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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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geschlichen. Wenn ich nämlich den Herrn Referenten richtig verstanden habe bei Vorlesung des Protocolles, so ist die Er klärung , daß die Bildung von Jagdbezirken auch von weni ger als 300 Ackern Genehmigung finden werde, von Seiten des Ministeriums selbst ausgegangen. Wenn das aber wirk lich der Fall ist, so möchte ich fürchten, daß die Ausnahme am Ende doch zur Regel werden könnte, und darüber würde ich mir doch eine beruhigende Erklärung vom Herrn Minister erbitten. Denn das muß ich dringend wünschen, daß dies nur als Ausnahme angesehen werde und nur in den seltensten Fällen die Bildung von Jagdbezirken zu 150 Acker verstattet werden möchte. Wäre dies nicht der Fall, sollte das viel mehr in der Regel geschehen , so würde ich ganz unbekümmert um das Schicksal des Antrags und der Ermächtigung gegen eine solche stimmen. Referent Bürgermeister Hennig: Die Staatsregierung hat allerdings, nachdem der Antrag gestellt worden ist, erklärt, daß sie ausnahmsweise, wenn ganz besondere Gründe vor lägen, diesen Antrag ausführen würde. v. Welck: Wenn die Erklärung der Staatsregierung nachher erfolgt ist, so habe ich kein Bedenken weiter; nach dem Protokolle schien mir es allerdings, als wenn der Herr Minister mit dieser Erklärung den Anfang gemacht hätte. Staatsminister v. Friesen: Zur Erläuterung dessen will ich nur bemerken, daß ich bei der Bekämpfung jenes An trags gesagt habe, daß derselbe eigentlich gar nicht nöthig wäre; denn wenn sich besondere Schwierigkeiten zeigten und große Bedenken vorlägen, so wäre die Regierung schon an sich ermächtigt, eine Ausnahme zu machen. Ich habe mich aber gleich von vorn herein dagegen erklärt, daß durch diesen Antrag die Ausnahme zur Regel gemacht werde. Präsident». Schönfels: Nach der Reihe würden die Herren v. Biedermann und dann Herr v. Egidy zu sprechen haben. v. Biedermann: Mir scheint dieser Antrag in seiner Verbindung mit dem Hauptantrage ganz eigentlich das Merkmal der Eile, mit welcher zum Schlüsse des Landtags dieBerathungengepflogen zu werden pflegen,«» sich zu tragen, denn eigentlich hebt der zweite Satz den ersten wieder auf. Wenn im ersten Satze steht, die kleinen Bezirke sollen alle auf gelöst werden, im zweiten aber „sie können fortbestehen", so ist das ein Widerspruch, und ich würde deshalb, wenn irgend noch Zeitwäre, daß darüber eine nochmalige Berathung in der zweiten Kammer eintrate, dagegen stimmen. Da dies aber leider nicht möglich, mir aber, wie gewiß uns Allen, an dem Zustandekommen dieser Sache gelegen ist, so werde ich auch dafür stimmen. v. Egidy: Ich habe in Bezug auf diese Angelegenheit nur noch einen einzigen Wunsch auf dem Herzen, nämlich daß die hohe Staatsregierung Anlaß nehmen möge, bei Ema- nirung dieser dereinstigen Verordnung auch das bekannte, aber in neuerer Zeit so vielfach verkannte und vergessene Man dat von 1810, das unbefugte Tragen rc. von Schießgewehren :c. betreffend, nachdrücklichst wieder einzuschärfen. Ich glaube, es bedarf nur der Aeußerung dieses gerechten Wun sches, und ich kann wohl gewiß darauf rechnen, daß er beim königlichen Ministerium wohlwollende Berücksichtigung er langen wird. Bürgermeister Müller: MeineHerren! Jchverlängere die Debatte gar nicht gern, aber im gegenwärtigen Augen blicke scheint es mir doch darauf anzukommen, daß ein Jeder sagt, wie er die Sache aufgefaßt har, denn nur dadurch wird es möglich, daß die Staatsregierung den Antrag so interpre- tirt, wie ihn die große Mehrzahl der Kammermitglieder wirk lich genommen hat. Ich habe der Debatte in der zweiten Kammer zufällig beigewohnt und den Haberkorn'schen An trag allerdings dem Sinne nach so verstanden, daß er lediglich eine Ausnahme enthalte, und daß dieser zweite Satz den ersten, in welchem die Regel ausgestellt ist, durchaus nicht aufheben soll. Allerdings klingen jetzt die Worte anders, ich kann aber versichern, daßderÄntragsteller mehrmals dieWortegebraucht hat, daß durch seinen Antrag die Regel nicht aufgehoben werden solle. Er hat auch noch ausdrücklich hinzugefügt, daß, dafern durch die von ihm gebrauchten Worte dieser Sinn noch nicht klar genug dargelegt werde, es der Deputation überlassen bleiben solle, die Fassung darnach vorzunehmen, und ich glaube, es ist mehr Schuld der Deputation, daß diese Fassung etwas zweideutig geblieben ist, als Schuld des An tragstellers selbst. Es wird daher auch unbedenklich sein, den Antrag anzunehmen, da wir über den Sinn desselben nicht mehr zweifelhaft sind, wenn auch die Worte am Ende anders interpretirt werden können. Gerade im vorliegenden Falle aber dürfte es auf eine ganz stricte Wortfassung um so weni ger ankommen, als es sich lediglich um eine Vernehmung zwischen den Ständen und der Staatsregierung handelt. Die hohe Staatsregierung hat nunmehr vollständig erfahren, wie der Antrag gemeint ist; ich glaube daher auch, daß wir demselben, um die Sache nun endlich zu Stande zu bringen, unbedenklich beistimmen können. Präsident v. Schönfels: Es haben sich noch die Her ren v. Beschwitz, Herr Secretair v. Polenz und v. Bieder mann um's Wort gemeldet. v. Besch witz: Die Worte des Herrn Bürgermeister Müller haben mich wesentlich beruhigt. Da ich nun die feste Ueberzeugung gewonnen habe, daß bei 150 Ackern nur dir Ausnahme gemeint ist, hingegen die Regel 300 Äcker sein soll; da wir ferner hoffen dürfen, daß die Staatsregierung einew weisen und spärlichen Gebrauch von der Ermächtigung, auch Jagdbezirke zu 150 Bezirke zu gestatten, machen werde: so will ich auch meinerseits dem Erscheinen der so wünschenswerthm Verordnung keineswegs hindernd entgegentreten und werde daher auch für Annahme des Zusatzes stimmen. Secretair v. Polenz: Ich habe dem Wunsche des»
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