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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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auf eine Gewerbeordnung vorzulegen, geht der Deputations antrag blos dahin, die Regierung um möglichste Berücksich tigung dieses Antrages anzugehen; hierin läßt sie ihr voll kommen den Zeitpunkt frei, den Entwurf der sehr erwünschten Gewerbeordnung zu vollenden, ohne den ausdrücklichen An trag zu stellen, bereits zum nächsten Landtage damit hervor zutreten und bis dahin diese Riesenarbeit zu Stande zu bringen. Sind damit zugleich Gewerbegerichte, Gewerberäthe und Handelskammern in das Leben zu rufen, so ist es allerdings doppelt wünschenswerth, diese Arbeit zu beschleunigen, weil diese Institute zweckmäßig mit der Reorganisation der Ver- waltungspflege eintreten könnten und müßten. Präsident v. Schönfels: Ich werde zur Fragstellung nun übergehen. Die Deputation trägt darauf an, die Peti tion, von der die Rede ist, der Staatsregierung zur möglichsten Berücksichtigung zu übergeben, und ich frage: ob Sie sich mit Ihrer Deputation in dieser Beziehung einverstehen wollen? und Litte, diese Frage auf Namensaufruf zu beantworten, da dieser Bericht von der dritten Deputation erstattet ist. Won sämmtlichen anwesenden Kammermitgliedcrn wird die Frage bejaht. Präsident v. Schönfels: Wir würden nun zum letzten Gegenstand der Tagesordnung übergehen, dem Vortrage der vierten Deputation über eine Petition Werner's, Wegebau betreffend, und ich habe den Herrn Vicepräsidenten zu ersuchen, uns den Vortrag zu geben. Referent Vicepräsident Go ttschald: Die vom Herrn Präsidenten bezeichnete Petition ist erst in den letzten Tagen aus der zweiten Kammer mittelst Protocollextract herüberge kommen und der vierten Deputation überwiesen worden. Diese hat mich beauftragt, der Kammer mündlichen Vortrag zu erstatten. Der Amtsteichpachter Werner in Eisenberg hat schon den im Jahre 1850versammeltgewesenenKammern diese Petition eingcreicht, und da sie von diesen nicht zur Er ledigung gebracht worden ist, so wiederholt er seine diesfall- sigen Gesuche bei der jetzigen Ständeversammlung. Der wesentliche Inhalt dieser Eingabe reducirtsich aufFolgendes: Im DorfeLimbach befindet sich ein Mühlengrundstück, auf welchem seit unvordenklichen Zeiten die Last der Wegebesse rung vom Dorfe Birkenhayn nach Schmiedefeld haftet. Im Jahre 1840 verkaufte der damalige Mühlenbesitzcr dieses Grundstück, reservirte sich aber zwei Grundstücksparcellen, die an den Weg angrenzen, und transferirte die Last der Wege besserung auf diese beiden Grundstücke. Petent, erkaufte diese.beiden Grundstücke und gesteht,zu, daß er damals blos dem Agenten vertraut habe, daß ersich blos nach den Steuer einheiten erkundigt und, obschon erg'ewußt, haß diesenGrund- stücken di? Last der Wegebefferung aufliege, sie hoch gekauft habe;,er Liebt zu, daß er die Folgen dieser Nachlässigkeit, allerdings, streng genommen, selbst zu tragen habe, indem er! dem Agenten-zuviel Vertrauen geschenkt; , indessen er! habe nicht anders glauben können, als daß das Grundstück eine der Länge entsprechende Breite haben würde, das Grundstück habe aber bei einer Länge von 1100 Schritt nur eine sehr schmale Breite. Er wendet sich nun, nach dem er vergeblich reclamirt habe gegen militairische Exe- cution, dann vergeblich nachgesucht habe bei der Staats regierung um Uebernahme der Last der Wegebesserung auf den Staatsfiscus, jetzt an die Stände mit der Bitte: „Die Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung gencigtest dahin verwenden, daß der Staat die Instandsetzung des von Birkenhayn nach Schmiede walde führende Communicationsweges innerhalb der Grenze der Parcelle Nr. 66L. und 68L. des Limbacher Flurbuches übernehmen möge." Die jenseitige Kammer hat auf Vor schlag ihrer Deputation beschlossen, diese Petition auf sich be ruhen zu lassen, und hat ihren Beschluß hauptsächlich darauf hin gefaßt, daß ein reines Rechtsverhältniß hier vorliege, daß er die nachtheiligen Folgen seiner Fahrlässigkeit selbst zu tra gen habe, und weil die hohe Staatsregierung durch ihren Commissar hat erklären lassen, es würde durch bloße Beihülfe gar nichts erreicht werden, da der Weg in zu schlechtem Zu stande sei und er keinen Rechtsanspruch habe. Diese Gründe haben auch Ihre Deputation vermocht, Ihnen anzuempfehlen, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten, der dahin geht, „die Petition auf sich beruhen zu lassen." Präsident v. Schönfels: Zuvörderst habe ich zn fragen: ob in Folge dieses mündlichen Vortrages über den Wegebaugegenstand die Kammer sofort wolle Berathung eintreten lassen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es würde nun dieDiscussion zu eröffnen sein; cs scheint jedoch Niemand das Wort ergreifen zu wollen; ich werde daher sogleich zur Fragestellung über gehenkönnen. Die Deputation rathet der Kammer an, gleich der zweiten Kammer diese fragliche Petition auf sich beruhen zu lassen, und ich frage: ob die Kammer sich mit Ihrer Deputation einver stehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es war dies der letzte Gegen stand der heutigen Tagesordnung, und es bleibt mir noch übrig, die nächste Sitzung hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich der zu-verhandelnden Gegenstände zu bestimmen. In Bezug auf die Zeit beraume ich die nächste Sitzung an auf morgen früh 10 Uhr; sicherem Vernehmen nach ist die Vertheilung des Berichtes, welchen die außerordentliche Deputation zu erstatten hat über die Grundrechte, diesen Nachmittag zu er warten; ich werde daher, in der Voraussetzung, daß diese Ver theilung; stattfind,en wird, den Bericht über die Grundrechte auf die nächste Tagesordnung bringen., Die heutige Sitzung ist geschloffen.,, E? ,w;rd aber noch Has Protokoll derselben, verlesen werden, . , , ,, , (Dies geschieht und das Protpcoll wird genehmigt.) Schluß der Sitzung gegen Hl Uhr.. . Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von V. G. Teubner.
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