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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Die zweite Kammer war, wie auch die erste Kammer, dem Entwürfe beigetreten, hatte jedoch das Wort „Kreisdirection" vertauscht mit dem Worte „Generalcommando". In der Ver einigungsdeputation hat man sich aber überzeugt, namentlich auch auf eine Bemerkung des Herrn Regierungscommissars, daß diese §. 7 nunmehr, nachdem die Ausschüsse durch die an genommene §. 8 g. o. 6. aufgehoben worden sind, gar nicht mehr nöthig ist. Sein eigentlicher Zweck hat sich durch die Annahme der spateren Z. 8 a. bis 6. gänzlich erledigt, man hat deshalb beschlossen, diese §. 7 gänzlich ausfallen zu lassen, und es beantragt daher die Deputation, die genannte §. 7 ab zulehnen. Präsident v. Schön fels: Wenn auch hier Niemand das Wort begehrt, so werde ich fragen: ob Sie nach An rath en JhrerDeputation die §. 7desEntwurfes ablehnen wollen? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Bei den HZ. 8 a. bis ä., welche von der ersten Kammer eingeschaltet worden sind, und deren Zweck namentlich dahin ging, die Ausschüsse zu besei tigen und den Mannschaften das ihnen zeither zugestandene Wahlrecht zu entziehen, bei diesen Paragraphen sage ich, ist die zweite Kammer der ersten Kammer durchgängig beigctreten, nur hatte sie das vorkommende Wort „Regierungsbehörde" vertauscht mit dem Worte „Generalcommando". In der heutigen Vereinigungsdcputation, wo man auch auf diese Paragraphe wieder zu sprechen kam, hat man jedoch für noth- wendig gefunden, daß das darin mehrmals vorkommende Wort „Regierungsbehörde" vertauscht werden möge mit den Worten: „Ministerium des Innern". Es ist nämlich keine andere Behörde damit gemeint, als das Ministerium des Innern, und man hielt es daher für zweckmäßig, gleich dieses namentlich aufzuführen. Die Staatsregierung hat sich damit vollkommeneinverstandenerklärt, und es geht also der Antrag der Deputation dahin, das Wort „Regierungsbehörde" in dieser §. 8 a. bis 6. jedesmal zu vertauschen mit den Worten: „Ministerium des Innern." Präsident v. Schönfels: Wenn auch hier Niemand zu sprechen wünscht, so frage ich: ob Sie nach Anrathen Ihrer Deputation in den A 8a. bis ä. das Wort „Regicrungsllehörde" vertausch en wollen mitden Worten: „Ministerium des Innern?" — Einstim mig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Da durch die ange nommene ß. 8a. — ä. die Ausschüsse beseitigt worden sind, so war es nöthig, Bestimmungen darüber zu treffen, wer künftig die Disciplinarvergehcn zu untersuchen und wer darüber zu entscheiden hat. Sie werden sich erinnern, daß Ihre Depu tation in ihrem Berichte ihre Ansichten mittheilte, welche dahin gingen, daß die Disciplinarangelegenhciten entweder künftighin der Justizbehörde des Ortes odereinem anzustel lenden Auditeur, der mit Beisitzern aus der Communalgarde I. K. (6. Abonnement.) zu umgeben ist, oder einem aus den Chargen der CommunaL- garde zu erwählenden Communalgardcngericht übertragen' werden müssen. Die zweite Kammer hat sich mit diesen An sichten nicht durchgängig einverstanden erklärt, sie ist der Mei nung, daß alle Disciplinarangelegenhciten in der Regel den Ortsbehörden zu überlassen sein möchten, und daß nur in den größern Städten eine Ausnahme zu machen sei, indem es für: diese zweckmäßiger sei, wenn ein Auditeur besonders für Dis- ciplinarangelegenheiten angestellt würde. Die zweite Kam mer hat nun, gestützt auf diese Ansicht, einen Antrag in die' ständische Schrift angenommen, welcher so lautet: „daß alle Geschäfte, welche zeither den Ausschüssen obgelegen, in der Regel auf die Ortsobrigkeiten übergehen sollen." Das war der Antrag, welchen die zweite Kammer in die ständische Schrift aufzunehmen beschlossen hat. In der heutigen Ver einigungsdcputation hat man sich indeß überzeugt, daß es wohlzweckmäßiger sei, wenn man in dieserHinsicht dem künf tigen Disciplinarregulativ nicht vorgreife, sondern der Re gierung überlasse, welchen von diesen Vorschlägen und was sie überhaupt wegen dieserDiplinaruntersuchungen für zweck mäßig halte. Man Hst daher beschlossen, diesem ständischen Anträge der zweiten Kammer nicht beizutreten. Die Depu tation beantragt also, dem soeben erwähnten ständischen An träge nicht beizupflichten. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den Thcil des soeben vorgetragenen Berichts etwas zu äußern gedenkt. Es scheint dies nicht der Fall zu sein; ich frage daher: „ob die Kammer nach demVor- schlage ihrer Deputation den Antrag, welchen die zweite Kammer in die ständische Schrift auf zunehmen beschlossen hat, in Wegfall gebracht wissen will?—Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: In §. 9 endlich hat ten wir beschlossen, daß die Entschädigung, welche der Com- mandant wegen gehabten Dienstaufwandes zu erhalten hat, nicht aus der Gemeindecassc, wie es im Gesetzentwurf vorge schlagen ist, erhalten soll, sondern auch fernerhin, wie zeither, aus der Staatscaffe. In dieser Hinsicht ist die zweite Kam mer dem Beschlüsse der ersten Kammer durchgängig beigetrc- ten, es wird daher hier einer Abstimmung nicht bedürfen. Präsident v. Schönfels: Es würde hier eine Frage nicht zu stellen sein, und somit wäre auchdieserGegenstandder heutigen Tagesordnung erschöpft. Es ist dies zugleich der letzte gewesen, wir würden daher nur noch die Vorlesung des Protokolls zu vernehmen haben. (Hierauf wird der erste durch Herrn Secretair v. Polenz aufgenommenc Theil dcs Protocolls von diesem und der zweite von Herrn Secretair Bürgermeister Starke aufgenommene von letzterem vorgetragen, worauf die Kammer nach einer kleinen Bemerkung des Herrn Bürgermeister Hennig das 12
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