — Ein stimmig Ja.
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