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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Staate, oder richtiger denJndifferentismus der Staatsgewalt gegen die Interessen eines überwiegend christlichen Volkes wollten. So war jedenfalls die unbedingte Gleichberech tigung der Israeliten eine Consequenz. Wollen wir aber das nicht durchführen lassen, dann ist die unbedingte Gleich stellung mindestens eine große politische Jnconsequenz. Es wird aber auch das das Volk auf lange nicht ertragen können, wenn z. B. in die Geheimnisse der Streitigkeiten christlicher Eheleute jüdische Advocatenpraxis eingreift, oder wenn man in anderen Fallen Dinge, die mit Nothw endigkeit in die Beziehun gen des christlichen Lebens verwebt sind, unter den Händen und der Gewalt solcher sieht, die als Israeliten für die mit dem christlichen Volke unzertrennbar zusammenhängende religiöse Seite von bürgerlichen Lebenssorgen gar kein Auge, gar keinen Sinn, gar kein Geschick der Behandlung haben können. Man muthe doch den Israeliten nicht mehr zu, als man ihnen billig zumuthen kann. Wahrhaftig, die Israeliten würden einem Richter christlicher Confession verbieten, in die innersten Seiten des israelitischen Familienlebens der Art einzugreifen, wie es jetzt schon von Advocaten jüdischen Glaubens in solchen zarten Verhältnissen geschieht. Ich führe diesen Punkt bei spielsweise blos deshalb an, weil er mir am nächsten liegt. Genug, es treibt diese Maaßregel in ihren Consequenzen zu dem, was jene wollen, von denen sie ausgegangen ist, zur Trennung der Kirche vom Staate. Und deshalb sieht für Alle, welche diese Trennung nicht für die Kirche, aber für den Staat, wie er bei uns geworden ist, als unheilvoll ansehen, die ganze Frage der Judenemancipation, wenn man sie von Seiten der Humanität betrachtet, zwar von oben jenem schönen Weibe gleich, einer Sirene nämlich, die, wenn man sie haben will, auch kaufen muß mit dem bekannten häßlichen Ende. Und das ist es, was mich bewegt, vorläufig bei dem Vorschläge der Majorität stehen zu bleiben. Ich gebe es Ihrem besseren Ermessen anheim, inwieweit die Bedenken be seitigt werden können, die in der Nichtbeseitigung des im Jahre 1848 bereits erlassenen Gesetzes, oder in der Rückfüh rung der Zustände auf die Basis von 1839 nach den Bemer kungen von Seiten der Staatsregierung liegen sollen. Ich wollte mich blos über meine principiellen Bedenken bei der Frage aussprechen. Prinz Johann: Der geehrte letzte Sprecher sagte, und sein ganzes Raisonnement beruhte auf der Ansicht, daß, wenn man einen unglücklichen Schritt gethan hätte, man nicht noch einen zweiten thun soll; dem halte ich entgegen, daß man uns keinen Schritt zu thun zumuthet, sondern daß wir eben stehen bleiben und nach dem Vorschläge der Staatsregierung der künftigen Regulirung den weitern Schritt überlassen sollen. Eshandelt sich also nicht von einem zweiten Schritte, sondern blos von einem Rückschritte. Regierungsrath v. Zeh men: Die Bedenken, die von Seiten der Staatsregierung gegen die Ansicht der Majorität der Deputation und bezüglich auch gegen die meinige ausge sprochen worden sind, sind mir schon vorher nicht fremd ge wesen, ich habe sie mir selbst vovlegen müssen; dennoch vermag ich nicht die Besorgniß zu unterdrücken, daß, wenn wir die Bestimmung der Grundrechte hinsichtlich der Emancipation der Juden aufrecht erhalten, wir die Sclaverei unserer ärmeren Bevölkerung unterschreiben; es kommt nicht auf die Zahl an. Allerdings sind nur wenige Juden in Sachsen vorhanden in Verhältniß zu andern Ländern. Gehen Sie aber z. B. nach Westphalen, jedem Dorfe werden Sie schon von außen an sehen, ob Sie einen Juden darin finden; es dauert nicht zwei Jahre, so wie sich einer dahin gesetzt hat, so hat er den ärmern Lheil der Bewohner sofort in seiner Hand; mit kleinen Vor schüssen, die in der Zeit der Bedrängniß gemacht werden, macht er sie von sich abhängig und saugt sie vollends aus, die Mittlern Gutsbesitzer folgen bald nach und so verarmt der Ort. Das ist der Standpunkt, auf den ich mich bei dieser Frage vor allen Dingen stellen zu müssen geglaubt habe. Jetzt ist aber noch der einzige Moment, wo wir noch die Sache in das Gleis bringen können; sind noch mehrere Jahre darüber hingegangen, dann treten um so mehr die Bedenken der Staatsregierung in Kraft, die sie schon jetzt entgegenstellt, und es werden sich dann eine Menge gewerbliche und Lebens verhältnisse herausgebildet haben, es werden sich mehrere Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Industriezweigen hin gewendet haben, die das Gesetz vom Jahre 1838 noch ver schloß, dann wird es eine Grausamkeit werden, meine Herren, zurückgehen zu wollen; jetzt ist es noch Zeit, jetzt haben sich die Verhältnisse noch nicht ausbilden können, da dieZeit noch zu kurz war und auf Grund der Jnnungsverfaffung noch Schutz dagegen bestand. Die künftige Regulirung der Ver hältnisse der Juden, welche die Staatsregierung in Aussicht stellt, kann mich daher über meine Besorgnisse nicht Hinweg bringen. Was dieJnconsequenz des Vorschlags der Minorität betrifft, so ist dieselbe bereits hcrvorgehoben worden, und ich habe dem nichts weiter hinzuzufügen. Consequenter ist aller dings der Vorschlag der Majorität. Nur einen Punkt möchte ich noch erwähnen, der sich aus mein gestelltes Amendement bezieht. Man hat mir eingehalten, so lange nicht in den alt täglichen gewerblichen Verhältnissen die Juden den Christen gleichgestellt seien, könne man ihnen die höchsten Ehrenrechte nicht geben; nach meinem Vorschläge sollen ihnen aber nur die sogenannten bürgerlichen Ehrenrechte gegeben werden, also das Recht der Wahl in Bezug auf Gemeindeangelegen heiten. Was aber das Stimmrecht bei den Landtagswahlen betrifft, so würden die Bestimmungen des Wahlgesetzes ent gegenstehen, auf diese würde sich mein Vorschlag nicht aus dehnen lassen; es würde mich aber sonach auch nicht der Vorwurf treffen, der mir in dieserHinsicht gemacht worden ist. v. Friesen: Wenn der Herr Staatsminister des Innern uns vorgehalten hat, daß die Fassung, wie sie die Majorität vorschlägt, lückenhaft sei, und daß das Gesetz, namentlich die Verordnung vom 6. Mai 1839, dabei übersehen worden sei,
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