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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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aber scheint kein Zweifel, daß der Antrag des Herrn Bürger meister Hennig vorausgenommen werden muß, nur wünscht Se. Hoheit, daß dieser Antrag bei der Fragstellung getrennt werde. Es wird daher zuerst auf die Ermächtigung die Frage gerichtet werden und auf Wegfall der Paragraphe; ich werde also zuvorderst den Antrag des Herrn Hennig zur Abstim mungbringen und dann so verfahren, wie dieUmstände es mit sichbringen. HerrBürgermeister Hennig tragt also daraufan: 2 abzulehnen und der Staatsregierung die Ermächtigung in der ständischen Schrift zu er- theilen, die durch die Aufhebung der Grundrechte entstehenden Zweifel im Verordnungswege zu erledige n", und ich habe die Frage an dieKammer zu rich ten: ob sie diesem Anträge beizutreten gemeint ist? — Gegen 9 Stimmen Ja. Präsident v. Schönfels: Nun würde nach meiner Dis position, wie ich sie vorhin angab, eigentlich nicht weiter auf dieParagraphe zu kommen sein; indessen schienen einige Mit glieder anderer Meinung. Ich unterwerfe mich der Ansicht der Kammer und werde nun übergehen zu dem Deputations antrage, und zwar mit Vorbehalt der v. Zehmen'schen Amen dements. Vicepräsident Gottsch ald: Das, was ich sagen wollte, ist erledigt dadurch, daß der Herr Präsident geneigt ist, auf den Deputationsvorschlag sowohl, als auch auf die Fassung des Herrn Staatsministers noch eine Frage zu richten, und da bin ich der Meinung, daß der Antrag recht gut neben der Fassung der Deputation oder neben der Fassung, die der Herr Staatsminister vorgeschlagen hat, bestehen kann. v. Schönberg-Bibran: Ich habe allerdings jetzt mich nur für den Hennig'schen Antrag erklärt in der Voraus setzung, daß dadurch die §. 2 fallen werde. Präsident v. Schönfels: Das war freilich meine ur sprüngliche Meinung auch, abrr es wurden mehrere Einwen dungen gemacht, die mit dieser meiner Ansicht nicht harmonir- ten; ob wir nun so herauskommen werden, muß ich der Zukunft überlassen, es ist aber wenigstens nicht meine Schuld, wenn Irrungen eintreten. Ich werde nun nach dem Wunsche meh rerer Mitglieder die Frage richten auf den Antrag der Depu tation, der Seite 595 zu finden ist und mit den Worten an fängt: „mit Aufhebung", und mit den Worten endigt: „wieder in Kraft." Ich stelle also die Frage mit Vorbehalt der v. Zehmen'schen Amendements, und bemerke, daß, wenn der Antrag der Deputation angenommen wird, der Antrag der Regierung als gefallen anzusehen ist. v. Nostitz-Wallwitz: Es geht daraus hervor, daß die, die für die Fassung der Regierung sind, gegen den Deputa- tkonsantrag und gegen Herrn v. Zehmen sich erklären müssen, und wer die Fassung der Staatsregierung annehmen will, muß gegen den Deputationsantrag und gegen Herrn v. Zehmen stimmen. Präsident v. Schönfels: Ich komme nun auf den An trag zurück, wie ihn die Deputation gestellt hat; ich habe be reits erwähnt, mitwelchen Worten er beginnt und mit welchen er endigt. Ich werde nun die Frage auf diese von der De putation vorgeschlagene zweite Paragraphe richten und frage: ob die Kammer mit dem Anträge ihrer Depu tation in Bezug auf die gewählte neue Fassung für Z. 2 sich einverstehen wolle? — Wird gegen 5 Stimmen abgelehnt. Präsident v. Schönfels: Somit fallen selbstverständ lich die Amendements des Herrn v. Zehmen; es wäre nun aber nach dem früher geäußerten Wunsche noch auf den Re gierungsvorschlag die Frage zu stellen, der recht gut selbststän dig neben dem bereits angenommenen Anträge des Herrn Bürgermeister Hennig bestehen kann. Ich werde Ihnen nochmals diesen Vorschlag der Staatsregierung vorlesen; er lautet: „DiejenigenBestimmungcn, welche durch die §Z. 8, 10 und 11 der Grundrechte aufgeho ben waren, treten mit Publikation des gegen wärtigen Gesetzes bis auf Weiteres wieder in Kraft." Ich frage: ob die Kammer sich mit diesem Anträge der Staatsregierung einverstehen wolle? — Derselbe wird mit 19 gegen 13 Stimmen abgelehnt. Präsident v. Schönfels: Ich würde nun in Folge die ses Ganges, den die Abstimmung genommen hat, noch die Frage auf die Ablehnung der zweiten Paragraphe im Ent würfe zu richten haben. Würde diese Frage bejaht, so würde die zweite Paragraphe, wie sie sich in der Gesetzesvorlage vor findet, stehen bleiben und neben ihr der Antrag des Herrn Bürgermeister Hennig, der bereits Annahme gefunden hat; würde aber die Frage verneint, so siele Z. 2 in der Gesetzesvor lage weg und es stände nur noch der Antrag des Herrn Bür germeister Hennig, der in die Schrift ausgenommen werden soll: Die Deputation trägt darauf an, Z. 2 in Wegfall zu bringen, und ich frage dieKammer: ob sie diesem Anträge beipflichte? — Geschieht gegen 1 Stimme. Präsident v. Schönfels: Der Antrag der Deputation auf Wegfall der Paragraphe ist angenommen und das Resul tat der Abstimmung ist nun, daß H. 2 der Regierungsvorlage in Wegfall gebracht wird, hingegen der Antrag des Herrn Bürgermeister Hennig angenommen worden ist, und somit wäre die Abstimmung über §. 2 beendigt. Referent Bürgermeister Müller: Z-3. Die in Folge der Publikation der Grundrechte bis jetzt bereits begründeten Privatrechte bleiben durch die in §.1 aus gesprochene Aufhebung der Verordnung vom 2. März 1849 unberührt. Der Bericht sagt hierzu: Zu §. S. Wegen der schon mehrmals erwähnten Verschiedenheit der Ansichten der Deputativnsmitglieder über die formelle
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