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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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doch kaum etwas davon so Wunder genommen, ich mag es nicht läugnen, als daß Mitglieder der jetzigen Kammern einer Clafse von Einwohnern unseres Landes die staatsbürgerlichen Rechte wieder entziehen wollen, die ihnen durch ein Gesetz verliehen worden sind, und damit eine Maaßregel herbeifüh- ren wollen, die wohl in der Geschichte derjenigen Staaten, die auf das Rechtsprincip gegründet sind, ohne Beispiel ist. Ich habe so etwas nur in den absoluten Staaten, wo man nicht Gesetze, sondern nur Befehle hat, und wo es von Seiten der Regierung nur darauf ankommt, einen Willen zu haben, aber nicht ihn zu rechtfertigen, für möglich gehalten. Neh men wir den Vorschlag der Majorität der Deputation an, so werden wir allerdings etwas Neues thun, aber nichts im Sinne des Fortschrittes, nichts, worauf wirmitBefriedigung und Stolz zurückblicken können. Denn mit Achselzucken werden die großen Nachbarstaaten, zwischen denen wir leben und die uns hierunter mit gutem Beispiel vorangegangen sind, auf ein Land Hinblicken, welches sich zeither immer ge brüstet hat, daß es in Hinsicht auf allgemeine Bildung, In telligenz und staatliche Einrichtungen ihnen vorausgegangen fei, jetzt aber einen solchen Rückschritt mache. Was können wir erwidern, wenn man uns einen Staat nennt, der, in den Tagen der Gefahr sich mit den Neuerungen überstürzend, nachdem diese Gefahr beseitigt ist, nichts Eiligeres zu thun hat, als alles Geschehene über Bord zu schmeißen, es möge nun von der Vernunft gefordert und in einem recht christlichen Sinne gegründet sein oder nicht; wenn man daher jene gemachten Fortschritte nur als ein Ergebniß von Feigheit bezeichnen wollte? Ich hoffe wohl, daß die große Majorität unserer Kammer sich der Minorität unserer Deputation anschließen werde, erwägend, daß es eine Ungerechtigkeit, eine Grausamkeit sein würde, wenn wir den Israeliten die erworbenen staatsbürgerlichen Rechte wieder entziehen wollten, erwägend, daß durch einen solchen Beschluß das Zustandekommen des Gesetzes gefährdet sein, und erwägend, welchen Eindruck das machen würde, wenn die erste Kammer gerade diejenige wäre, die die Auf rechthaltung der Grundrechte herbeigeführt hätte, deren Aufhebung wohl das ganze Land wünscht. Ich meinerseits würde, wenn die Majorität der Deputation siegte, gegen das Gesetz stimmen. Schmerzlich würde es mir sein, am Schluffe meines ständischen Wirkens ein solches Nein aussprechcn zu müssen, doch würde ich immer mitBefriedigung darauf, sol ches gethan zu haben, zurückblicken können, denn ich würde immer, was mich bei meinen Abstimmungen stets geleitet hat, ein gutes Gewissen mir erhalten haben. v. Friesen: Es wird Denjenigen, die zur Majorität gehören und so denken, wie die Majorität, immer als haupt sächlichster Grund vorgehalten, man könne einen einmal ge machten Fortschritt nicht wieder zurückthun, man könne die Vergünstigungen und Rechte, die einmal ertheilt worden seien, nicht wieder zurücknehmen. Wenn die Frage sich noch in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit befände, wenn es sich um die Frage über die Emancipation noch jetzt handelte, wäre man frei, zu machen, was man für räthlich, für recht und für nothwendig halte, aber jetzt solle man nicht wie der nehmen, was man einmal gegeben habe. Das sagen die Motive, das sagt die Staatsregierung, das sagt auch der geehrte Abgeordnete, der soeben sprach. Nun, meine Her ren, erlauben Sie mir, daß ich Ihnen zuerst erwidere, daß diese Behauptung, oder vielmehr, daß die Frage, die ihr zu Grunde liegt, falsch ist und daß die Frage ganz anders gestellt werden muß. Es kann nämlich die Frage nur so gestellt wer den: Was ist an sich räthlich, was ist an sich gerecht und an und für sich zweckmäßig? Denn wenn Sie sich auch auf er langte Vortheile beziehen, wenn Sie vor dem Wiederzurück gehen auf frühere Zustande, vor dem Wiedernehmen dessen, was schon gegeben ist, warnen wollen, so muß ich mir erlau ben, Sie an die Geschichte der Freuden und Leiden des deut schen Volkes zu erinnern. Denn wenn alles das ausgeführt werden sollte, was jene volksbeglückende Partei in ihrem Heiligthume in der Paulskirche dem Volke verheißen und versprochen hat, so glaube ich, wären wir schon mit der ersten Concession, die wir machten, banquerott. Wir haben selbst in unserem kleinen Lande erlebt, wie viel hat wieder gewonnen werden müssen von dem, was bereits gegeben war. Ich erin nere Sie nur an das Vereins- und Versammlungsrecht, ich erinnere an die Preßfreiheit und an die nachträglich eingetre tenen Beschränkungen der Presse, ich erinnere an das Gesetz über die Geschwornengerichte, an die beiden Gesetze vom 15. November 1848 und endlich an die Verheißungen des Pro gramms vom 16. März 1849, die Volksbewaffnung, die Ver tretung beim Bundestage und dergleichen mehr. Wo istdenn das Alles hin?! Es ist verschwunden, weil es nicht haltbar, weil es nicht möglich war. Es ist wieder genommen worden und wir Alle haben theils einstimmig, theils mit entschiedener Majorität dafür gestimmt, daß es wieder beseitigt werden müßte. Erlauben Sie mir also, Ihnen zu erwidern, daß der Grund, es sei nicht recht, etwas wieder zu nehmen, was man einmal gegeben hat, falsch ist und viel zu viel beweist, mithin gar nichts. Die eine und einzige Frage, auf die es, wie ich schon erwähnt habe, hier ganz allein ankommen kann, ist die Frager Was ist recht, was ist räthlich, was ist thunlich? Nun, meine Herren, gehe ich von einer Erklärung aus, in die wir Alle einstimmen. Es handelt sich hier nicht von einer Bedrückung, am allerwenigsten, wie der geehrte Redner vor mir sagte, von einer Grausamkeit, nicht von einer Ungerechtig keit, nicht von einer Verletzung, nicht von einer Kränkung oder Zurücksetzung; wir wollen keinem unserer Mitbürger, die unsere Brüder sind, wehe thun. Was uns die Vorschriften unserer Religion lehren, das wissen wir auch, das werden wir befolgen und daran werden wir gewiß denken. Allein es han delt sich hier auch um Rechte eines ganzen Volkes, um Rechte der sächsischen christlichen Bevölkerung, es handelt sich hier
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