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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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und t. mit uns einverstanden erklärt hat, so hat es nunmehr bei dieser §. 3, wie sie von uns eingeschaltet ist, sein Bewen den; jedoch schlagen wir vor, den Schlußsatz: „Auch leiden die Bestimmungen des Gesetzes L. in den Erblanden gleiche An wendung," in Wegfall zu bringen. Es ist nämlich dieselbe Bestimmung bereits in dem Gesetze von 1846 7 enthalten, sie wäre daher hier ganz überflüssig. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über das soeben Vortragene zu sprechen wünscht. — Es scheint nicht der Fall zu sein; ich frage daher: ob Sie die Z. 3, wie sie früher schon von der Kammer beschlossen worden ist, beizubehalten gedenken, und zwar mit Vorbehalt der zweiten Frage auf den Wegfall des Schlußsatzes; ich frage: ob die Kammer in Bezug auf diese §. 3 ihren früher« Beschluß aufrecht erhalten will?—Einstimmig Za. Präsident v. Schönfels: Nun frage ich: ob Sie nach Antrag Ihrer Deputation den Schlußsatz dieser Paragraphe von dem Worte „auch" an bis zu „Anwendung" in Weg fall gebracht wissen wollen? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Bei §. 4 waren beide Kammern einverstanden, nur daß die erste Kammer den Weg fall des Wortes „unentgeltlich" beantragt hatte. Die zweite Kammer hat sich damit einverstanden erklärt, und die Depu tation beantragt, die Kammer möge beschließen, daß es bei der Fassung der ersten Kammer Seite 668 bewende. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand darüber spricht, so werde ich fragen: ob die Kammer nach An- rathen ihrer Deputation es bei der früheren Fassung der §. 4, wie sie dieselbe beschlossen hatte, bewenden lasse? —EinstimmigJa. Referent Bürgermeister Hennig: Der Punkt s. in §. 4 hat sich nunmehr durch die neue §. 3 erledigt; bei Punkt b. sind beide Kammern einverstanden; bei Punkt o. hat die erste Kammer die Worte „Gemeinden oder" weggelassen. Die zweite Kammer war bei ihrer Fassung stehen geblieben, hatte sich aber im UebrigeN mit der ersten Kammer einver standen erklärt. Nachdem nun die Deputationen beider Kam mern dahin einig sind, daß die Leistungen der Gemeinden nicht abgelöst, sondern vom Staate entschädigt werden sollen, so beantragen wir, der Fassung der zweiten Kammer bezüg lich des Punktes v. beizutreten. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand darüber zu sprechen begehrt, so frage ich: ob Sie nach dem An trag Ihrer Deputation bezüglich des Pmnktesv. in H. 4 der Fassung, wie sie die zweite Kam mer beschlossen hat, 'beizutreten gemeint sind? Gegen Eine Stimme Za- ResNent Bürgermeister Hennig: Bei den Punkten <l. und e. hatte die erste Kammer den Schlußsatz nach der Fassung der zweiten Kammer: „Uebrigens kann fürdenWeg- I. K. fall der vorstehend unter ü. und s. gedachten Abentrichtungen und Leistungen eine Entschädigung auch dann nicht gefordert werden, wenn die Verbindlichkeit dazu als eine Reallast von Grundstücken anerkannt worden sein sollte," geändert, weil sie diese Rechte einer Entschädigung von Seiten des Staates unterstellt hatte. Die zweite Kammer ist diesem Beschlüsse nicht beigetreten. Nachdem nun die Deputationen beider Kammern in diesem Punkte einig sind, so beantragen wir den Schlußsatz, welcher mit den Worten beginnt: „Uebrigens kommen rc." beizubehalten, wie er von der ersten Kammer be schlossen worden war. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand zu sprechen wünscht. Es scheint Niemand das Wort zu begehren, und so frage ich: ob Sie hinsichtlich der Punkte ä. und e. dem Anträge Ihrer Deputa tion, der dahin geht, den Schlußsatz von den Worten: „Uebrigens ko mmen"biszudenWort en: sein sollte", beizubehalten, beipflichten? — Ein stimmig. Referent Bürgermeister Hennig: Der Punkt k. wurde früher von beiden Kammern abgelehnt, jedoch aus verschiede nen Gründen. In der ersten Kammer deshalb, weil er nuu- mehr durch die neue §. 3 getroffen wurde, in der zweiten Kammer, weil diese Rechte nicht sofort, sondern künftig bei der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Wegfall ge bracht werden sollen. Nachdem aber beide Deputationen in diesem Punkte einig sind, so ist die Deputation der Meinung, daß sich dieser Punkt durch die neue Z. 3 erledigt hat. Präsident v. Schönfels: Es würde dies im Protocoll bemerkt werden, und es scheint hierauf eine Frage nicht weiter zu richten zu sein. Referent Bürgermeister He n nig: Punkt §., wie er im Gesetzentwürfe steht, ist von beiden Kammern angenommen worden, bei Punkt k. sind beide Kammern auch einverstan den; Punkt!, aber ist von der ersten Kammer abgelehnt wor den, weil die Kammer der Meinung war, daß den Gerichts herren eine Mitwirkung in Vcrwaltungsangelcgenheiten zu stehen müsse, so lange sie selbst im Besitz der Patrimonial gerichtsbarkeit und der gutsherrlichen Polizei seien. Deshalb hatten wir den Punkt i. abgelehnt und später der §. 6 eine an- dete Fassung gegeben. In dieser Hinsicht ist die zweite Kam mer dem Beschlüsse der ersten Kammer beigetreten; cs würde daher hier keine Differenz mehr sein. Präsident v. SchöNfels: Es würde hier, insofern Nie mand über Punkt i. zu sprechen begehrt, allerdings wohl die Ftüge zu stellen sein — Prinz Johan«: Es bedarf hier eines Beschlusses der Kammer nicht, denn es ist hier nicht blos die Deputation der zweiten Kammer, sondern die zweite Kammer selbst bereits dem Beschlüsse der ersten Kammer beigetreten. Präsident v. Sch önfels: Insofern es nicht gewünscht d*
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