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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Lurch dessen vorgeschlagene Abänderungen Wir eines Theils eine wesentliche Erleichterung der Steuerpflicht Unserer Unterthanen, andern Theils eine Verbesserung der Lage der Unteroffiziere und Mannschaften Unserer treuen und tapferen Armee herbeizuführen entschlossen waren. 19) Dem Gesetze, einige Abänderungen und Zusätze zum Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend, haben Wir unter den, Inhalts der Schrift vom 10. April 1831, gewünschten Modificationen Unsere Sanktion er- theilt, und es wird dasselbe ohne Verzug erlassen werden. .20) Was die ständischerseits gewählten Richter zum Staatsgerichrshofe und deren Stellvertreter anlangt, so werden Wir den hierunter befindlichen Staatsdienern, so weit dies noch nicht geschehen, die Genehmigung zur Annahme der Wahlen ertheilen. Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns .gebrachten II. Beschwerden und Petitionen anlangt, inwieweit der Gegenstand derselben sich nicht erle digt hat und es ebendeshalb einer Erklärung darauf nicht weiter bedarf; so 1) haben Wir dem mittelst Landtagsschrift vom 5. Februar 1849 an Uns gebrachten Anträge auf Nieder schlagung der Untersuchungen wegen gewisser Jagdvergehen in der Hauptsache durch Erlassung der Verordnung vom 7. März 1849, die wegen der Jagdvergehen ertheilte Amnestie betreffend, entsprochen, im Uebrrgen Unsere Ent schließung durch Decret vom nämlichen Tage eröffnet, 2) desgleichen auf das durch- Landtagsschrift vom 20. December 1849 an Uns gerichtete Gesuch, die Er- theilung einer möglichst ausgedehnten Amnestie zu Gun sten der beim Maiaufstande in Dresden betheiligten Per sonen betreffend, Unsere Entschließung den getreuen Kam mern mittelste Decretes vom 24. Januar 1850 zugehen lassen. 3) Inwieweit dem von den vorigen Kammern in der Landtagsschrift vom 10. Mai 1850 ausgedrückten Wunsche wegen Anstellung der wendischen Sprache kun diger Juristen bei denjenigen Untergerichten, welche viel wendische, der deutschen Sprache nicht ausreichend kun dige Gerichtsangehörige haben, bei der bevorstehenden Um gestaltung der Untergerichte entsprochen werden könne, wird in Erwägung gezogen werden. Es ist aber bereits dafür gesorgt worden, daß es bei denjenigen beiden größer» Untergerichten in der Oberlausitz, welche viele Wenden unter ihren Gerichtsuntergebenen zählen, nicht an seinem der wendischen Sprache kundigen Juristen fehle. 4> Wenn in der Landtagsschrift vom 10. Mai 1850 auf Anlaß des von einem Abgeordneten gestellten An trags, die Aufführung herrschaftlicher Abgaben in den Kaufsurkunden zu beseitigen, der Staatsregierung zur Erwägung anheimgegeben worden ist, welche Maafi- regeln zu Beseitigung der aus der erwähnten Einrich tung etwa entspringenden Nachtheile getroffen werden können, so ist nach näherer Erwägung die Erlassung einer allgemeinen Verordnung zu dem angegebenen Zwecke nicht für nothwendig erkannt worden. Gegründeten Be schwerden über Untergerichte, die sich in der fraglichen Beziehung Uebergriffe erlauben, wird von den Oberbehör den abgeholfen werden. 5) Mit Rücksicht auf dasjenige, was in der Land tagsschrift vom 27. April 1849 wegen Umgestaltung der Leipziger Zeitung beantragt worden, haben Wir zwar deren Herausgabe seit dem 1. Juli 1849 der Leitung Unsers Ministeriums des Innern überwiesen und die Wirk samkeit des Hauptzektungsbureaus, in Unterordnung un ter Unserm Finanzministerium, lediglich auf den Debit des gesummten Zeitungswesens eingeschränkt, zu einer weitergehenden Veränderung damit hingegen, besonders was die Tendenz und die materielle Anordnung und Ein richtung derselben anlangt, Uns nicht entschließen mögen. 6) Die in der Landtagsschrift vom 13. Februar 1850 bevorwortete Vervielfältigung der Berichte und Gutachten der zur Erörterung der angeblichen Ungleichheit der Be steuerung der Gebirgsgegenden niedergesetzten Commission durch den Druck ist von Uns genehmigt und das Ergeb- niß jener Erörterungen sowohl den Mitgliedern beider Kammern nach Maaßgabe Unseres Decretes vom 7. März 1850, als auch den landwirthschaftlichen Vereinen zur Kenntnißnahme mitgetheilt worden. Auch werden Wir, dem neuerlichen ständischen An träge vom 22. März dieses Jahres entsprechend, die über diese Angelegenheit begehrten weiteren Gutachten von den landwirthschaftlichen Kreisvereinen erfordern, und, wenn möglich, der nächsten Ständeversammlung über diesen Ge genstand eine Vorlage zugehen lassen. 7) Nicht minder soll nach dem Anträge in der stän dischen Schrift vom 28. März dieses Jahres die Frage: ob eine Zeitungs- und Journalstempelsteuer künftig unter die ordentlichen Landessteuern aufzunehmen sei? einer nä heren Prüfung unterworfen werden. 8) Der von den Kammern in der Landtagsschrift vom 10. Mai 1850 auf Einführung eines gleichen Butter- maaßes im ganzen Lande mittelst Verordnung gestellte Antrag wird nach Erwägung des am besten zum Ziele führenden Weges durch Erlaß der erforderlichen Anord nungen Berücksichtigung finden. 9) Auf die ständische Schrift vom 21. December 1850, die Errichtung einer Apotheke in einem der in der Nähe von Leipzig gelegenen Dörfer betreffend, sind umfassende Erörterungen angeordnet worden, bis nach deren Ergeb nisi die dieses Gegenstandes halber zu fassende Ent schließung Vorbehalten bleiben muß.
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