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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Zaben genöthigt worden sind, Gratifikationen vom Ministe rium zugebilligt worden sind. (v. Nostitz-Wallwitz, zum Sprechen aufgerufcn, verzichtet auf das Wort.) v. Erdmannsdorf: Die Einwendungen, die gegen Meinen Antrag gemacht worden sind, können mich von der Zweckmäßigkeit desselben noch nicht zurückbringen. Im Prin cipe sind fast alle geehrten Redner mit mir einverstanden gewesen, und nur von einigen Seiten sind formelle Bedenken erhoben worden, dieselben sind aber sehr bald zu heben. Es ist doch wirklich, mag man nun annehmen, daß die Amtshaupt mannschaften fortbestehen, was ich sehr wünsche, oder daß sie aufgehoben werden, daß sie vermindert oder vermehrt werden, kurz, eine Veränderung mit ihnen vorgehe, welche da wolle, so ist es doch nicht mehr wie recht und billig, daß bis zu der Zeit die Unzuträglichkeiten, die sich offenbar herausgestellt haben, gehoben werden. Wenn die Amtshauptleute nachweisen kön nen, daß sic mit der Aufwandsentschädigung für Equipage nicht auszukommen vermögen, wovon ich fest durchdrungen bin, washauptsächlich mit daran liegen mag,daßdieFourage- prcise in neuerer Zeit unendlich sich erhöht haben, so ist doch nichts leichter, als zu berechnenr so und soviel bekommtderAmts- hauptmann jetzt Entschädigung dafür, er kann den Aufwand davon aber nicht bestreiten, folglich muß aus dem Dispo sitionsfonds des Ministeriums so und soviel zugelegt werden, damit sie den Aufwand bestreiten können. Und das kann auch geschehen, wenn die jetzige.Stellung der Amtshauptleute auch nur ein halbes Jahr noch besteht. Menn Seiten des Ministertisches und des Herrn Secretairs v. Potenz- aufan- derweite Aufwandsentschädigung der Amtshauptleute Bezug genommen worden ist, so mußich daran erinnern, welchenAuf- wand ein Amtshauptmann hat. Ich appellire an die Herren, die selbst Amtshauptleute sind oder gewesen sind, die werden mir gewiß Recht geben, wenn ich sage: es giebt Hunderte von Fallen, wo der Amtshauptmann Kanons oausaverdoppelteund verdreifachte Ausgaben machen muß, als wenn er nichtAmts- hauptmann wäre. Ich erinnere nur an die edlen und milden Zwecke, wo er allemal obenansteht. Wenn von dem erlauch ten Sprecher mir eingehalten worddn ist, cs sei ein fehlerhaftes Prkncip, wenn Stände auf Erhöhung von Positionen hinar- beiteten, so räume ich das ein, auch ich kann mich nur sehr schwer dazu entschließen, Positionen erhöhen zu helfen; in dessen der Zweck ist das, was mir obenansteht. Sehe ich, daß eine so wichtige Stelle, wie die der Amtshauptleute, so besol det sst, daß sie ihren Zweck nicht erfüllen kann, so müssen wir die Mittel gewähren, daß der Zweck erfüllt wird. Wir können doch den Amtshauptleuten nicht zumuthen, noch aus der eigenen Tasche den Aufwand zu bestreiten, den sie durch ihre Function haben. Was endlich den Antrag des Abg. v° Beschwitz anlangt, so schließe ich mich demselben vollstän dig an. v. Egidy: Nicht ohne eine gewisse Befangenheit habe ich um das Wort gebeten; denn obschon ich mich der Hoff- I. K. (L. Abonnement.) nung hingebcn darf, daß Niemand mir so engherzige An sichten zutrauen werde, daß ich hier nur aus leidigem Sonder- intcrefse das Wort mir erbeten habe, so ist und bleibt es doch immer eine mißliche Sache, gewissermaaßen pro koro ot äomo fechten zu sollen. Indessen da ich soeben ganz besonders pro- vocirt worden bin, so erlaube ich mir einige Worte über die vorliegende Position und besonders über den Antrag selbst zu sprechen. Wenn ich aber dabei für den Antrag mich verwen den muß, so rhue ich es lediglich der W a h r h e i t und B i l li g- kei t zu Ehren und vorzugsweise im Interesse des betreffen den Amtes selbst. Es ist wahr, die fraglichen Acquivalente, Sic mögen sie bezeichnen und nennen, wie Sie wollen, Sie mögen von einem Quantum herüber- und hinüberrechnen, sind nicht ausreichend. Es ist wahr, daß bereits seit zwanzig und mehrer« Jahren bei jedem Landtage die erfolgreiche Wirksamkeit der Amtshauptleute anerkannt und allemal da bei bemerkt worden ist: sie sind aber so schlechtbezahlt, daß ihr Lohn mit ihrer Arbeit in einem Mißverhältnisse steht; sie ver dienen eine Besoldungsverbesserung. Ich bestätige dankbar, daß am Landtage 1832, wo diese Angelegenheit sehr lebhaft zur Sprache kam, man bemüht war, ein billigeres Verhältniß in diesem Mißverhältnisse hervorzubringen, und deshalb be willigte man damals LOO BHlr., aber eigentlich zu einer an dern Firma , als sie jetzt von einem Redner vor mir bezeichnet worden ist. Es sollten nämlich diese 200 Thlr. unter dem Prädicate „Dienftaufwandzuschuß" nicht eigentlich als Er höhung des Quantums für Expeditionsaufwand gelten, son dern insbesondere zur Entschädigung des nicht unbedeuten den amtshauptmannschaftlichen Dienstaufwandes, für den früher gar nichts passtrte. Ich mache aber einen Unterschied zwischen Dienstaufwand und Expeditionsaufwand; der eine ist ganz anderer Natur als der andere. ' Wollen die Herren wissen, wie die Amtshauptleute mit ihren Äquivalenten jetzt stehen, so erlaube ich mir, Ihnen eine detaillirte Rechnung vor zulegen. Die Amtshauptleute haben effektiv nur 150 Lhlr. Äquivalent fürs Fortkommen; dafür sollen sie nach Ihrem selbst ausgesprochenen Verlangen sich eigene Equipage hal ten. Nun wollen Sie ein paar Blätter in rinserm Berichte vorwärts schlagen, so werden Sie finden, daß für jedes vom Staate zu erhaltende Gensdarmeriepferd 180 Thlr. jährlich berechnet wird. Der Amtshauptmann kann doch füglich nicht mit einem Pferde im Lande herumkutschiren, ermuß also zwei haben; nun nehmen Sie 180 zweimal, so kommt 360 heraus. Er muß ferner einen Kutscher haben, verkostet, schlecht ge rechnet, 120 Lhlr.; eigentlich ist dafür ein Kutscher nicht zu erhalten, ich rechne aber dabei mit an, daß er dem Amtshaupt mann, soweit möglich, noch andere Dienste leistet, als in un mittelbarer Folge der amtshauptmannschaftlichen Charge. Es werden auch Geschirre und Wagen gebraucht, und diese dllen jährlich nur 40 Khlr. zu erhalten kosten. Der Amts- quptmann muß auch ein nicht unbedeutendes Capital ver wenden bei der ersten Anschaffung seiner Equipage, und die- >s Capital absorbirt und vermehrt sich nach dem Verlaufe 6
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