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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Biedermann: Wenn dieser Vorbehalt gemacht wird, bin ich mit der sofortigen Abstimmung vollkommen ein verstanden. Präsident v. Schönfels: Es würde nun darauf an kommen, ob die Kammer der Meinung, welche Se. Königl. Hoheit aussprach, beipflichtet. v. Watzdorf: Ich glaube, der Vorschlag Sr. Königl. Hoheit ist sehr zweckmäßig und in mehrer« ähnlichen Fällen auch schon vorgekommen. Präsident v. SchönfeIs: Es erhebt sich keine Stimme dagegen, und ich kann daher annehmen, daß diese Ansicht die allgemeine ist; denn freilich würde außerdem dem, was Herr v. Biedermann anführte, §.90 der Landtagsordnung ent gegenstehen , denn dort ist klar ausgesprochen, daß die defini tive Abstimmung über einen Gesetzentwurf nur zwei Tage aufgeschoben werden kann. Ich werde jetzt zu der Abstim mung über das Gesetz übergehen, und zwar mit dem Vor behalte, daß wir, nachdem die zweite Kammer über das Ge setz berathen haben wird, auf die Abstimmung zurückkommen. Die Deputation beantragt, das Gesetz mit den be schlossenen Abänderungen und Zusätzen anzu nehmen. Ich richte nun diese Frage an die Kammer und ersuche die geehrten Mitglieder, auf Namensaufruf zu ant worten. Es antworten mit Ja: Viceprasident Gottschald, Secretair Starke, Prinz Johann, v. Luch, Graf Hohenthal - Königs brück, Graf Einsiedel-Reibersdorf, v. Harleß, v. Biedermann, Bürgermeister Wimmer, ». Metzsch, r>. Nvstitz-Wallwitz, v. Römer, v. Miltitz, .Y. Welck, v. Schönberg-Bibran, v. Watzdorf, Regierungsrath v. Zehmen, Graf Einsiedel-Wolkenburg, Meinhold, v. Posern, v. Erdmannsdorf, Bürgermeister Müller, Bürgermeister Hennig, Bürgermeister Löhr, v. Beschwitz, v. Carlowitz, v. Könneritz, v. Nostitz und Jänckendorf, Präsident v. Schönfels. Mit Ne i n antworten: Secretair v. Polenz, Graf Solms-Wildenfels, Graf v. Schönburg, v. Heynitz, v. Lüttichau, v. Friesen, v. Schönberg-Purschenstein, v. Egidy. Präsident v. Schönfels: Das Gesetz hat demzufolge gegen 8 Stimmen Annahme gefunden. Es wäre nun noch der letzte Lheil des Berichtes vorzutragen. Referent Bürgermeister Hennig: Schließlich ist noch einer Petition zu gedenken, welche von den Gemeinden zu Oberlößnitz, Serkowitz, Caditz, Rade beil, Ucbigau, Muckten, Trachau, Pieschen, Trachenberge, Kötzschenbroda, Naundorf,Zitschewig, Coswig, Kötitz,Nicder- lößnitz, Reichenberg, Wahnsdorf und Boxdorf, Johann Gottlob Friedrichen und Consorten beider Ständevcrsamm- lung eingereicht worden ist. Sie bitten: L) „daß die Hälfte des bei Lösung der Jagdkarten zu entrichtenden Betrages nicht der Armencasse des Wohnortes, wie dies in der §. 17 bestimmt ist, son dern der Armencasse des Ortes oder der mehren Ort ¬ schaften, deren Gemeindebezirken der Jagdbezirk angehört, zufließe." Da jedoch die Jagdkarten nicht blos auf einen einzelnen Jagdbezirk lauten, sondern für's ganze Land gelten sollen, so erscheint das von den Petenten vorgeschlagene Verfahren völlig unausführbar; denn man müßte dann, sobald man einmal in dem Jagdreviere eines Andern mitjagen will, auch jedesmal eine neue Karte lösen, oder es müßte der für eine Karte bezahlte Betrag auf sämmtliche Jagdbezirke, auf denen Jemand gejagt hat, repartirt werden. Die Deputation beantragt daher, die Petition all 1 auf sich beruhen zu lassen. 2) suchen die Petenten darum nach: „daß den Grundbesitzern, auch wenn denselben die Ausübung des Jagdgerechtigkeit nicht zusteht, die Abwehr des Wildes und der Vögel durch Schreck schüsse verstattet werde." Soweit der Gebrauch des Schießgewehrs zur Abwehr des Wildes und der Vögel nothwendig erschien, hat die De putation bei §. 21 darauf Rücksicht genommen und beantragt deshalb: „hierdurch die Petition aä 2 für erledigt zu achten." Endlich ist zu erwähnen, daß die Petition, da sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, an die zweite Kammer ab zugeben sein wird. Präsidentv. Schönfels: BezüglichderPetitionunter 1) schlägt die Deputation vor, sie auf sich beruhen zu lassen, und ich frage: ob die Kammer sich mit die sem Anträge ihrer Deputation einversteht? — Einstimmig. Präsident v. Schönfels: Hinsichtlich aber der Petition unter 2) beantragt die Deputation,dieselbe fürerledigt zu erachten, und ich frage auch hier: ob Sie mit der Deputation sich einverstehen wollen? — Ein stimmig. Präsident v. Schönfels: Daß diese Petition noch an die zweite Kammer gelangt, dafür wird das Directorium sorgen. In Beziehung aus die nächste Sitzung muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß ich durch Karten werde einladen lassen; es liegt in diesem Augenblicke noch nichts vor. Prinz Johann: Ich habe nur eine Kleinigkeit vor- zutragcn, es ist ein sehr unbedeutendcrDifferenzpunkt in Be zug auf das Militairpenstonsgesetz. Ich weiß nicht, ob dieser Vortrag noch heute erstattet werden kann, oder ob der Herr Präsident ihn auf die nächste Tagesordnung setzen will? Präsident v. Schönfcls: Es würde dazu noch etwas kommen können, wasHerrBürgermeisterMüllcrvorzutragen hat. Es ist dies ein mündlicher Vortrag, Chausseebauten be treffend. Allerdings könnten diese beiden Gegenstände Stoff zu einer Sitzung geben. Wird der Vortrag Sr. Königl. Hoheit lang sein? Prinz Johann: Mein Vortrag wird eine Viertel-, höchstens eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Bürgermeister Müller: Mein Vortrag wird noch kür zer werden. Präsident v. Schön fels: Dann schlage ich vor, diese Vorträge auszusetzen, cs werden sich bis zur nächsten Sitzung noch mehr Gegenstände finden, womit die Zeit ausgefüllt werden kann. Ich schließe die Sitzung und bitte nur zu ver weilen, bis das Protokoll verlesen ist. . Schluß der Sitzung um 3 Uhr. Mir der Redacnon provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G Teubner.
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