1796 Präsident». Sch önfels: DieKammerhat vernommen, -aß die zweite Kammer einen Antrag in die ständische Schrift beschlossen hat; er befindet sich S. 598 des Berichtes, ist vor getragen worden, und dieDeputation rathet uns an, dem An frage beizustimmen. Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt, um hierüber zu sprechen. Es scheint nicht -er Fall zu sein, ich frage daher: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation diesem fraglichen Anträge beizustimmen gemeint ist? — Einstim mig Ja. Präsident v. Schönfels: Es würde nun inBezug auf das ganze Gesetz der Namensaufruf einzutreten haben. Herr Secretair v. Polenz ersucht mich soeben, einen Augenblick ein zuhalten, um mit dem Protokolle nachzukommen; ich werde daher eine kleine Pause eintreten lassen. (Nach 3 Minuten.) Ich frage nun: ob die Kammer gemeint sei, der Auf hebung der diePublication der Grundrechte betreffenden Ver ordnung vom 2. Marz 1849 ihre Zustimmung zu ertheilen? Es antworten mit Za: Wiceprasident Gottschald, Graf Hohenthal - Königs- Secretair v. Polenz, brück, Secretair Starke, v. Harleß, D. Tuch, v. Biedermann, Bürgermeister Wimmer, v. Metzsch, v. Nostitz-Wallwitz, v. Römer, Bürgermeister Pfotenhauer, v. Miltitz, v. Welch v. Watzdorf, Regierungsrath v. Zehmen, Mit Nein Graf Solms-Wildenfels, Graf Einsiedel-Reibersdorf, v. Heynitz, v. Lüttichau, Graf Einsiedel-Wolkenburg, Meinhold, v. Erdmannsdorf, Bürgermeister Müller, Bürgermeister Hennig, v. Beschwitz, v. Carlowitz, Präsident v. Schönfels. antworten: v. Friesen, v. Schönberg-Bibran, v. Schönberg-Purschenstein, v. Egidy. Präsident v. Schön fels: Es ist das Gesetz mit 24 Stimmen gegen 8 angenommen. Es bleibt mir nun noch übrig, die Zeit der nächsten Sitzung zu bestimmen, sowie die Gegenstände, die in derselben verhandelt werden sollen. Ich kann das Eine thun, ich kann nämlich die Zeit bestimmen auf morgen früh 40 Uhr, bin aber nicht in der Lage, angeben zu können, was zur Berathung kommen wird, weil in diesem Augenblicke nichts vorliegt; es wäre aber möglich, daß diesen Nachmittag noch etwas aus der zweiten Kammer herüber kommt. Auch dürften mehrere Schriften vorzutragen sein. (Nachdem das Protokoll verlesen und genehmigt worden ist, wird die Sitzung wenige Minuten vor ;4Uhr geschlossen^ Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck con B. G. Teubner.