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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Dsterprüfung in der technischen Bildungsanstalt und Bau gewerkenschule zu Dresden. Präsident v. Schöttfels: Es liegen diese Exemplare zur Vertheilung in der Canzlei bereit. (Nr. 429.) Bericht der außerordentlichen Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, die Aufhebung der die Pu blikation der deutschen Grundrechte betreffenden Verordnung vom 2. März 1849 betreffend. Präsident v. S ch önfels: Gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. — Von dem Director Zschoche — es ist derselbe Director eines Privatrealinsti- tutes — sind Prospecte hier eingegeben worden zur Verthei lung. Diese Vertheilung ist erfolgt. Ferner sind eine Anzahl Berichte hier abgegeben worden über die Wirksamkeit des Vereins zu Begründung von Spinnschulen, und zwar von demVorsteher dieses Vereins, HerrnVorstandBudich. Diese Berichte liegen ebenfalls in der Canzlei aus und können ent nommen werden, und zwar gegen Entrichtung eines Betrags von 5 Ngr. pro Stück. Secretair Starke: Es siud mir eine Mehrzahl Exem plare dieses Berichtes mitgetheilt worden mit der Bitte, die geehrten Mitglieder darauf aufmerksam zu machen. Ich habe in dieser Beziehung nur zu bemerken, daß der kleine Beitrag von 5 Ngr. zumBesten des Oberlausitzer Spinninstitutes be stimmt ist, und ich würde daher diejenigen Mitglieder der Kammer, welche sich für diesen Gegenstand interessiren, er suchen, dieses kleine Opfer nicht zu scheuen und sich in der Canzlei gefälligst ein Exemplar geben zu lassen. Präsident v. Schönfels: Als krank hat sich ange meldet der Herr Graf v. Schönburg, und zwar für die heutige Sitzung. Derselbe hofft aber, in der nächsten Sitzung wieder erscheinen zu können. Ferner ist Herr v. Posern gleichfalls in dem Falle, durch Unwohlsein von der heutigen Sitzung abgehalten zu sein. Etwas Weiteres mitzutheilen habe ich nicht, und wir können daher zur Tagesordnung übergehen. Betreffs dieser Tagesordnung habe ich aber zu bemerken, daß eine Abänderung derselben eintreten muß, und zwar in Bezug auf den Vortrag, die Grundrechte an langend. Ich hatte nämlich auf die heutige Tagesordnung diesen Gegenstand gesetzt in der Voraussetzung, daß es der Deputation gelingen würde, in der gestrigen Sitzung damit zu Stande zu kommen. Es ist aber der Gegenstand aller dings so wichtig, daß dies kaum möglich war. Es wird da her dieser Gegenstannd von der heutigen Tagesordnung ge strichen werden müssen. Hingegen gehen wir nun zu dem ersten Gegenstände derselben über, und zwar zum Vortrage Ides anderweiten Berichtes der ersten Deputation, den Gesetz- entwurfüber Abänderung einiger Bestimmungen desMilitair- pensionsgesetzes vom 17. Dccember 1837 betreffend. Ich werde Se.Königl. Hoheit ersuchen, den Vortrag zu erstatten. Referent Pxinz Johann: Ich muß die Kammer um Erlaubniß bitten, über diesen Gegenstand, der allerdings ein fach ist, den Bericht mündlich mitzutheilen, da nicht Zeit ge nug war, um denselben schriftlich auszuarbeiten. Das aller- höchsteDecret, um dessenAnnahme es sich hier handelt, ist auf S- 731 der Landtagsacten I. Abtheilung enthalten. (Der Vortrag desselben erfolgt.) DiesemDecrete ist nun ein neuer Gesetzentwurfbeigefügt, ich glaube aber, ich dürfte vielleicht mit der Ablesung dieses Gesetzentwurfes verschont werden. Jndeß da er, bis auf einen einzigen Punkt, der eben im Decrete erwähnt ist, ganz den ständischen Bestimmungen entspricht, so wollte ich mir nur zwei Bemerkungen erlauben, die vielleicht durch eine Er klärung des königlichen Herrn Commissars beseitigt werden können. In dem Zusatze zu §. 2, der in der ersten Kammer beschlossen worden ist, ist eine kleine Veränderung in der Redaction eingetretcn, die vielleicht auf einem Versehen beruht. Die Paragraphe lautet so: „Tritt die Pensionirung in Folge eines unverschuldeten Unfalls im Dienste oder einer Ver wundung im Kriege ein, so wird der Ruhegehalt nach dem Diensteinkommenberechnet, das der Offizier zur Zeit seiner Entlassung bezogen hat." In der von uns vorgeschlagenen Fassung war hinter den Worten: „das der Offizier" noch ein „rc." beigefügt. Man wollte nämlich anzeigen, daß die jenigen Beamten, die Offiziersrang haben, auch nach dem Militairpensionsgesetze behandelt werden, wie z. B. die Militairärzte mit zu den Offizieren gerechnet werden. Es ist das vielleicht mehr ein Versehen der Redaction. Staatsminister Ra den horst: Es ist das weggelassen worden; denn allerdings ist die Absicht gewesen, daß, wer Offiziersrang hat und mit ins Gefecht geht, ebenso behandelt werde, wie der Offizier selbst. Referent Prinz Johann: Dann bemerke ich in Bezug auf tz. 16, daß ebenfalls wohl noch Vorbehalten bleiben muß, auf den Beschluß, der neulich gefaßt wurde und auf die Ein schaltung zweier Citate sich bezog, einzugehen. Es ist das ein Beschluß, über den in der zweiten Kammer nodh gar keine Abstimmung vorgekommen ist. Ich weiß nicht, ob es der Kammer gefällt, daß ich den Gesetzentwurf vortragen soll. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand besonders darauf anträgt, so würde anzunehmen sein, daß von Vor lesung des ganzen Entwurfes abzusehen sei. (Es geschieht keine Erinnerung hiergegen aus der Kammer.) Referent Prinz I oHann: Ich wollte mir nur erlau ben, die Widerlegungsgründe des Gesetzes vorzutragen. (Nach erfolgtem Vortrage derselben.) Die zweite Kammer hat nun auf Antrag ihrer Deputa tion den neuen Entwurf abgelehnt und beschlossen, bei An nahme des früheren Gesetzentwurfs und beiden dabei beschlos senen Anträgen und Modisicationen allenthalben stehen zu bleiben, und zwar ist die zweite Kammer dem letzten Be schlüsse einstimmig beigetreten; der Gesetzentwurf selbst wurde mit 46 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Die Deputa-
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