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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Welck: Dann bin ich ganz beruhigt. Präsident v. Schönfels: Es würde daher hier von einer Fragstellung abzusehen sein. Referent Bürgermeister Müll er: §.3 heißt so: „Die in Folge der Publikation der Grundrechte bis jetzt bereits be gründeten Privatrechte bleiben durch die in §. 1 ausge sprochene Aufhebung der Verordnung vom 2. Marz 1849 unberührt." In dieser Weise, wie die Regierungsvorlage lautet, lautet auch der Beschluß der ersten Kammer. Die zweite Kammer hatte sich früher auch ganz in derselben Weise ausgesprochen, hatte aber noch einen Zusatz dahin gehend beigefügt, daß auch die Bestimmung der §.37 der Grund rechte, die Jagd betreffend, unberührt bleiben soll. Es ist jedoch die zweite Kammer bei nochmaliger Bcrathung von dem frühern Beschlüsse abgegangen, sie hat also diesen Zusatz sallen lassen; aber ich habe ebenso wie bei §. 2 rücksichtlich der Motivirung noch etwas zu erwähnen. Es war nämlich von einem Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht worden, daß ber Wegfall jenes Zusatzes bedenklich sei, weil es zweifelhaft erscheinen könne, ob die Jagd unter die Privatrechte gehöre. Ihm stimmten auch noch andere Abgeordnete bei. Herr Staatsminister 0. Zschinsky erklärte darauf Namens der Staatsregierung, daß letztere jenen Zusatz für überflüssig er achte, und derselbe hat dann später ausdrücklich bemerkr, daß die sogenannten regslis minors, z. B. die Jagd, nicht unter die öffentlichen, sondern unter die Privatrechte gerechnet wür den. Es hat also die Staatsregierung,' indem sie sich in dieser Weise ausgesprochen, erklärt, daß die Jagd mir unter -re Bestimmung der §. 3 falle. Nachdem diese Erklärung ab gegeben war, hat die zweite Kammer den früher beschlossenen Zusatz fallen lassen; ich glaube also, es ist hier gerade so wie Lei §. 2, es war dies der Kammer nur mitzutheilen, aber ein Beschluß darüber würde wohl nicht zu fassen sein. Rücksichtlich der §. 4 ist vollständige Ueberstimmung zwischen der ersten und zweiten Kammer vorhanden. Die zweite Kammer hat ihren frühern Zusatz hinsichtlich der Israeliten wieder fallen lassen, und es ist also vollständige Harmonie in den Be schlüssen beider Kammern vorhanden. Wenn'also Niemand eine Anfrage thut, so habe ich in der Sache weiter nichts zu bemerken. Präsident v. Schönfels: Es würde nun noch v. Friesen: Es wäre nun noch die Frage übrig, wie es mit der ständischen Schrift wegen der Grundrechte zu hal ten sein möchte; heute wird jedenfalls die ständische Schrift nicht verfaßt, vorgelesen und genehmigt werden können. Bei den frühern Landtagen ist das Direktorium von der Kammer ermächtigt worden, die rückständigen Schriften zu verfassen And einzureichen. Ich ersuche daher den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob sie diese Ermächtigung für diesen Fall ertheilen wolle. Prinz Johann: Vielleicht wäre diese Ermächtigung auch wegen des Jagdgesetzes auszusprechen. I.Ä. Präsident v. Schönfels: Herr v.Friesen ist mir zuvor gekommen, ich hatte eben auf der ZUnge, denselben Antrag zu stellen, von dem Herr v. Friesen sprach. Es sind außer der Schrift, die Herr v. Friesen erwähnte, noch einige andere in Rückstand, die heute nicht mehr verfaßt und noch weniger ge nehmigt werden können; ich wollte mir daher erlauben, den Vorschlag zu machen, dem Direktorium die Vollmacht zu geben, unter Zuziehung der Vorstände und Referenten der Deputationen die nochrückständigen Schriften unddergleichen anzufertigen, zu revidiren und beziehentlich abzulaffen. Prinz Johann: In früheren Fällen ist dies unter Zu ziehung derReferenten geschehen. Gern bin ich bereit, meines Lheils mitzuwirken; aber ich glaube, die Referenten eignen sich dazu am besten, die ständischen Schriften zu verfassen. Präsident v. Schön fels: Ich bin gern bereit, das Wort „Vorstände" zu vertauschen mit dem Worte „Referenten." Vicepräsident Gottschald: Ich mache darauf aufmerk sam, daß dann eine Verschiedenheit zwischen der ersten und zweiten Kammer eintreten würde; denn es ist die Mittheilung hierher gelangt, daß in der jenseitigen Kammer die Ermäch tigung in der Weise ausgesprochen worden, wie der Herr Präsident soeben angezeigt hat; dort sind nicht die Referenten, sondern die Vorstände der Deputationen ermächtigt worden. Ich gebe anheim, ob dies nicht auf den Beschluß der hiesigen Kammer von Einfluß sein könne. Präsident v. Schönfels: Allerdings hat mich die Con- formität mit der zweiten Kammer bestimmt, die Worte: „die Vorstände der Deputationen" zu wählen, und wenn Se. Königl. Hoheit nicht darauf beharren, daß die Referenten er mächtigt werden, so würde ich die Frage auf den Antrag rich ten, den ich gestellt habe und der der geehrten Kammer noch im Gedächtniß sein wird. Wenn sich Niemand dagegen er klärt, so würde ich annehmen, daß die Kammer damit einver standen ist. Das Direktorium wird sich im Vereine mit den Herren Vorständen der Deputationen bemühen, das, was noch rückständig ist, nachträglich zu vollenden, anzufertigen und abgehen zu lassen. Es wird nun der Herr Bürger meister Hennig vielleicht die Schrift über das Communal- gardengesetz vorzutragen haben. Bürgermeister Hennig: Es thut mir leid, dem nicht entsprechen zu können; sie wird von dem Referenten der zweiten Kammer gefertigt und ist mir noch nicht zugegangen. Präsident v. Schön fels: Dann würde ich den Herrn Bürgermeister Müller zu ersuchen haben, die Schrift über den Einzelverkauf des Branntweins vorzutragen. (Dies geschieht.) Wenn Niemand gegen die Fassung dieser Schrift etwas einzuwenden hat, so erkläre ich dieselbe für genehmigt, und sie wird in dieser Maaße abgelassen werden. Ich hätte nun Herrn Bürgermeister Wimmer zu ersuchen, einen Vortrag in Bezug auf die Petition, die den Lehnnexus angeht, zu halten. 20*
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