Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-welche gebildet werden Men, und der Preis für die Jagd karten. In Bezug auf den ersten Punkt ist die Regierung bei dem Gesetzentwürfe, welcher die Größe eines Jagdbezirks auf 300 Acker feststellt, stehen geblieben. Die zweite Kammer ist dem als Regel beigetreten, hat aber einen Antrag beige fügt, dem ich gleich anfänglich in der zweiten Kammer wider sprach, da es mir schien, daß er dem ersten Punkte wider spreche. In Folge dessen hat der Antrag eine abgeänderte Form erhalten, wie er eben vorgetragen worden ist, und durch welche er sich mehr als Ausnahme characterisirt. Ich gebe nun anheim, was Sie darüber beschließen wollen, mache aber darauf aufmerksam, daß der Antrag in der jetzigen Fassung weniger bedenklich erscheint, als in der ursprünglichen. Aller dings kann er auch nach der entgegengesetzten Seite hin einen wesentlichen Einfluß haben. Wenn wir als Regel bestimmen, daß alle Bezirke unter 300 Acker aufgelöst werden sollen, und nur bei 150 Acker enthaltenden Bezirken eine Ausnahme für zulässig erklären, so liegt darin, daß bei noch kleinern Be zirken gar keine Ausnahme gemacht werden soll. Wenigstens könnte man es so verstehen. Es scheint eine nochmalige Ver nehmung mit der zweiten Kammer über diesen Antrag nicht möglich zu sein, und nicht bedenklich, dem Anträge in der jetzigen Fassung beizutreten. Es wird sich durch die Fassung der zu erlassenden Verordnung machen lassen, daß der Zweck erreicht wird. Ein zweiter Punkt, wo eine Uebereinsiimmung beider Kammern nicht vorliegt, ist der Preis der Jagdkarten. Hier hat sich die Regierung an die Gesetzvorlage gehalten, wo zwei Thaler festgesetzt waren. Die vereinigten Deputationen sind dieser Ansicht heute Morgen beigetreten, weil in dem Be schlüsse von 3 Thalern, welchen die erste Kammer gefaßt hat, jedenfalls der von 2 Thalern mit enthalten ist. Mir bleibt nun nichts übrig, als die geehrte Kammer zu ersuchen, der Regierung diese Ermächtigung zu ertheilen, damit etwas ge schehe, um den Uebelständen, welche die Jagd gegenwärtig darbietet, für jetzt abzuhelfen, und abzuwarten, ob wir auf dem nächsten Landtage dazu kommen können, ein Jagdgesetz zu Stande zu bringen. Prinz Johann: Ich füge dem noch bei, daß das Ver- haltniß der Altjagdberechtigten nach der Verordnung vom Jahre 1849 das alte bleiben würde. v. Welck: Ich betrachte allerdings die Annahme dieses Zusatzes, den die zweite Kammer beschlossen hat, als ein Ver trauensvotum, welches wir der Regierung geben, glaube aber, daß wir dieses Vertrauensvotum um so unbedenklicher geben können, da eigentlich die Staatsregierung ihr Einverständniß mit unserer Ansicht erklärt hat, dahin gehend, daß es eben, wenn irgend von Schonung und Wiederaufbringung der Jagd die Rede sein soll, durchaus nothwendig ist, größere Jagdbezirke zu bilden. In der Hoffnung, daß die Staats regierung nur in den allerdringendsten Verhältnissen von die ser Ausnahme Gebrauch machen werde, welche in dem Zusatze beantragt wird, halte ich es für unbedenklich, diesen Zusatz I. K. anzunehmen. Ich muß zugeben, daß es kaum möglich sein wird, zu einer Vereinigung mit der zweiten Kammer zu ge langen, aber die Staatsregierung wird gewiß von der Ansicht ausgehen, daß es dringend nothwendig sei, die Jagdbezirke überall in der Größe herzustellen, wie der ursprüngliche Be schluß gewesen ist. v. Beschwitz: Ich könnte mich mit dem Zusatze der zweiten Kammer nicht einverstanden erklären, gebe aber der Kammer ganz anheim, was sie beschließen will, weil ich wohl einsehe, daß es bei der/uns kurz zugemessenen Zeit nicht gut ist, Differenzen herbeizuführen. Wenn der Zustand der Jagd verbessert werden soll, was doch wohl Zweck der Verordnung ist, so müssen Bezirke von wenigstens 300 Ackern gebildet werden. Auf 150 Ackern kann ein Wildstand nicht gehalten werden. Die Erfahrung hat dies bestätigt und die Regierung deshalb vorgefchlagen, Bezirke von 300Ackern zu bilden. Ich bin überzeugt, die Skaatsregierung wird von kleinen Gemein den so bestürmtwerden, daß es ihr schwer werden wird, ihnen entgegenzutreten. Sie bürdet sich hiermit eine große Last auf, und es wäre mir erwünschter gewesen, die zweiteKammer hätte sich pure dem Vorschläge der Regierung angeschlossen. v. Nostitz-Wallwitz: Ich beabsichtige ebenfalls, ge« gen den von der zweiten Kammer beschlossenen Zusatz zu stimmen, und wünsche, daß die Frage getrennt werde. GrafHohenthal-Königsbrück: Wenn ich denRe- ferenten recht verstanden habe, so hat sich die zweite Kammer einverstanden erklärt, die Ermächtigung, wie sie die Staats regierung verlangt hat, auszusprechen, und nurnoch eine Aus nahme, einen Zusatz, hinzugefügt. Es ist mir für meine Ab stimmung wichtig, zu wissen, ob, wenn der Antrag, den die zweite Kammer angenommen hat, von unserer Kammer nicht angenommen wird, dann die Ermächtigung, die, wenn ich richtig verstanden habe, dennoch stehen bleibt, ins Leben tritt. Ich bitte den Herrn Referenten um gefällige Auskunft hierüber. Referent Bürgermeister Hennig: Ich glaube aller dings, daß die Regierung nur insoweit ermächtigt wird, als beide Kammern einverstanden sind. Soweit beide Kammern nicht einverstanden sind, halte ich auch die Regierung nicht für ermächtigt. Prinz Johann: Ich bemerke, daß ich gegen die Ansicht des Referenten einigen Zweifel habe. Die zweite Kammer hat diesen Antrag einschließlich der Ermächtigung beschlossen. Es könnte Zweifel erregt werden, ob man nicht dadurch die ganze Ermächtigung aufhebt; allein wenn der Antrag nicht so angenommen werden sollte, wie ihn die zweite Kammer angenommen hat, so wäre noch eine zweite Communication nöthig, und dazu ist jetzt keine Zeit mehr. Ich rathe daher dringend an, diesem Anträge beizutreten. Schädlich ist er nicht. Die Regierung braucht den Gemeinden nicht Dis pensation zu geben, wenn sie nur 150 Acker haben, sie kann 19*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder