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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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SOOMOLHlr. niemals erreicht werden wird, so wird sich doch Mancher bei der Abstimmung in der zweiten Kammer dadurch abschrecken lassen. Allein es ist in derVereinigungsdeputation diese Veringerrung nicht zu erlangen gewesen. Was den einen Punkt anlangt, nämlich den Eindruck, den das Gesetz und namentlich die gewährte Entschädigung im Lande machen wird, so kann ich nicht wissen, welcher moralische Eindruck daraus hervorgehen werde. Aber das kann ich sagen, daß das Gesetz in einer gewissen Beziehung einen sehr verschie denen Eindruck machen wird; bei den Berechtigten wird es zum großen Theile einen günstigen Eindruck machen, denn sie bekommen sür Rechte, die ihnen nicht mehr zustanden, eine leidliche Entschädigung; bei den Steuerpflichtigen dagegen wird es nicht einen allgemein günstigen Eindruck machen, denn sehr viele von ihnen haben den Wegfall jener Rechte nicht verschuldet. Wenn ich demungeachtet für das Gesetz und für die Entschädigung aus Staatscassen bin, so geschieht es blos deshalb, weil ich den Staat für moralisch dazu ver pflichtet halte, — der Staat ist derjenige, der damals die Ent- fchädigungspflichtaufsich genommen hat,—und weil ich end lich das Zustandekommen dieses wichtigen Gesetzes sehnlichst wünsche. v. Welck: Ich bitte um's Wort zur Widerlegung! Ich muß einen Theil der Deputation dagegen verwahren, als ob wir uns davon hätten überzeugen können, oder auch in diesem Augenblicke überzeugt wäten, daßdieRechte, von denen hier die Rede ist, den Berechtigten in Folge der Publieation der Grundrechte nicht mehr zuständen. Es kann meine Ab sicht nicht sein, hierüber jetzt noch einmal eine Discussion hervorzurufen, aber ich glaube ausdrücklich erklärenzumüssen, daß das meine Ansicht, sowie die Ansicht mehrerer Mitglieder dieser Kammer durchaus nicht ist. v. Egi dy: Ich schließe mich dem vollkommen an. v. Nostitz und Jänckendorf: Ich auch. Ich erlaube mir nur noch ein Wort in Bezug auf die frühere specielle Be merkung des Herrn v. Friesen. Präsident v. Schönfels: Ich dürfte nun freilich die Kammer darüber zu befragen haben, denn der Schluß der Debatte ist ausgesprochen. v. Heynitz: Ich wünschte doch sehr, daß die Aeußerung berichtigt würde. Präsident v. Schönfels: Meine Herren! Wenn ein mal der Grundsatz feststeht, daß nach dem Schluffe der Debatte nicht mehr gesprochen werden soll, so muß derselbe auch auf recht erhalten werden. Wollte man hiervon abgehen, so würde dies' zu der Confequenz führen, daß die Debatte nie geendigt würde. Der Herr Staatsminister v. Nostitz. und Jänckendorf hat-sich übrigens beschieden und dringt nicht mehr darauf, noch sprechen zu wollen. Wir können nun zur Fragstellung über gehen. Bevor ich das aber thue, würde ich den Herrn Referenten ersuchen, den Antrag, um-den es sich handelt, noch einmal vorzulesen. l. A. ! Referent Bürgermeister Hennig: „Für alle Befugnisse, welche nach vorstehenden Bestimmungen in Wegfall gekom men sind, wird den Berechtigten eine Entschädigung aus Staatscassen gewährt. Sie besteht in dem Ibfachen Betrage des zu ermittelnden durchschnittlichen Ertrags der letzten zehn Jahre, vom 31. December 1848 an. zurückgerechnet. In sofern jedoch der Gesammtbetrag, dieser Entschädigung die Summe von 500,000 Lhaler übersteigen sollte, hat sich jeder zu Entschädigende eine verhältnißmäßige Kürzung gefallen zu lassen. — Ohne Entschädigung fallen nur diejenigen Be fugnisse und resp. Leistungen weg, deren Zweck sich mit dem Wegfall der Patrimonialgerichtsbarkeit und der gutsherrliche» Polizei erledigt, sowie die im ersten Satze der §, 27. des Ge setzes vom 23. November 1848 erwähnten." Präsident v. Schönfels: Dies ist diejenige Fassung, wie sie nun von der Deputation der Kammer zur Annahme empfohlen wird, und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie sich nach Anrathen ihrer Deputation mit dieser Fassung vereinigen will? — Gegen 6 Stimmen hat der Vor schlag der Deputation Annahme gefunden. Referent Bürgermeister Hennig: Es sind nun bei §. 7 unter a. — k. noch mehre Anträge enthalten, welche die erste Kammer zu e i n e mAntrage in die ständische Schrift formulirt hat. Sie sind enthalten aus Seite 674 des Berichts der zwei ten Kammer unter s.—k. Sie heißen so: ,,a) die zu entschädigen de jäh rlich eRente ist na ch demDurch- schnittsbetrage sämmtlicher Nutzungen in den letzten lOJahren,vom31.December 1848 an zurück gerechnet, zu berechnen." Da die Kammer auf An rathen der Deputation die Durchschnittsberechnung in die Paragraphe selbst mit ausgenommen hat, so hat sich der Punkt a. erledigt. Die Deputation beantragt daher, den Punkt a. als erledigt zu betrachten. Präsident v. Schönfels: Es würde daher, dafern Niemand zu sprechen begehrt, die Frage an die Kammer zu richten sein: ob die Kammer gleich ihrer Deputation diesen Punkts, als erledigt betrachtet wissen will? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: ,,b) Es ist eine .Frist zu bestimmen, binnen welcher die Betheilig ten, bei Verlust der zu beanspruchenden Ent schädigung, ihre Befugnisse und Anfprüchege- hörig anzumelden und zu bescheinigen haben." Bei Punkt b. beantragt die vereinte Deputation, den Schluß noch anzufügen: „Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dagegen findet nicht statt." Präsident v. Schönfeks: Ich habe zu erwarten, ost Jemand hinsichtlich desjenigen LHeils des Berichts, welcher soeben von dem Herrn Referenten erwähnt worden ist, zu sprechen wünscht. Es scheint nicht so. Der Antrag der Deputation geht dahin: bei Punkt b. am En.d.e noch zu sagen: „eine Wredereinsetzungim dem: vorigen. 10*
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