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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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schichte zurückgeht und sicht, wie sie in den meisten christlichen Staaten behandelt worden sind. Es ist natürlich, daß sich da ein starker Geist des Widerstandes, des Abstoßens gegen äußere Einwirkung bildet. Es wird ganz gewiß gelingen und ist auch überall gelungen, wo man die Juden emancipirt hat, daß man nach und nach die schroffen äußern Unter scheidungen aufgiebt, daß Juden und Christen neben einander leben, wie andere Menschen, ohne sich zu hassen. Ich glaube auch, daß die Befürchtung, die hervorgehoben worden ist, in Bezug auf die Gewerbsverhältnisse nicht eintreten wird; die Regierung hat in den Motiven selbst darauf hingedeutet, daß es sich jetzt nur darum handelt, die Juden bis zukünftiger vollständiger Regulirung ihrer Verhältnisse in dem jetzigen Zustande und Rechte zu erhalten. Mit dem Principe einer Llos provisorischen Regulirung scheint die Majorität und Minorität einverstanden; denn in beiden Vorschlägen finden sich die Worte: „bis zur definitiven Regulirung." Dann ist es aber gewiß das Einfachste, Natürlichste und Gerechteste, daß man so lange den bestehenden Zustand forterhält und ab wartet, ob sich Uebelstände zeigen, in deren Folge er geändert werden muß; aber dagegen müßte ich mich bestimmt erklären, nur auf kurze Zeit wieder den alten Zustand einzuführen; denn es ist in solchen Dingen, wo die Existenz ganzer Familien gegründet ist, nichts gefährlicher, als häufiger Wechsel, nichts gefährlicher und härter, als heute zu sagen: Ihr habt die Be rechtigung, Gewerbe zu treiben, sie ihnen nach zwei Jahren wieder zu nehmen, um sie vielleicht nach einigen Jahren wieder zu geben. Wollen wir nicht sofort eine definitive Ge setzgebung feststellen, was wir nicht können, so ist es richtiger und besser, wir lassen es bei dem jetzigen Zustande bewenden. v. Harleß: Es thut mir leid, daß ich unmittelbar auf Dasjenige, was wir soeben vom Ministertische aus vernommen haben, sprechen muß. Ich hätte gewünscht, mir das Wort eigentlich schon früher erbitten zu können. Ich schicke nun meiner Erklärung vor Allem das voraus, daß ich hier durch aus nicht als Vertreter der Kirche rede. Die Kirche, als solche, wird von dieser Frage nicht berührt. Meine Ent scheidung und mein Votum ist lediglich von dem politischen Standpunkte aus bedingt, wie er sich allerdings der Bezug nahme auf ein christliches Volk wahrlich nicht enrschlagen kann, aber eben so sehr ein nationaldeutscher ist. Ich muß weiter voraus bekennen, daß die mehr gelegentlichen Be merkungen zu Gunsten des Minoritätsgutachtens mich haben gar nicht bestimmen können. Gegen das Minoritätsgutach- ten habe ich von vornherein das gehabt, was auch schon von Seiten des verehrten Herrn Staatsministers erklärt worden ist, daß es an einer Jnconsequenz leidet. Ich weiß wahrlich nicht, wie ich die Beschränkung des Aufenthaltes auf Städte wie Dresden und Leipzig verstehen soll. Wenn z. B. den Is raeliten vcrstattet wird, daß sie ihre Vorbereitung zur künftigen advocatorischen oder ärztlichen Praxis rc. treffen dürfen, und soll dann ihr Aufenthalt auf einige Städte concernirt werden, l. A. (8, Abonnement.) so ist das eine Jnconsequenz, die mich zunächst gegen das Mi noritätsgutachten stimmen läßt. — Ich will ferner nur keine unbedingte Gleichstellung, wohl aber relative Entlastung des gedrückten Stammes. Und da glaube ich vor Allem, daß man eben die materiellen Grundlagen ihres Wohlbefin dens ins Auge zu fassen habe, aber nicht darüber die höher» geistigen, sittlichen und politischen Rücksichten außer Acht lassen darf, die mich bei dieser Frage bewegen. Es handelt sich allerdings nach meinem Dafürhalten wesentlich um eine erst künftig noch zu treffende Regulirung; von dieser Regu lirung wünsche ich auf das Lebhafteste, daß sie allen Wünschen der Billigkeit und Gerechtigkeit nachkommen möge. Aber ich habe das letzte Wort „Gerechtigkeit" absichtlich gewählt, weil man dem Vorschläge der Majorität Ungerechtigkeit vorge worfen hat. Ja wenn ich in dem Falle wäre, die Verantwor tung übernehmen zu wollen, die auf Denjenigen ruht, welche so große, ungemessene, nach meinem Dafürhalten nicht durch führbare Hoffnungen unter den Israeliten erregt haben, wenn ich diese Verantwortlichkeit theilen wollte, so könnte ich vielleicht sagen: ich kann mich, ohne ungerecht zu sein, nicht entschließen, einen Schritt rückwärts zu thun, nachdem ich einen Schritt vorwärts gethan habe. Allein ich stehe nicht in solchem Falle. Für mich handelt es sich lediglich um die Frage an sich, eine Frage von außerordentlich großer politi scher Wichtigkeit. Und da glaube ich, meine Herren, muß man sich das vorhalten, ob es, wenn man einmal einen falschen Schritt gethan hat, ohne die Consequenzen des Schrittes noch alle zu bedenken, ob es da gerathen sei, sofort den zweiten Schritt zu thun und die erste politische Unvorsichtigkeit des Versprechens mit der zweiten der Gewährung zu sanctioniren. Man sagt, es sei grausam, wenn man Dasjenige, was einzel nen Individuell bereits gewährt ist, ihnen läßt, aber das durch den Erlaß eines, nach meinem Dafürhalten, unheil drohenden Gesetzes der Gesammtheit in Aussicht Gestellte zu rückziehen wolle. Ob da in einem Lande diese Gesammtheit groß oder klein sei, das kann mir ganz gleich sein; ob es sich um 6 oder 1000 Israeliten in Sachsen handelt, das wirft für mich kein Gewicht in die Wagschale, es ist lediglich das Prin- cip der Frage, um das es sich nur handelt. Und da sage ich wiederholt: man strebe mit allen Kräften dahin, die Früchte rechter Erwerbsthätigkeit und die Quellen sonstigen äußern Wohlstandes den Israeliten zugänglich zu machen; sie werden sich glücklich fühlen. Aber man bedenke die Consequenz, welche in einer nach allen Seiten hin u n bedingten Gleichstellung des Israeliten liegt. Zwar haben große Nachbarstaaten darin bereits ein Experiment zu machen gewagt, von dem wir aber noch nicht wissen, wie es glückt. Was ich dagegen klar sehe, das ist Folgendes. Es kann dieser Grundsatz einer völligen Gleichstellung der Israeliten in seiner vollen Consequenz ohne die tiefgreifendste Störung des bisher bestandenen christlichen Volkslebens nicht durchgeführt werden. Ohne alle Frage ist das Postulat der unbedingten Gleichstellung der Israeliten von Jenen ausgegangen, welche die Trennung der Kirche vom 17
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