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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Eisenbahnen, sowie durch die gefahrdrohenden Verhältnisse der letzten Jahre unvermeidlich gewordene Aufbringung außerordentlicher Geldmittel bewilligt. Der glanzende Erfolg dieser Maaßregel ist der schönste Beweis des Vertrauens, dessen sich unser Sachsen auch jetzt noch allenhalben er freut. Meine Negierung wird, wenn es irgend möglich ist, durch einigen Erlaß an den bereits bewilligten Abgaben noch im Laufe dieses Jahres den Beweis geben, wie sorgfältig sie bemüht ist, das ihr bewiesene Vertrauen nicht zu mißbrauchen. Ist cs auch nicht möglich gewesen, bei den von Meiner Regierung vorgeschlagenen Abänderungen der Verfassungs urkunde und des Wahlgesetzes in Bezug auf alle Punkte eine Einigung zu erzielen, so ist doch ein Theil des beab sichtigten Zweckes durch die auf anderem Wege erfolgte Aufhebung der Grundrechte erreicht worden, während durch Ihre Zustimmung zu den bei mehren Paragraphen des siebenten Abschnitts der Verfaffungsurkunde vorge schlagenen Abänderungen nunmehr auch für unerwartete, aber immerhin mögliche Wechselfälle die Deckung des er forderlichen Staatsbedarfs unter allen Umständen sicher gestellt wird. Die äußeren Beziehungen Sachsens haben sich in der letzten Zeit in erfreulicher Weise gestaltet. Die Ver hältnisse Deutschlands, die Mich im vorigen Jahre zu außerordentlichen, durch Bundespflicht gebotenen Maaß- regeln veranlaßten, sind zwar noch nicht definitiv geord net, sie werden aber auf friedlichem, durch die Bundes gesetze gebotenen Wege diesem Ziele entgegengeführt. Ein wichtiges Ereigniß hat in den letzten Zagen die Nachbarländer Oesterreich und Sachsen enger vereint. Es hat den Grund gelegt zu einer bleibenden, immer mehr wachsenden Verschmelzung der Interessen beider Staaten und macht Sachsen zum Mittelglieds einer groß artigen Verbindung zwischen dem Norden und Süden unseres deutschen Vaterlandes. Ich habe dies Ereigniß um so freudiger begrüßt, je gewisser es ist, daß das große, so vielfach ersehnte Ziel deutscher Einigkeit sicher und dauernd nur auf der festen Grundlage gemeinsamer Interessen aller deutschen Staaten erreicht werden kann. So beschließen Sie denn, Meine Herren, Ihre gegen wärtige Thätigkeit! Möge das, was auf diesem Land tage vollbracht worden ist, zum Heile des Vaterlandes gedeihen, möge ihm auf lange Zeit äußerer Frieden, innere Ordnung, Ruhe und Sicherheit erhalten bleiben, auf daß es sich erholen könne von den Wunden, die eine unheilvolle, vergangene Zeit ihm geschlagen. Nach Schluß dieser Worte verlas der Herr Ministerial- referendar Roßberg, welcher Sr.Majestat dem König e zur rechten Seite nahe der Estrade stand, folgende Urkunde: Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1849 bis 1851. Wir, Friedrich August, von GOTTGS Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem gegenwärtigen Schlüsse des von Uns nach Maaßgabe §. 115 der Verfaffungsurkunde zusammenbe rufenen sechsten ordentlichen Landtages ertheilen Wir den getreuen Ständen, nach Vorschrift §. 119 der Verfaffungs urkunde, Unsere Entschließungen und Erklärungen in Be zug auf die seit dem 22. Juli vorigen Jahres, nicht min der in Bezug auf die vom 17. Januar 1849 und vom 26. November 1849 an stattgefundenen ständischen Bera tungen durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Fol gendem: Was I. die Vorlagen an die Stände betrifft, so sind dieselben züm Theil -4) als erledigt zu erachten, und zwar а) durch den, den ständischen Anträgen gemäß erfolg ten Erlaß der betreffenden Gesetze und Verordnungen. Namentlich ist dies geschehen wegen 1) Einführung der allgemeinen deutschen Wechsel ordnung durch das Gesetz vom 25. April 1849, 2) des Schuldarrestes und des Wechselprotestes durch das Gesetz vom 7. Juni 1849, 3) der kaufmännischen Anweisungen durch das Gesetz vom nämlichen Tage, 4) eines Aufschubes des Ablaufes der in dem Gesetze vom 23. Juli 1846 bestimmten Verjährungsfrist durch das Gesetz vom 12. December 1849, und ist zugleich den in der Landtagsschrift vom 10. December 1849 gestellten Nebenanträgen entsprochen worden, 5) Entscheidung eines über §. 231 des Gesetzes vom 6. November 1843 entstandenen Zweifels durch das Gesetz vom 28. December 1849, б) einer veränderten Bestimmung über den Beweis der Lehngeldverbindlichkeit durch das Gesetz vom 25. Ja nuar 1850, 7) Aufhebung des Gesetzes vom 18. November 1848 über die provisorische Einrichtung des Strafverfahrens bei Preßvergehen durch das Gesetz vom 21. November 1850. Wenn übrigens in der dieses Gesetz betreffenden ständi schen Schrift vom 19. November 1850 die Erwartung ausgesprochen ist, daß das Gerichtsverfahren nach den Grundsätzen der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit werde geordnet werden, sowie daß überschwere Verbrechen Schwur gerichte entscheiden, Ausnahmen aber durch das Gesetz be stimmt werden sollen; so begegnen Wir in dieser Aeuße-
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