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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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glaube ich, daß bei der Gestalt, die die Sache gewonnen hat, von einem Vereinigungsverfahren nicht mehr die Rede sein und es sich darum nicht weiter handeln könne. Wir geben Llos die Erklärung zu Protokoll, denn ein Vereinigungsver fahren würde allerdings wohl kaum noch möglich sein. Vicepräsident Go ttsch ald: Ich erwidere dem geehrten Vorredner, daß eineDifferenz zwischen der ersten und zweiten Kammer in dieser Angelegenheit besteht, welche nunmehr durch ein vorschriftsmäßig abzuhaltendes Vereinigungsver fahren auszugleichen und wobei der Versuch zu machen wäre, ob die jenseitige Kammer nicht dem Beschlüsse der ersten Kammer beitreten wolle. Sollte dies hier nicht gewünscht werden, so halte ich für meine Person eine Ermächtigung der Kammer für uöthjg, dahin lautend, daß die Deputation von dem Versuche zu einerWereinbarung mit der jenseitigen Kam mer abstehe. Denn ich kann unmöglich der vierten Deputa tion den Vorwurf aufladen, als sei die Sache von ihr nicht befördert und erledigt worden. GrafHohenthal-Königsbrück: Ich binmitmei- ner Bemerkung ganz befriedigt. Präsident v. Schönfels: Ich hätte kaum geglaubt, daß von Seiten der Kammer der vierten Deputation eine Er mächtigung zugeben sei, weil vorauszusehen ist, daß ein Zweck damit nicht erlangt werden kann. Denn gesetzt, die zweite Kammer ginge ab von ihrer früheren Meinung, welche dahin ging, nicht auf das Materielle der Sache einzugehen, so würde doch nicht Zeit dazu da sein, eine nähere Prüfung dieser An gelegenheit bei der zweiten Kammer eintreten zu lassen. Ich glaube, die vierte Deputation kann sich vollständig beruhigen, wenn die Sache, wie sie eben liegt, liegen bleibt. Vicepräsident Gottschaldr Ich beruhige mich inso fern, als ich nun annehme, daß die Kammer wünscht, kein Wereinigungsverfahren abzuhalten. Präsident v. Schön fels: Ich glaube, die Kammer muß das wünschen, weil es im Bereiche der Unmöglichkeit liegt, zum AweckederVereinbarungzugelangen. Daher würde der Gegen stand als erledigt anzusehen sein, und auch der Vortrag aus der Registrande, denn es war das die letzte Nummer. Ich habe nun noch als krank zu entschuldigen Herrn v. Posern, ferner Herrn Grafen Schönburg, die beide abgehalten sind durch Unwohlsein, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Wegendrin gender Geschäfte sind ebenfalls abgehalten, der heutigen Sitzung beizuwohnen, Herr Bischof Dittrich und Herr Ge- heimrath v. Könneritz. Wir würden nun zur Tagesordnung übergehen, und zwar zuerst zum Vortrage einer ständischen Schrift, das Volksschulgesetz betreffend. Ich würde Herrn Freiherr v. Welck bitten, diesen Vortrag uns zu geben. v. Welck: Die ständische Schrift, den Gesetzentwurf über einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetz betreffend, ist von dem Referenten der jenseitigen Deputation entworfen, von den Mitgliedern unserer Deputation geprüft, einige Bemerkungen dagegen geäußert, dieselben von dem jenseitigen Referenten berücksichtigt, sodann dieSchrift in der zweiten Kammer vorgetragen und schließlich genehmigt wor den. Ich erlaube mir nun, dieselbe auch hier der geehrten Kammer vorzutragen. (Der Vortrag erfolgt.) Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand gegen die Fassung der soeben vorgetragenen Schrift etwas einwendet, so ist dieselbe als genehmigt anzusehen und wird in dieser Maaße abgelassen werden. Ich werde nun den Herrn Bür germeister Wimmer ersuchen, diejenige Schrift vorzutragen, welche sich auf die Gewerbeordnung bezieht. Bürgermeister Wimmer tragt die betreffende ständi sche Schrift vor. Präsident v. Schönfels: Wenn auch gegen diese Schrift Niemand etwas erinnert (es meldet sich Niemand), so ist sie gleichfalls als genehmigt anzusehen und wird in die ser Art abgelassen werden, wie sie vorgelesen worden ist. Wir können nun zu dem Gegenstände der Tagesordnung übergehen, der sich auf den Vortrag der Resultate bezieht, welche in Bezug auf das Vereinigungsverfahren in derMili- tairpensionsangelegenhsit sich voxsinden. Referent Prinz Johann: Ueber das Materielle der: Sache glaube ich der geehrten Kammer keinen Vortrag erstat ten zu dürfen, es ist Ihnen gewiß noch frisch im Gedächtniß. Die zweite Kammer hat bei der abermaligen Berathung deK Gesetzentwurfs ihn abermals, jedoch diesmal nur gegen 10 Stimmen verworfen, es sind also 6 Stimmen der Regierung zugewachsen. Diesen Morgen fand in Folge dessen das Ver einigungsverfahren mit der zweiten Kammer statt. Die De putation der zweiten Kammer hat sich nicht bewogen finden, können, von ihrer Ansicht abzugehen; es tauchte indessen bei dem Vereinigungsverfahren selbst ein Vorschlag auf, dem die Staatsregierung auch ihre Zustimmung gegeben hat, und den sich Ihre Deputation doch erlaubt Ihnen zu empfehlen, in der Hoffnung, daß vielleicht durch Annahme dieses Vor schlags die Möglichkeit einer Vereinigung doch noch ange bahnt werden oder wenigstens eine genügende Anzahl Stim men in der zweiten Kammer gewonnen werden könnte. Er ist ein Antrag in die Schrift; denn ein Antrag zu dem Gesetze selbst läßt sich nach Lage der Sache jetzt nicht mehr ein bringen, denn die Regierung hat eine unbedingte Erklärung mit Ja oder Nein verlangt. Der Antrag ist folgender: „Bei dem zweitfolgenden Landtage der Standeversammlung über die Resultate der vorgeschlagenen 3jährigen Durchschnitts zeit Mittheilung zu machen und ihre Ansicht über die Beibe haltung oder Aufhebung der Einrichtung zu eröffnen." Es sind nämlich von anderer Seite dieBesorgniffe dagegen ange regt worden, es könnte die Pcnsionslast durch diese Bestim-
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