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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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23) Abänderung der tztz. 85 und 120 der Verfas sungsurkunde durch das Gesetz vom 31. März 1849, 24) Abänderung einer Bestimmung in dem Gesetze über den Gewerbsbetrieb auf dem Lande durch das Gesetz vom 18. Januar 1850, 25) der Verbindlichkeit der Berechtigten zur An nahme von Landrentenbriefen für die von den Verpflich teten an die Landrentenbank überwiesenen Ablösungs renten durch das Gesetz vom 24. Januar 1850, 26) der Aufhebung aller noch bestehenden Bann rechte durch das Gesetz vom 19. Februar 1850, 27) einiger Abänderungen der Armenordnung vom 22. October 1840 durch das Gesetz vom 9. März 1850, 28) Aufhebung der Todtenschau, ingleichen wegen der Leichenbeftattungen und der Einrichtung des Leichen dienstes durch das Gesetz vom 20. Juli 1850, sowie die zur Vollziehung dieses Gesetzes unter dem nämlichen Lage erlassene Verordnung, durch welche letztere zugleich den in der Landtagsschrift vom 12. Mai desselben Jahres gestellten besonderen Anträgen entsprochen worden ist, 29) Aufhebung der provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 nebst den hierauf Bezug habenden Verordnungen durch das Gesetz vom 15. August 1850, 30) einiger veränderter Bestimmungen über die Ablö sung der Lehngeldverbindlichkeit durch das Gesetz vom 11. November 1850, 31) des Vereins- und Versammlungsrechtes durch das Gesetz vom 22. November 1850 und die Ausfüh rungsverordnung vom 23. desselben Monats, welche letztere zugleich die in der ständischen Schrift vom 26. Octo ber 1850 ausgesprochenen besonderen Anträge berücksich tiget hat, 32) Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer durch das Gesetz vom 10. Februar 1851, 33) der Angelegenheiten der Presse durch das Gesetz vom 14. März 1851, wie denn auch den in der ständi schen Schrift vom 25. Januar desselben Jahres nieder gelegten besonderen Anträgen durch die unter dem 15. März 1851 erlassene Ausführungsverordnung nachge kommen ist, 34) Bestimmungen, die während des Urlaubs erkrank ten oder verstorbenen Militairpersonen betreffend, durch das Gesetz vom 15. Mai 1850, in welchem die mittelst Land tagsschrift vom 27. April desselben Jahres gestellten Ab änderungsanträge berücksichtiget worden sind, 35) der erklärten nachträglichen Zustimmung zu der unter dem 15. Juni 1849 auf Grund §. 88 der Ver fassungsurkunde angeordneten Einübung der Dienstreserve mannschaften durch die Verordnung vom 13. November 1850. b) Durch besondere Decrete, in welchen Unsere ^Ent schließungen auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits ergangen sind, in Betreff 1) der beendigten Abwickelung des Grundsteuerent schädigungswerkes durch das Decret vom 26. November 1849, 2) einiger in den ständischen Schriften vom 5. No vember und 12. December vorigen, sowie vom 27. Februar dieses Jahres enthaltener, das Eisenbahnwesen betreffender, zu besonderer und ausführlicherer Behandlung geeigneter Anträge durch das Decret vom 29. Marz 1851, 3) des Staatsbudgets der Jahre 1849, 1850 und 1851, sowie der von der Ständeversammlung in der stän dischen Schrift vom 5. jetzigen Monats ausgesprochenen besondern Anträge und Wünsche durch das Decret vom 7. desselben Monats, 4) des Verbotes der Sammlung von Unterstützungen für politische Flüchtlinge und deren Angehörige durch das Decret vom 20. April 1850, 5) Anstellung und Entlassung des ständischen Archi vars durch das Decret vom 18. Januar 1851. Rücksichtlich derjenigen Vorlagen dagegen, in Be zug auf welche L. es Unserer Entschließung annoch bedarf, geben wir diese in Folgendem 1) Indem Wir die beifällige Erklärung der getreuen Stände in Betreff des ihnen auf die Finanzperiode 18IH vorgelegenen Rechenschaftsberichts mit Befriedigung ent gegennehmen) sind Wir der in der diesfallsigen Schrift vom 1. März dieses Jahres ausgedrückten Erwartung, daß ein detaillirtes Verzeichniß über das Militairstaats- vermögen in Zukunft bei keinem der Rechenschaftsberichte fehlen werde, in dem Falle gern zu entsprechen bereit, wenn eine wesentliche Veränderung hierbei eingetreten ist, während im entgegengesetzten Falle von der eben so zeitraubenden, als smühevollen Taxation des Jnventariums und der Vorräthe füglich abzusehen sein wird. 2) Das von den getreuen Ständen en bloo an genommene Berggesetz werden Wir möglichst bald mit den nöthigen Exemtionen und unter Berücksichtigung der in der ständischen Schrift vom 22. März dieses Jahres niedergelegten Anträge ins Leben treten lassen, eingedenk der von Uns eventuell bereits ertheilten, die spätere Re vision dieses Gesetzes betreffenden Zusage. 3) Die wegen Uebernahme der Chemnitz-Riesaer und der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn auf den Staat mit den betreffenden hiebevorigen Aktiengesellschaften, unter Berücksichtigung der ständischerseits vorliegenden Erklä rungen, abgeschlossenen Verträge haben Wir mittelst der beziehentlich unterm 28. und 31. Januar dieses Jahres von Uns erlassenen Decrete veröffentlichen und zur Aus führung bringen lassen.
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