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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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wird, bin ich sehr gern erbötig, von einer Fragstellung abzu stehen. v. Heynitz: Ich glaube doch, daß ein Beschluß von der Kammer gefaßt werden muß; denn es sind ganz gleiche Falle bereits dagewesen, wo die Kammer ebenfalls abge- stimmt hat. Prinz Johann: Ich bitte um Verzeihung, die übrigen Fälle sind solche gewesen, wo blos die Deputation der zweiten Kammer erklärt hat, dem Beschlüsse der ersten Kammer bei zutreten ; hier ist aber bereits die zweite Kammer selbst beige- treten; es bedarf also gar keines Beschlusses, ja wir können gar nicht einmal einen Beschluß fassen, denn die Sache ist bereits abgeschlossen. Präsident v. Schönfels: Es würde demnach fortzu fahrensein. Referent Bürgermeister Hennig: Bei §. 5 ist nichts zu erwähnen, mit Ausnahme einiger redaktioneller Abänderun gen. Bei Z. 6 ist die zweite Kammer der ersten Kammer bei getreten; dieser Beschluß geht dahin, daß die zeitherige Mit wirkung der Guts- und Gerichtsherren in Verwaltungsan- gelegenheiten denselben so lange verbleiben soll, als ihnen die gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizei bleibt. Dieser §. 6 war abgeandert worden, weil Punkt i. wegfällt. Präsident v. Schönfels: Es wird daher auch hier einer Abstimmung nicht bedürfen, weil beide Kammern einig sind. Referent Bürgermeister Hennig: Bei §. 6b. hatte die erste Kammer noch einen Satz eingeschaltet in Bezug auf die Schönburg'fchen Receßherrschaften. Die zweite Kammer ist aber dem Beschlüsse der ersten Kammer in dieser Hinsicht nicht beigetreten. Im Vereinigungsverfahren hat sich auch die diesseitige Deputation der Ansicht der jenseitigen Kammer angeschlossen, und zwar aus den Gründen, welche die Staats regierung bei den Verhandlungen in der zweiten Kammer darüber entwickelt hat. Die Deputation beantragt daher, die S. 6 b. so beizubehalten, wie sie früher bei der Berathung der ersten Kammer beschlossen worden ist, jedoch mit Wegfall der Worte: „den Schönburg'fchen Receßherrschaften" Seite 672 des Berichts. v. Heynitz: Ach nehme an, daß hier die besondern Ver hältnisse der Oberlausitz gewahrt sind, sonst müßte ich mich gegen diese Bestimmung erklären. Präsident v. Schönfels: Die Worte: „und in der Oberlausitz" sollen nicht wegfallen. Referent Bürgermeister Hennig: Es würde Z. 6 b. dann so heißen: „Mit welchem Zeitpunkte die in Z.4 sub o.k. genannten Gewerbsabgaben und Concessionen auch in der Oberlausitz in Wegfall kommen rc." Secretair v. Polenz: Ich würde dann doch solchenfalls mir von der Staatsregierung die wiederholte Erklärung er bitten, daß die diesfallsigen Rechte der Schönburg'schen Receßherrschaften von ihr gewahrt werden sollen. Staatsmknister v. Zschinsky: Ich stehe nicht an, diese Erklärung, wie sie von den Organen der Regierung in der ersten und zweiten Kammer abgegeben worden ist, hiermit zu wiederholen. v. Posern: Ich halte mich als Oberlausitzer für ver pflichtet, die Erklärung abzugeben und auszusprechen, daß durch den heutigen Beschluß der ersten Kammer und über haupt durch die Beschlüsse beider Kammern über diese Ange legenheit dem künftigen Beschluß der Provinzialstände über diese Angelegenheit und das Concessionsrecht insbesondere nichts präjudicirt werden kann. — Sollte dies dennoch der Fall sein, so müßte ich mir förmlich dagegen zu protestiren erlauben. Allein ich glaube, die hohe Staatsregierung wird mit meiner Ansicht einverstanden sein, daß durch unsere Be schlüsse dem künftigen Beschlüsse der Provinzialstande hierüber nicht präjudicirt werden soll und kann, und ich erbitte mir von ihr und erwarte vorerst eine derartige beruhigende und zusichernde Erklärung! — Namentlich wird das Concessions recht der Gutsherrschaften und Vierstädte vor der Hand in derOberlausitz in der althergebrachten Weise noch fortbestehen, bis die Provinzialstände in dieser Hinsicht einen etwa ab ändernden Beschluß gefaßt haben werden. Prinz Johann: Es werden diese Rechte der Oberlausitz aufrecht erhalten, und ich glaube nicht, daß eine Protestation nöthig ist. v. Friesen: Ich trete der Ansicht Sr. Königlichen Hoheit bei und mache aufmerksam, daß in der Paragraphe steht: „Die Rechte der Oberlausitz sollen ausdrücklich aufrecht erhalten werden." Allein wenn ich die Wirkung dieses Vor behalts betrachte, so weiß ich eigentlich nicht recht, was er helfen soll, denn zurückweisen können sie das Gesetz doch nicht. v. Posern: Dagegen mache ich aufmerksam, daß die Stände das Gesetz doch gewiß auch zurückweisen können. Prinz Johann: Ich muß dies bestätigen. Die Ober lausitz hat sich ausdrücklich den Vorbehalt gemacht, besonders in diesen ausgenommenen Punkten. Es sind diese Punkte von der allgemeinen Gesetzgebung ausgenommen. v. Friesen: Ich beruhige mich hierbei vollkommen und freue mich nur, daß es im ganzen deutschen Reiche doch noch einen Punkt giebt, wo die deutschen Grundrechte nicht gelten. v. Nostitz-Wallwitz: Ich wollte nur als Oberlausitzer Stand bemerken, daß der Particularvertrag der Regierung mit den Ständen von 1834 diesen Punkt vollkommen sichert. Staatsminister v. Zschinsky: Ich glaube, daß die Rechte der Oberlausitz durch die vorliegende Paragraphe voll ständig gewahrt sind. Bischoff Dittrich: Ich wollte nur die Bemerkung mir
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