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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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F. in der Summe von 31,150 Thlr., hingegen statt der Erhöhungen von 12,850 Thlr. zu a., b., o., k. und §. nur 7850 Thlr. Mehrbetrag zu angemessener und beziehentlich verhältnißmaßiger Verwendung (also zusammen 39,000 Thlr. anstatt 44,000 Thlr.) zu verwilligen, zugleich aber. auch bei der Staats regierung auf Erhöhung des Schulgeldes anzu tragen, zur Annahme zu empfehlen. Die andauernde geringeFrequenzdermechanischenBau gewerkenschule zu Freiberg veranlaßte die zweite Kammer noch, den Antrag ihrer Deputation anzunehmen: der Staatsregierung anheimzugeben, ob es für den Fall, daß sich in der nächsten Zeit die Schüler zahl der mechanischen Baugewerkenschule zu Frei berg nicht angemessen erhöhen sollte, nicht zweck mäßig erscheinen dürfte, dieselbe aufzuheben, wenn sich der durch diese Anstalt beabsichtigte Zweck auf andere Art billiger erreichen laßt, zugleich aber die Staatsregierung zu ersuchen, sie wolle deshalb dem nächsten Landtage Mittheilung machen. Man kann den Beitritt zu diesem durch die Sachlage wohlbegründeten Anträge nur befürworten. Präsident v. Schönfelsr Es wird nun die Dkscussion bezüglich der Position 22 a. 6. zu eröffnen sein. Secretair v. Polenz: Man wird sich im Allgemeinen gewiß mit den verschiedenen Postulaten, welche hier gefordert werden, einzuverstehen haben. Ich wünschte nur hinsichtlich des Postulats für dieKlöppel-, Weber- und Strohflechtschulen die Einschiebung eines Einzelwortcs. Das Wort: „Spinn" ist wohl vergessen worden. Es sind in neuerer Zeit mit einer großen Gemeinnützigkeit und mit Aufopferung von Seiten mehrerer Personen in der Lausitz und in den Erblanden Spinnschulen errichtet worden, welche den Zweck haben, theils die Handspinnerei auf eine höhere Stufe zu heben, theils aber auch Kindern und schwachen Personen ein Gewerbe mit ausreichendem Einkommen zu sichern, welches ihren Kräften angemessen ist. Ich hätte geglaubt, daß es unbedenklich sein dürfte, auch die Spinnschulen einer Unterstützung zu würdi gen, da .die Klöppel-, Weber- und Strohflechtschulen bereits einer Unterstützung würdig befunden worden sind. Ehe ich jedoch einen Antrag stelle, erlaube ich mir die Frage an die Staatsregierung, ob Gründe vorgewaltet haben, die Spinn schulen von der Betheiligung an diesem Postulate auszu schließen? Staatsminister v. Friesen: Allerdings haben Gründe Vorgelegen. Es handelt sich hier von dem Gewerbschulwesen und von Schulen, die insofern von wesentlichem Interesse für das ganze Land sind, als sie wirklich einen bedeutenden gewerblichen Zweck haben. Die Spinnschulen, welche aller dings mit gutem und anerkennungswerthem Erfolge bestehen, , Haben aber eigentlich weniger eine gewerblicheBedeutung, sondern einen Nutzen, welcher auf einem andern Felde liegt. Sie sind Anstalten der Localarmenversorgung und haben vor- I. K. (4. Abonnement.) züglich den Zweck, die Kinder an eine ordentliche und arbeit same Lebensart, an eine geregelte Thätigkeit zu gewöhnen und sie dadurch vom müßigen Herumschweifen abzuziehen. Es kann sein, daß es Wünschenswerth ist, solche Anstalten in einzelnen Ausnahmefallen aus der Staatskasse zu unter stützen; ich würde mich aber dagegen erklären, daß man die Position hier zersplittere und das Postulat auf Schulen ver wendet werde, welche einen andern Zweck verfolgen. Dies sind die Gründe, warum auf die Spinnschulen keine Rücksicht genommen worden ist. ' Secretair v. Polenz: Ich habe allerdings geglaubt, daß principiell der Zweck darin liege, die Handspinnerei zu ver bessern und auf die Herstellung feiner Garne, die wir nicht haben, hinzuwirken. Da aber der Herr Staatsminister er klärt hat, daß die Unterstützung in eine andere Position ge höre, so werdeich mit Vergnügen auf einen. besondernAntrag verzichten und mich damitbegnügen, die Staatsregierung auf merksam gemacht zu haben auf ein Institut, dessen segensrei ches Wirken mir von verschiedenen Seiten versichert worden ist. Präsidentv. Schönfels: Wenn Niemand weiterdas -Wort begehrt, um über die Position 22 g. L. zu sprechen, so schließe ich die Debatte unter Ertheilung des Wortes an den Referenten. Es hat derselbe nichts zu bemerken, daher gehe ich zur Fragstellung über. Es befindet sich der Antrag, wie er von der zweiten Kammer angenommen und von unserer Deputation ebenfalls zur Annahme empfohlen worden ist, Seit 182 und 183 des Berichtes und lautet: „v o n d er P o- sition a. L. an 44,000 Thaler die vorigen Ansätze der Unterabtheilungen a. b. v. ü. o. k. und g. in der Summe von 31,150 Thaler, hingegen statt derEr- höhungen von 12,850Thaler zua.b.o.k. undg.nur 7850 Thaler Mehrbetrag zu angemessener und beziehentlich verhältnißmäßiger Verwendung (also zusammen 39,000 Thaler anstatt 44,000 Th a- ler) zu verwilligen, zugleich aber auch bei der Staatsrcgierung auf Erhöhung des Schulgeldes a nzutragen." Die Deputation rathet der Kammer, diesen Antrag anzunchmen, und ich frage: ob die Kammer der Deputation in dieser Beziehung beipflichtet? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ein zweiter Antrag, der sich bei dieser Position zur Abstimmung darbietet, befindet sichS. 183 des Berichts und lautet: „der Staatsregierung an heimzugeben,ob esfürdenFall, daßsichin der nächsten Zeit die Schülerzahl der mechanischen Baugewerkenschule zu Freiberg nicht angemes sen erhöhen sollte, nicht zweckmäßig erscheinen -dürfte, dieselbe aufzuheben, wenn sich der durch diese Anstalt beabsichtigte Zweck aufandercArt billiger erreichen laßt, zugleich aber die Staats regierung zu ersuchen, sie wolle deshalb dem nach-
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