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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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und diese hat sich dahin'erklärt, es sei unthunlich, in der Sache noch etwas zu thun. v. Welck: Es scheint mir allerdings nach der nun mehrigen Lage, in die die Jagdgesetzangelegenheit gekommen ist, um so nothwendiger zu sein, dem Anträge des Herrn v. Friesen beizustimmen; denn das Jagdgesetz, wie schon vor läufig erwähnt worden ist, soll von der Staatsregierung zu rückgenommen werden. Es wird also überhaupt auch gar nichts Bestimmtes über das Princip der Entschädigung in demselben ausgesprochen werden können, da blosdienoth- wendigen polizeilichen Vorschriften auf dem Verordnungs wege erlassen werden sollen. Es scheint mir also dringend nothwendig, daß eine solche Verwahrung noch eingelegt werde, und ich hätte nur den Wunsch noch gehabt, daß sie lieber in die ständische Schrift ausgenommen werden möchte. Prinz Johann: Ich stimme dem Anträge des Herrn v. Friesen nicht ganz bei. Nach seiner ersten Aeußerung schien er zu Protokoll zu erklären, daß er überhaupt sein Recht sich Vorbehalten wolle. Nach der jetzigen Erklärung, die der Herr Präsident vorgelesen hat, schien mir es der Vorbehalt zu sein, daß diese Petition dem künftigen Landtage wieder vorgelegt werde. Ob aber eine Petition, die bei einem früher» Landtage eingekommen war, von dem künftigen Landtage weiter berücksichtigt werden müsse, glaube ich nicht. Es müssen vielmehr da neue Anträge gestellt werden. Doch das ist nur ein formelles Bedenken, was ich dagegen habe. All gemeiner gefaßt, hätte ich gegen den Antrag kein Bedenken. Präsident v. Schönfels: Herr Kammerherr v. Friesen hat soeben den Antrag schriftlich eingereicht, um den es sich handelt, und ich werde mir erlauben, denselben nochmals der geehrten Kammer mitzutheilen. Er lautet so: „Die Kam mer wolle zum Protocoll erklären, daß man sich Vorbehalte, wegen Entschädigung der Jagdbe rechtigten zu seiner Zeit weitere Anträge zu stellen, inmittelst aber das Vertrauen zu der hohen Staatsregierung hege, daß sie auf die gerechten Ansprüche der vormals Jagdberech tigten auch aus eigner Bewegung Rücksicht nehmen werde." So lautet der Antrag wörtlich, um den es sich handelt, und über den die Discussion sich zu erstrecken hätte, da er bereits Unterstützung gefunden hat. Es scheint Niemand das Wort zu begehren, ich werde daher die Debatte schließen und fragen: ob die Kammer dem soeben von mir verlesenen Anträge, eingebracht vom Herrn v. Friesen, beizu pflichten gemeint ist? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es wird nun derselbe zu Protocoll genommen werden. Vicepräsident Gotischald: Es würde nun doch wohl darauf hinzuarbeiten sein, daß die geehrte Kammer sich be stimmt entschlösse rücksichtlich dessen, was nun zu geschehen hat. Es haben sich allerdings die Ansichten dahin ausge sprochen, daß es kaum mehr möglich sein werde, das Be» einigungsverfahren abzuhalten, und daher würde ich wünschen, daß der Herr Präsident die Frage an die Kammer richten möchte, ob sie die vierte Deputation ermächtigen wolle, von einem Versuch zur Vereinbarung inchieser Angelegenheit ab zustehen. Graf Hohenthal-Königsbrück: Es kommt mir in diesem Moment ein Bedenken bei, das von dem Herrn Referenten sehr schnell wird erläutert werden können. Ich er innere mich, daß bei einem jetzt noch schwebenden, in einem Vereinigungsverfahren beschlossenen Gegenstände ein Passus gerade auf den Vorschlag der ersten Deputation der zweiten Kammer von dieser angenommen worden war, welcher auf die Jagdentschädigungsfrage Einfluß hat. Es war dies bei derBe- rathung über die Grundrechte der Zusatz zu Z. 3, den wir hier abgeworfen haben. Ich halte es für unbedingt nothwendig, die Frage über die jetzt vorliegende Angelegenheit so lange auszusetzen, bis wir von der jenseitigen Kammer, was wahr scheinlich noch auf der Registrande steht, erfahren, ob die zweite Kammer von diesem Anträge absieht. Denn wenn freilich die zweite Kammer von einem solchen Anträge nicht absähe, so würde es allerdings sehr schwierig sein, jetzt ohne Weiteres ganz die Sache fallen zu lassen, und ich fürchte, daß dann in diesem Falle die erste Kammer sich präjudiciren könnte. Prinz Johann: Ich glaube nicht, daß das der Fall ist, die beiden Gegenstände sind ganz getrennt. Uebrigens will die Deputation der zweiten Kammer den Wegfall dieses Zu satzes. Es ist also zu vermuthen,' daß es zu keinem Ver einigungsverfahren über den Gegenstand kommen werde. Vkcepräsident Gott sch ald: Ich füge dem hinzu, daß die jenseitige Deputation auf das Materielle der Angelegen heit nicht eingegangen ist, sondern sie hat ganz einfach der zweiten Kammer die Lage der Sache mitgetheilt und ihr empfohlen, daß es jetzt nicht mehr thunlich sei, auf die Be- rathung der Sache einzugehen. Also ein Bericht von der jenseitigen Deputation ist der jenseitigen Kammer gar nicht erstattet worden, und es läßt sich bezweifeln, ob gegenwärtig die zweite Kammer noch ohne Berichterstattung ihrer Depu tation in dieser wichtigen Angelegenheit Berathung eintreten lassen und Beschluß fassen wird. v. Welck: Nur ein paar Worte gegen die Bemerkung des Herrn Grafen v. Hohenthal. Auch wenn die zweite Kam mer von dem Beschlüsse nicht abgehen sollte, in Z. 3 des Ge setzes wegen der Grundrechte ausdrücklich Bezug auf Z. 37 der Grundrechte zu nehmen, so bin ich doch fest überzeugt, daß dadurch die Entschädigungsfrage nicht ausgeschlossen werden würde. Sicherem Vernehmen nach ist aber auch zu hoffen, daß sich die zweite Kammer damit einverstehen wird, daß das Allegat wegfällt. Also würde dieses Bedenken beseitigt sein. Was aber den Antrag des Herrn Vicepräsidenten betrifft we gen einer Ermächtigung zu einem Vereinigungsverfahren, so
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