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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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nicht entschließen können, der geehrten Kammer anzurathen, die Berücksichtigung dieser Petition der Staatsregierung zu empfehlen; vielmehr schlägt die Deputation der Kammer nur vor, daß diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung -übergeben werde. Sie muß aber noch an die zweite Kammer gelangen, weil sie an die Ständeversammlung gerichtet ist. Präsident v. Schönfels: Es würde zuvörderst zu fra gen sein, ob die Kammer gemeint sei, auf Berathung dieses soeben gehaltenen Vortrages sofort einzugehen? — Einstim mig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt. Es scheint dies nicht so; ich gehe daher zur Fragstellung über. Die Deputation rathet uns an, das Gesuch, von dem hier die Rede ist, der hohen Staatsregierung zur Erwägung an heimzugeben, und ich frage: ob die Kammer in Bezug auf diesen Deputationsantrag sich bei stimmend erklären will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schö n fels: Dervierte Gegenstand würde ebenfalls ein solcher sein, der aus der vierten Deputation kommt; es ist dies der Vortrag einer Petition des Schiffmül- lers Eichler, Erbpachtzinsen betreffend, und ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten, den Vortrag zu erstatten. Referent Vicepräsident Gottsch ald: Der Schiffmüller Johann Gottlob Eichler in Neustadt-Dresden hat an die Stände und zunächst an die zweite Kammer eine Petition ge richtet; die zweite Kammer hat darüber Beschluß gefaßt und hat diesen mittelst Protocollextract vom 14. Februar 1851 an die erste Kammer gelangen lassen; hier ist sie an die vierte Deputation zur Prüfung überwiesen worden. Die vierte Deputation hat dies gethan, und ich bin beauftragt, mündli chen Vortrag darüber zu erstatten. Der Petent schickt in sei ner Petition voraus, daß er sich schon mehrmals, jedoch ver geblich, an das Finanzministerium mit dem Gesuche gewen det habe um Erstattung bezahlter Ablösungskosten, theil- weise Abminderung in Rest gelassener Ablösungs-, Renten- und resp. Erbpachtsgelder; es bleibe ihm nun nichts weiter übrig, als sich an die Ständeversammlung zu wenden. Im Wesentlichen stellt er in seiner Petition zu Motivirung seiner Gesuche Folgendes vor: Seit 1815 sei ihm die Mühle ver- erbpachtet worden mit allen Rechten und Gerechtigkeiten,ins besondere mit dem Mahlzwangsrechte in den Dörfern Pie schen, Trachau und Uebigau. Er habe alljährlich einen Erb pachtzins von 150 Khalern zu entrichten, außerdem habe er bis 1834 noch 8 gGr. oder 10 Ngr. Gewerbe- und Personal steuer bezahlt; er habe auch das Recht, alle Zeit den dem Betriebe der Schiffsmühle günstigen Standpunkt in der Elbe einzunehmen, ja er könne bei Wassermangel und wenn es die Nothdurft erfordere, die Mühse sogar in die Wasserstraße ver legen. Er fahrt dann fort: die Neuzeit habe ihn durch Ge setze und Einrichtungen in seiner Existenz bedroht, namentlich müsse er seit 1834 statt 10 Ngr. 8 Lhlr. Personal- und Ge werbsteuer bezahlen, der Wahlzwang sei abgelöst worden unb ihm sei eine verhältnißmäßig geringe Ablösungsrente dafür gegeben worden, außerdem solle er noch 39 Thaler Ablö sungskosten zahlen. Der größte dauernde Nachtheil sei ihm aber dadurch bereitet, daß er im Jahre 1848 wegen des Abdrängens des Ufers durch die Strömung den Stand der Mühle habe verlassen müssen und ein Damm eingebaut wor den sei, so daß es unmöglich sei, seinen Standort zu behalten. Bei dem früheren Stande der Mühle hätte er in 24 Stunden 18 Scheffel Getreide mahlen können, während es ihm jetzt nur möglich sei, in 24 Stunden 9 Scheffel zu mahlen. Er berechnet den Verlust, der ihm dadurch in neun Monaten zu gezogen werde, auf 302 Lhlr. 12 Ngr. Er ist der Meinung, daß es billig gewesen wäre, nachdem er so viel Vortheile ver loren habe, ihm auch die Erbpachtzinsen, wenn auch nicht zu erlassen, doch zu ermäßigen. Er habe in Bezug auf diese Nachteile bereits Entschädigungsansprüche an den Staüts- siscus erhoben, er habe 3000 Lhlr. verlangt, jedoch sei düs, was ihm gewährt worden —dessen Höhe er nicht angiebt, - nicht zureichend gewesen. Er wendet sich nun an die Ständeversammlung mit drei Gesuchen, nachdem er dem Staatssiscus die fragliche Mühle für 5000 Thaler vergeblich angeboten hat. Das Gesuch geht dahin: „Den Betrag der antheilig von ihm bezahlten Ablösungskosten an 39 Lhlr. 24 Ngr. 4 Pf. ihm aus der Staatscasse hochgeneigtcst zu re- stituiren." Was diesen Antrag betrifft, so getraut sich die Deputation nicht, ihn zur Annahme zu empfehlen. Abgesehen davon, daß er gar nicht bescheinigt hat, daß er diese Ablö sungskosten bezahlt habe, indem er blos einen Zettel beigefügt hat, auf dessen Rückseite 5 Posten stehen, die den Betrag von 39 Lhlr. 24 Ngr. ausmachen und von denen behauptet wird, daß er sie bezahlt habe, entbehrt auch dieser Zettel jeder Unter schrift; zudem steht gesetzlich fest, daß bei Ablösungen der Be rechtigte und Verpflichtete die Ablösungskosten zu tragen haben, es würde also eine nicht zu rechtfertigende Begün stigung des Petenten sein, wollte der Fiscus diese Kosten übernehmen. Er bittet zweitens: „ihm von dem in Nest gelassenen jährlichen Erbpachtzinse, welcher nach Abzug der Ablösungsrenten annoch 87 Lhlr. 9 Ngr. 2 Pf. beträgt, einigen Erlaß angedeihen zu lassen." Ucber das diesfallfige Verhältniß ist die Deputation gar nicht klar geworden, denn er behauptet, daß er 150 Lhlr. Erbpachtzinsen zu bezahlen habe, während in einer, der Deputation vorliegenden, irr Folge eines Executionsantrages des Rentamtes vom Stadt gericht erlassenen Zahlungsauflage dieseZinfen auf 133 Thlr. 16 Ngr. 8 Pf. berechnet sind, und dabei gesagt wird, daß ihm davon noch 46 Thlr. 7 Ngr. 6 Pf. für sonst in natura geleistete Frohndkenste zu Gute gerechnet und abgezogen worden seien, so daß also die Erbpachtzinscn jetzt auf 87 Lhlr. 9 Ngr. 2 Psi sich vermindert haben. Es scheint jedoch der Deputation, daß er sich im Jrrthume befindet und daß er die Ablösungs rente für den Mahlzwang darunter verstanden hat. Ich wiederhole, die Deputation ist darüber gar nicht rn's Klare
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