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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^FS4. Dresden, am 29. April 18S1. Achtundneunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 10. April 1851. Inhalt: Registrandenvortrag. — Vortrag von Seiten der ersten Deputation, die der Staatsregierung zu ertheilende Ermächtigung hinsichtlich der die -Ausübung der Jagd, die Bildung von Jagdrevieren re. zu treffenden Bestimmungen. — Berathung darüber, sowie über den Antrag des Abg. Haberkorn zu Punkt I. der Ermächtigung. — Beschlußfassung. — Vortrag und Genehmigung der ständi schen Schrift überden ersten EntwurfdesMilitairpensionsgesetzes. — Besprechung über diese ständische Schrift. — Vortrag von Seiten der ersten Deputation, über noch obwaltende Differenzen hinsichtlich der Beschlüsse beider Kammern, den Gesetzentwurf, die Aufhebung der deutschen Grundrechtebetreffend. — Beschluß fassung, die den Direktorien zu ertheilende Ermächtigung, die Fertigung der ständischen Schriften hinsichtlich der Grundrechte, der Communalgarde rc. — Vortrag und Genehmigung einer stän dischen Schrift, die Petition der Kaufmannschaft zu Pirna rc., den Einzelverkauf von Branntwein betreffend. — Mündlicher Vor trag von Seiten der vierten Deputation, die Petition Seiler's, die Erbverwandlung ritterschaftlicher Lehne betreffend. — Beschluß fassung. — Schlußreden des Präsidenten v. Schönfels, des Vice präsidenten Gottschald, des Prinzen Johann und des Staats- - Ministers v. Beust. — Schluß. Kurz vor 7 Uhr wird die Sitzung, bei welcher die Herren Staatsmim'ster v. Friesen und Behr und 37 Mitglieder zugegen waren, mit dem Bortrage aus der Registrande eröffnet. Es finden sich auf derselben eingetragen: (Nr. 440.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 9. April 1851, den Beitritt zu diesseitigem Beschlüsse über die Petition der Kaufmannsinnungen zu Pirna und Freiberg, den Einzelverkauf des Branntweins betreffend, enthaltend. Präsident v. Schönfels: Geht an die Deputation zurück. (Nr. 441.) Protocollauszug derselben von demselben Lage, den Beitritt zu dem über die Petition des Stadtraths zu Neustadt bei Stolpen um Befürwortung eines Chaussee- I. K. (6. Abonnement ) baues zwischen Stolpen und Bischofswerda diesseits gefaßten Beschlüsse betreffend. Präsident v. Schönfels: Der Beschluß der diesseitigen Kammer ging dahin: die Petition zur Erwägung an die Staatsregierung abzugeben. Die zweite Kammer ist diesem Beschlüsse beigetreten, und es wird demnach die Abgabe zu erfolgen haben. (Nr. 442.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 10. April 1851, die anderweite Berathung über den die Auf hebung der Grundrechte betreffenden Gesetzentwurf enthaltend. Präsident v. S chönfels: Ist sofort an die außerordent liche Deputation abgegeben worden. Es wird darüber noch Vortrag erfolgen. (Nr. 443.) Protocollauszug derselben von demselben Lage, die Beschlüsse über die Differenzpunkte bezüglich des Entwurfs eines Jagdgesetzes betreffend. Präsident v. Schönfels: Ist an die erste Deputation abgegeben worden und wird ebenfalls von dieser Vortrag zu erwarten sein. Wir würden nun zur Lagesordnung übergehen. Es ist der Vortrag, das Jagdgesetz betreffend, und ich ersuche den Referenten Herrn Bürgermeister Hennig, den betreffenden Vortrag zu erstatten. Referent Bürgermeister Hennig: Das Jagdgesetz hat beiden Kammern zur Berathung vorgelegen, und zwar zu nächst der ersten und dann der zweiten Kammer. Die Be schlüsse, welche die zweite Kammer gefaßt hat, weichen von denen der ersten Kammer bedeutend ab, weil sie das Princkp, welches wir in §. 1 ausgesprochen haben, nicht anerkannt hat. Es bestand das Princip darin, daß ein Unterschied gemacht werden sollte zwischen Alt- und Neujagdberechtkgten. Es hat nun heute Morgen das Vereinigungsverfahren stattgefunden. Beide Deputationen waren beisammen. Gleich beiBeginndes Verfahrens aber erklärte der anwesende Herr Staatsminister, daß Se. Majestät derKönig sich bewogen gefunden habe, das Decret zurückzuziehen, weil bei den wenigen Stunden bis zn demEnde unseres Landtages es nicht möglich sei, dieDifferenz- punkte zur Erledigung zu bringen. Dagegen wurde von Sei ten der Staatsregierung beantragt, daß die Regierung von beiden Kammern ermächtigt werden möchte, eine Verordnung 19
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