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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Referent Bürgermeister Wimmer: Soeben ist mir als Referenten über eine Petition von Seiler und Genossen aus dem Voigtlande, dahin gehend, daß die Erbverwandlung der Lehen möglichst erleichtert werde, die Nachricht zugegangen, daß der von der Deputation der ersten Kammer in dieser Sache erstattete Bericht von der dritten Deputation der jen seitigen Kammer zu dem ihrigen gemacht und der Kammer vorgetragen worden ist, und diese auf die von der ersten Kam mer gefaßten Beschlüsse ebenfalls ihre Beschlüsse gefaßt hat. Ein Protocollextract ist nicht beigefolgt, es ist mir auf einem Zettel die nöthige Notiz zugegangen, die dritte Deputation Ihrer hohen Kammer ist sofort zur Berathung zusammenge treten, und ich treteZsoeben in diesen Saal ein, um Ihnen das Resultat dieser Berathung mitzutheilen. Petenten bean tragen zunächst im Allgemeinen eine Erleichterung bei Erb verwandlung ritterschaftlicher Lehen. Die erste Kammer beschloß darauf, an die hohe Staatsregierung den Antrag zu stellen, eine Erleichterung der Modifikation der Lehen durch Gesetzesvorlage zu gewahren. Diesem Beschlüsse der ersten Kammer ist die jenseitige Kammer beigetreten. Der zweite Antrag der Petenten ging dahin, daß eine Frist ge stellt werde, innerhalb welcher die noch rückständigen Erbver- wandlungen nachzusuchen seien. Die erste Kammer beschloß in Bezug auf diesen Petitionspunkt, denselben aufsich beruhen zu lassen, und auch in dieser Beziehung ist die zweite Kammer dem Beschluß der ersten beigetreten. Der dritte An trag der Petenten bezog sich auf zu erwirkende Berechtigung der Lehllsbesitzer, den auszuwerfenden Allodificationscanon der Landrentenbank überweisen und resp. das Ablösungs- capital mit Landrentenbriefen nach demNennwerthe bezahlen zu dürfen. Da dieser Punkt der Petition durch das Gesetz, Nachträge zu dem bisherigen Ablösungsgesetze betreffend, Erledigung findet, so beschloß die erste Kammer, diesen Punkt auf sich beruhen zu lassen. Auch diesem Beschlüsse der ersten Kammer ist die jenseitige beigetreten. Der viertePeti- tionspunkt betrifft den Wegfall des Stempels bei Erbver wandlung der ritterschaftlichen Lehen. Die erste Kammer hat in Folge einer umständlicheren Deduction ihrer Deputa tion, worin diese nachgewiesen hatte, daß der Stempel bei ErbverwandluNgen ein unverhältnißmäßig hoher sei und mit dem Objecte des Werthes, welchen ein Lehn dadurch erhalt, daß es allodificirt wird, nicht im Verhältnis! steht, ange- rathen, daß eine Minderung dieses Stempels, sowie der bei andern Lehnsgeschäften zu entrichtenden Stempelbeträge ein treten möge, und es wurde von der ersten Kammer der Be schluß gefaßt: „Den Antrag an die Staatsregierung zu stellen, durch eine Gesetzvorlage den jetzigen Stempelbetrag für Allodification der Lehngüter zu mindern, ferner der Staatsregierung zur Erwägung zu geben, ob nicht auch bei andern das Lehnwesen betreffenden Stempelsteuer- und Strafsätzen eine Erleichterung eintreten könne." Die jensei tige Kammer ist diesem Beschlüsse der ersten nicht beige treten, vielmehr hat sie beschlossen, diesen Antrag der Pe tenten auf sich beruhen zu lassen, und zwar um deswillen, weil die jetzigen finanziellen Verhältnisse ihrer Ansicht nach nicht gestatten, auf eine Minderung des Stempels einen An trag zu richten, die zweite Kammer auch um so weniger sich bewogen finden könne, einen derartigen Antrag an die Staatsregierung gelangen zu lassen, da von ihr der Antrag ausgegangen sei, daß die Staatsregierung erwägen möge, ob nicht ein neuer, nämlich ein Journalstempel einzuführen sei. Ihre Deputation hat dieselben Gründe, welche von der zweiten Kammer angeführt werden, ebenfalls berücksichtigt, auch in ihrem Berichte darauf hingewiesen; sie hat genau erwogen, ob bei den jetzigen finanziellen Verhält nissen des Landes eine Verminderung des Stempels bei der Erbverwandlung ritterschaftlicher Lehen sich rechtfertigen lasse. Sie mußte sich aber bei sorgfältiger Erwägung der Verhältnisse überzeugen, daß dieser Stempel im Verhältnis zu dem Werthe, welchen ein ritterschaftliches Gut durch die Erbverwandlung erlangt, ein unverhältnißmäßig hoher sek, und sie kann von dieserUeberzeugung auch jetzt nicht abgehen, muß vielmehr der hohen Kammer anrathen, bei ihrem gefaß ten Beschlüsse stehen zu bleiben. Die Deputation verhehlt sich dabei nicht, daß bei der Kürze der Zeit, welche uns noch für diesen Landtag zugemeffen ist, ein Vereinigungsverfahren über diesen Punkt nicht zu bewerkstelligen, ist aber derAnsicht, daß in der ständischen Schrift die divergirende Ansicht der Kammern über diesen Petitionspunkt bemerkt werde. Die dritte Deputation rathet also der Kammer an, bei ihrem frü heren Beschlüsse stehen zu bleiben. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort wünscht, um über den soeben vorgetrage nen Bericht etwas zu äußern. Es scheint dies nicht der Fall zu sein, ich werde daher zur Fragstellung übergehen. Der Herr. Referent hat das Sachverhältniß entwickelt, und die Deputation trägt darauf an, bei dem frühem Beschlüsse steherr zu bleiben. Ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie mit der Deputation in dieser Beziehung sich einverstehen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Es wäre nun dieses der letzte Gegenstand gewesen, der heute hier zur Verhandlung kommen konnte, denn was noch die rückständigen Schriften betrifft, so hat das Direktorium die Ermächtigung erhalten, das, was nun noch in dieser Beziehung zu thun ist, nachträg lich zu thun. Ich habe soeben Herrn Secretair Starke ersucht, sich in die zweite Kammer zu begeben, um Erkundigung ein zuziehen, ob wir noch etwas von dort zu erwarten haben, eS ist aber die Nachricht eingegangen, daß dies nicht der Fall sei/ Wir befinden uns in ähnlicher Lage, wir haben an jene Kammer auch nichts mehr abzugeben, und so ist denndaS Ende eines unter besonderen Verhältnissen unsers Vaterlandes begonnenen Landtags nun herangenaht, und Sie gestatten mir/ meine hochgeehrtesten Herren, daß ich den Schluß desselben mit einigen Worten ausspreche.
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