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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Stand findet nich t statt," und ich frage: ob die Kam mer sich mitdieser Ansicht ihrer Deputation ein verstehen will? — Einstimmig Ja. ReferentBürgermeisterHennig: Punkto. „Wenn die Staatsregierung die angemeldeten Befugnisse undAnsprüche und eingereichten Berechnungen geprüft und nach Befinden deshalb weitere Er örterungen angestellt hat, so hat dieselbe für jeden Jmpetranten die ausfallende Entschä digungssumme auszuwerfen und demselben un ter einem geeignetenPräjudizbekanntz »machen." Wei o. ist die jenseitige Deputation der ersten Kammer bei getreten; die Deputation beantragt also, bei v. stehen zu bleiben. Präfidentv.Schönfels: WennNiemand über Punkto, zu sprechen wünscht, so frage ich: ob die Kammer nach dem Rathe ihrer Deputation bei dem früheren Beschlüsse bezüglich des Punktes o. zu beharren gemeint ist? — Einstimmig Ja. ReferentBürgermeisterHennig: „ä.Glaubt derJm- petrant ein höheres Entschädigungsquantum in Anspruch nehmen zu können, oder verlangt er die Entschädigung für ein Recht, welches nach Ansicht der Regierung nicht als bestehend oder zur Entschädigung geeignet anzuerkennen ist, oder der Ablösung Seiten des Belaste.ten zu unterliegen gehabt hätte, so steht dem betreffen den Jmpetranten, da fern eineBereinigung nicht zu Stande kommt, der Rechtsweg offen." Bei <l. hat ebenfalls die jenseitige Deputation sich mit dem Be schlüsse der ersten Kammer einverstanden erklärt, und die De putation beantragt deshalb, bei dem früheren Beschlüsse sä ä. zu beharren. Präsident v. Schönfels: Es scheint auch hierNiemand sprechenzuwollen;ichfragedaher: obSienach dem Rathe Ihrer Deputation hinsichtlich des Puntesä. bei dem früheren Beschlüsse zu beharren gemeint sind? — Einstimmig Ja. ReferentBürgermeisterHennig: „o. und k. Dafery nicht Capitalzahlung erfolgt, ist die Rente in halbjährlichenvon derRegierung zu bestimmen den Terminen an die Jmpetranten auszuzahlen. Die vor der definitiven Feststellung, aber seit dem Wegfall der Leistung selbst fälligen Ter mine werden am ersten, nach erfolgter Feststel lung eintretenden Termine nachgezahlt." Beide Punkte beantragt die Deputation in Einverständniß mit der jenseitigen Deputation in Wegfall zu bringen, sie haben sich dadurch, daß Capitalzahlung erfolgt, erledigt. Prinz Johann: Ich wollte mir eine Anfrage an den geehrten Herrn Regierungscommissar über diesen Punkt er lauben. Ich bin auch ganz für den Wegfall des Punktes e. und k.,' aber ich glaube, daß in einem Falle doch vielleicht die Mög lichkeit einer Zinszahlung oder einer Deposition eintreten würde. In dem Falle nämlich, wenn der Rechtsweg betreten worden ist, und Derjenige, der ihn betreten hat, gewinnt den Proceß, so glaube ich, muß er doch auf die Zeit der Dauer des Protestes noch verlangen können, daß die Summe sofort deponirt wird, oder er muß die rückständigen Zinsen erlangen. Ich glaube, das Gericht würde sie ihm zusprechen; denn wenn er Recht behält, kann ihm das nicht zum Nachtheile gerathen, daß er den Rechtsweg eingeschlagen hat. Staatsminister 0. Zschinsky: Ich sollte meinen, daß hier die gewöhnlichen Rechtsgrundsätze Platz greifen müssen und daß es bei Demjenigen, was rechtskräftig entschieden wird, sein Bewenden haben muß. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter be züglich der Punkte s. und k. etwas zu äußern gedenkt, so frage ich: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputa tion diese beiden Punkte in Wegfall zu bringen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Dann heißt es weiter so: „Um diesen von a. bis mit k. erwähnten Grundsätzen Geltung zu verschaffen, hat die erste Kammer beschlossen, fol genden Antrag in die ständische Schrift niederzulegen: Zu Ausführung der §. 7 wolle die Staatsregierung das N ö thigeim Wer ordn ungswege bestimmen und dabei die unter a. — k. aufgestellten Grundsätze zu Grunde legen." Die Deputation beantragt, nachdem sich die jenseitige Deputation damit einverstanden erklärt hat, bei diesem Anträge zu beharren, jedoch vorbehältlich der noch eintretenden redactionellen Aenderung. v. Welck: Die redaktionelle Abänderung würde wohl also darin bestehen, daß die Punkte e. und k. wegfallen. Referent Bürgermeister Hennig: s. bis o. würde es heißen. Präsident v. Schön fels: Wenn Niemand in Bezug auf diesen Antrag, der in die Schrift kommen soll, etwas zu äußern wünscht, so frage ich: ob die Kammer nach dem RatheihrerDeputation bei diesem Anträge und demBeschlusse über denselben zu beharren ge mein t i st? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: (Nach Beschluß der ersten Kammer.) §-8. „Alle diejenigen Verbindlichkeiten der Guts- und Ge richtsherren, welche als Gegenleistung für ihre nach den vorstehenden Bestimmungen in Wegfall gekommenen bisheri gen Berechtigungen anzusehen sind, kommen, soweit sie nicht bei der Seiten des Staats zu gewährenden Entschädigung in Gegenrechnung zu bringen sind, unentgeltlich in Wegfall." Es betrifft die unentgeltlich in Wegfall kommenden Ge-
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