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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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bringe» sind , — denn da hat man Cdrrespondenzen, die Geld kosten, man muß Collecten veranstalten, wo der Amtshaupt.- mann gern mit voranstcht, kürz es giebt allerlei, und zwar in der wirklichen Dienststellung des Amtshauptmanns, was ihm, kleine Ausgaben verursacht;—diese Kosten, und insbeson dere die Diäten, die jedem Beamten unterwegs zugebilligt werden, hat man damals mit den fraglichen 200 Khlr. ent schädigen wollen. Aber wenn das auch nichtwäre, wenn man auch die Absicht gehabt hätte, damit den Ausfall des Äqui valents für Expevitionsaufwand und Reisefortkommen decken lassen zu wollen, so muß ich doch sagen, daß inzwischen die Verhältnisse des amtshauptmannschaftlichen Geschäfts ressorts und dieAnsprüche an dieArbeitskraftder Ämtshaupt- leute sich so außerordentlich vermehrt haben, daß im Ver gleiche von jetzt zu damals ein solches Mißverhältniß entsteht, daß diese Augmentation dem Zwecke nicht mehr genügt. Ich will nicht zu weit gehen, aber ich könnte Sie wenigstens mit einigen zwanzig Anführungen regaliren von organischen Gesetzen der neuern Zeit, die mehr oder weniger von solchem bedeutenden Umfange sind, daß den Amtshauptlcuten, die zu ihrer Ausführung gezogen werden, dadurch eine große Ge schäftsvermehrung entstanden ist. Ich will nur aufmerksam machen auf das Heimathsgesetz, auf das Communalgarden- wesen, auf die Landgemeindeordnung, auf die Städte ordnung, auf die Errichtung der feuerpolizeilichen Commis- sariate, auf die Mühlenbezirkseinrichtung, auf die Aufträge in Bezug auf das Eisenbahnwesen, auf die Commissariats- geschäfte bei den Vereinen, auf die Aufträge in Bezug auf in dustrielle Bestrebungen und Versuche, z. B. bei Kohlen ausbeutungen rc.rc., auf die Menge Arbeiten, die gegenwärtig in Bezug auf das statistische Bureau nvthig sind rc. rc. Dies sind alles Geburten der Gesetzgebung nach 1832, und sonach werden Sie mir zugestehen, daß der Zuwachs der amtshaupt mannschaftlichen Geschäfte ein höchst beträchtlicher geworden ist. Nun komme ich aber auf den Hauptpunkt, der mich vor zugsweise veranlaßt hat, über diese Angelegenheit zu sprechen und mich für den Antrag zu verwenden. Es liegt nämlich wahrhaftig im Interesse des Amtes selbst, wenn Sie die Per sonen, die mit diesen Aemtern betraut sind, in eine Lage bringen, daß sie wirklich nicht den Groschen anzusehen brau chen, um dieGeschäfte, mit denen sie beauftragt sind, gänzlich unbefangen zu einem scgensvollen Ende zu befördern. Glau ben Sie wohl, und ich habe dieftsteUeberzeugungzu jedem meiner Herren College», daß es so ist, es wird jeder der Herren Amtshauptleute seine Pflicht th»n, so weit nur seine Kräfte reichen, aber, meine Herren, sie haben nicht nur die Pflichten ihres Amtes zu besorgen, es kommen auch noch andere Pflich ten in Betracht, und es mag mir nun ausgelegt werden, wie es will, das muß ich doch behaupten, daß bei solchen CoWons- fällen selbst der Mann, der vom edelsten Pflichtgefühl erfüllt ist, in eine mißliche,Lagegebracht wird, wenn erfühlt, daß seine pecuniären Kräfte immer mehr und mehr zu schwinden anfangen. Es ist immer ein Unterschied zwischen den Leistun- I. A. gen eines unbefangenen pflichteifrigen Dieners und zwischen denen eines Dieners, derzwarseiner Pflicht wühl eingedenk ist, aber mit Nahrungssorgcn zu kämpfen hat, und wo man auf den Standpunkt angelangt ist, daß man abwägen muß, ja so gar seinen besten Willen und sein eifrigstes Streben nach segensvoller Pflichterfüllung wohl gar beherrschen möchte, da mit man sein ehrlich erworbenes Geld und seinen Gehalt im Amte nicht noch mehr zusetzt! — Mögen Sie, meine Herren, sich wenigstens daran erinnern, daß diese Beamten, deren Wirksamkeit Sie heute wieder so freundlich anerkennen, auch blos m e n s ch l i ch e r Natur sind. Präsident v. Schö'Nfels: Herr Secretair v. Polenz wünscht nochmals das Wort, er hak aber schon zweimal ge sprochen und ich habe daher die Frage an dir Kammer zu rich te» : ob sie demselben zum drittenmale das Wort gestattet? — Einstimmig Ja. ' Secretair v. Polenz: Ich habe nur noch zu bemerken, daß es den Amtshauptleuten einen schlechten Dienst erweisen heißt, wenn wir den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorfan nehmen. Es ist dies kein Paradoxon, es ist meine wahre innige Ueberzeugung, nur dann wird dem Anträge des Herrn v. Erdmannsdorf wirklich Genüge geleistet werden können, wenn das jetzt für jeden Nmtshauplmann mit 630 Thqlern ausgesetzte jährliche Äquivalent für Reise-und Expeditions aufwand in Wegfall kommt und dagegen den Amtshaupt leuten auferlegt wird, alles das zu liquidiren, was sie für >ihren Dienst- und Expeditionsaufwand brauchen. Daß dies ^freilich manchem unbequem sein dürfte, liegt klar zu Tage, daß aber nur dadurch eine Gleichmäßigkeit und wirkliche Be gründung des Bedarfs hervorgebracht werden kann, möchte ebenfalls nicht bezweifelt werden. v. Schönberg-Bibran: Herr v. Egidy hatunsdc- taillirt die Positionen des amtshauptmannschaftlichen Bud gets yorgeführt, ich glaube aber, es war wirklich eine ganz ver gebliche Mühe, die er sich in dieser Beziehung gegeben hat, denn wir sind Alle davon durchdrungen, daß der Gehalt der Amtshauptlcute ein zu geringer sei. Es scheint mir die Fraga aber hauptsächlich vorzuliegen: zu welcher Zeit soll eine Er höhung des Gehaltes der Amtshauptleute eintreten? Der pxactifchere Weg wird jedenfalls der sein, indem man auf den Ablauf der jetzigen Finanzperiode Rücksicht nimmt; sie läuft mit dem Jahre 1851 ab. Dem Ministerium des Innern steht kein Fonds zu Gebote, um jetzt eine solche Remuneration bei diesen Stellen eintreten zu lassen, ebenso ist schon hervorge hoben worden, daß die Reorganisation der Mittelbehörden jedenfalls beim Beginn des nächsten Landtags in Frage kom men wird, und sodann ist der Zeitpunkt gekommen, wo der Wunsch, der jetzt unaNim in dieser Kammer ausgesprochen worden ist, gewiß auch Geltung, gewiß auch Erhörung finden wird. GrafHohenthal-Künigsbrück: Da derHerrPrä- sident den Antrag des Herrn v. Beschwitz mit zur Discussion 6*
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