Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bers auch nach dem, was in den Motiven Sekte 695 in dieser Beziehung gesagt ist, ganz einfach dabei beruhigen, wenn auch hier die Grundrechte blos beseitigt werden. Ich werde also auch in dieser Art stimmen. v. Erd manns dorf: Nach der Erklärung Sr. König lichen Hoheitfasseichallerdings Beruhigung, denn ich will nicht etwa ein Verthcidiger des Prügelsystems sein, sondern es log mir nur daran, nicht die Sache übertrieben zu sehen aus Humanität, und wenn mir die Beruhigung gegeben wird, daß der Schullehrer in der Schule, der Zuchthausvor steher im Zuchthause, und nöthigenfalls die Polizeibehörde bei ungezogenen Gassenbuben noch hie und da einen Streich ertheilen kann, so bin ich zufriedengestellt. Präsident v. Schö nfels: Es scheint, als ob die De batte hinsichtlich der §. 3b. sich erschöpft habe, ich schließe die selbe daher, und da auf das Schlußwort verzichtet wird, so kann ich zur Fragstellung übergehen. Ich wende mich zu vörderst in Bezug auf die Fragstellung zu §. 4, und zwar um deswillen, weil bei 3 b. die Minorität eine Einschaltung beantragt hat, die nur möglich ist und eintreten kann, wenn das Minoritatsgutachtcn bei ß. 4 Annahme findet. Zuvör derst werde ich die Frage richten auf die Ansicht der Majorität hinsichtlich §. 4, und zwar mit Vorbehalt der v. Zehmen'schen Anträge; würde dieses Gutachten der Majorität abgelehnt, so fallen mit ihm zugleich die Amendements, hingegen würde die Frage gerichtet werden auf das Minoritätsgutachten mit Vorbehalt der Amendements, welche von Sr. Königlichen Hoheit eingereicht worden sind. Würde das Minoritätsgut achten ebenfalls abgelehnt, so bliebe nichts übrig, als auf Z. 4. der Gesetzvorlage die Frage zu richten, und zwar um so mehr, da hier die körperliche Züchtigung mit erwähnt ist, welche Fassung nur Abänderung erleiden kann, wenn vorher die Ab stimmung gerichtet wurde auf §. 3b. Zuvörderst also richte ich die Frage auf das Majoritätsgutachten in Bezug auf Z. 4, enthalte mich es zu recapituliren, weil es durchgesprochen ist und im Gedächtnisse der Kammer sich befindet, und frage nun mit Vorbehalt der v. Zehmen'schen Amendements: ob die Kammer gemeint ist, dem Gutachten der Majorität der Deputation bezüglich der Z. 4 beizupflichten? — Mit 19 gegen 15 Stimmen Nein. Präsident v. Schönfels: Somit sind auch die v. Zeh men'schen Amendements gefallen. Ich wende mich nun hin sichtlich der Abstimmung zu dem Gutachten der Minorität, welches sich ebenfalls auf Seite 597 des Berichtes vorsindet, ich werde die Frage darauf richten mit Vorbehalt des Amen dements, welches von Sr. Königlichen Hoheit eingcreicht wurde; ich recapitulire auch dieses nicht, weil es ebenfalls im Gedächtnisse der Kammer ist, und frage: ob die Kammer nach Anrathen der Minorität der Deputation dem Gutachten bezüglich der ß. 4 bekzupflich- ten gemeint ist? — Mit 24 Stimmen Nein. Präsident v. Schönfels: Es ist somit auch der Antrag Sr. Königlichen Hoheit als nicht mehr vorhandenanzufehen? Es würde überzugehen sein zu der Regierungsvorlage, und zwar wie dieselbe sich im Gesetze auf Seite 689 vorft'ndet ütt- ter §. 4. Es tritt hier der Fall ein, daß in dieser Paragraphe der körperlichen Züchtigung mit gedacht ist, während die De putation dieser Züchtigung eine besondere Paragraphe un ter 3d. gewidmet hat; es würde nun wohlaufdieDeputation ankommen, ob sie nach den vorliegenden Verhältnissen diese- tz. 3 b. fallen fassen und sich vereinigen will mit der Norla'gd der Negierung. v. Friesen: Man könnte wohl im Ganzen über die Paragraphe abstimmen, weil darin §. 3 mit enthalten ist und beide in einander aufgehen. Präsident v. Schönfels: Das ist auch meine Ansicht, ich wollte nur hören, ob sich die Ansicht der Minorität der Deputation mit der meinigen conformirt. Nun würde die Frage auf§. 4 gerichtet werden, wie sie in der Gesetzvorlage enthalten ist, mit Hinweglaffung der von der Deputation be antragten neuen Paragraphe unter 3b. Ich frage nun: oll die Kammer nach Anrathen oder vielmehr nicht auf Anrathell der Deputation, sondern ob die Kammer gemeint ist, der §. 4, wie sie in der Gesetzvorlage sich vor findet, beizupflichten? — Gegen 12 Stimmen Ja. Präsident v. Sch önfels: Und somit wäre die Para graphe erledigt und wir können zu ß. 5 übergehen. Referent Bürgermeister Müller: 5. Unsere Ministerien, ein Jedes derselben innerhalb seines Geschäftsbereiches, sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Dresden, den Dazu sagt der Bericht: Zu tz. 5. Diese Paragraphe wird zur unveränderten Annahme empfohlen. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zu erwarten, ob in Bezug aus §. 5 Jemand das Wort verlangt. Es scheint nicht derFall zu sein, und so werde ich fragen: ob die Kam mer nach Anrathen der Deputation die §.5 in unveränderter Weise anzunehmen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: Endlich ist zu erwähnen, daß von der zweiten Kammer aus den Seite 729 des jenseitigen Berichtes angeführten Gründen die Aufnahme des Antrags in die ständische Schrift beschlossen worden ist: „die Staatsregierung wolle die das Auswande rungswesen nöthig machenden Bestimmungen, in- sonders auch diejenigen, welche die Sicherstellung der Interessen bevormundeter Personen betreffen, aus dem Wege der Verordnung anordnen." Die unterzeichnete Deputation theilt die in der zweiten Kammer hierfür geltend gemachten Gründe und schlagt der geehrten Kammer vor: diesem Beschlüsse bcizutreten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder