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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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geht, für die Finanzdeputation ein stellvertretendes Mitglied wählen zu wollen. Wenn die geehrte Kammer auf meinen Antrag eingehcn und demnach die Wahl eines stellvertreten den Mitgliedes der Deputation genehm finden sollte, würde ich den Herrn Präsidenten ersuchen, diese Wahl auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen. Präsident v. Schön fels: Die geehrte Kammer hat den Antrag des Herrn v. Schönberg-.Bkbran vernommen, und ich habe zu erwarten, ob derselbe Gegner findet. Prinz Johann: Ich würde darauf antragen, daß die Wahl gleich nach Beendigung der Tagesordnung geschieht, indem sonst, da muthmaßlich mehrere Lage keine Sitzung sein wird, für die zweite Deputation viele Lage Zeit ver loren gehen. Präsident v. Schönfels: Würde sich der Herr Antrag steller vielleicht mit diesem Vorschläge einverstehen'' v. Schönberg - Bibran: Es wäre sehr erwünscht, wenn der Vorschlag Sr. König!. Hoheit angenommen würde. Präsident v. Schönfels: Ich glaube, der Antrag des Herrn v. Schönberg-Bibran bedarf einer Unterstützung nicht, sondern ist ein solcher, über welchen sogleich Beschluß gefaßt werden kann. Ich richte daher die Frage an die Kammer: ob sie den Antrag, ein stellvertretendes Mitglied in die zweite Deputation zu erwählen, genehmigt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich werde am Schluß der Sitzung die Wahl vornehmen lassen. Wir können nun zur Tagesordnung übergehen. Es befindet sich aufderselben der Bericht der zweiten Deputation, die Schlachtsteuer be treffend. Staatsminister Behr: Herr Präsident! Ich erbitte mir Las Wort, um eine Erklärung abzugeben, die allerdings mit dem vorliegenden Gegenstände nur in einem entfernten, aber doch immer in einem gewissen Zusammenhangs steht. Ich bin vollständig von der Ueberzeugung durchdrungen, daß wir uns hier mit Zeitungsartikeln nicht zu befassen haben; wenn sie indeß von der Art sind, daß sie Besorgnisse erregen und dem Lande nachtheilig werden können, wenn sie von der Art sind, daß das Stillschweigen darüber leicht als eine Bestäti gung mißdeutet werden könnte, dann, glaube ich, ist man in der Lage, eine Ausnahme zu machen, und in dieser Lage be finde ich mich gegenwärtig. Ich werde soeben auf folgenden, in dem vom Herrn Advocaten Siegel redigkrten Dresdner Journal befindlichen Artikel aufmerksam gemacht: „Man er innert sich unserer neulichen Notiz aus Frankfurt, die ableh nende Antwort auf die von zwei deutschen Regierungen nach gesuchten Anleihen betreffend. Deutlicher drückt sich die Kölner Zeitung aus, welche aus Frankfurt vom 29. August Folgendes berichtet: Was auch die sächsische Regierung von der Verfassungsmäßigkeit ihrer letzten Schritte denken mag, die Frankfurter Bankhäuser scheinen anderer Meinung zu sein. Sie hat bei verschiedenen dieser Häuser Schritte ge- than, eineAnleihe zu negvtiiren; sie erhielt aber, mit ausdrück licher Hinweisung auf die Zweifelhaftigkeit der zu bietenden verfassungsmäßigen Garantien, allenthalben eine ablehnende Antwort." Hierauf, meine Herren, habe ich eine doppelte Er klärung abzugeben. Einmal dahin: Bon dem Augenblicke an, wo den aufgelösten Kammern, bei Gelegenheit des Dekretes über die zu ergreifenden finanziellen Maaßregcln, über die Finanz zustände des Landes ausführliche Mittheilung gemacht worden ist, hat die sächsische Regierung weder im In- noch im Aus lande, weder im Großen noch im Kleinen ein Anlchen ausge nommen, mit Ausnahme der freiwillig offerirten Handdar lehen, zu deren Aufnahme sie durch die Kammer ermächtigt war. Roch viel weniger hat sie im In - oder Auslande ein Anlehn zu negotiiren gesucht und darauf ablehnendeAntwort erhalten. ES ist also vollständig unwahr, daß bei verschiedenen Frank furter oder andern Hausern in dieser Hinsicht Schritte ge schehen seien, und daß man unter ausdrücklicher Hinweisung auf die Zweifelhaftigkeit der verfassungsmäßigen Garantie allenthalben ablehnende Antwort erhalten habe. Hiermit wäre eigentlich der Gegenstand erledigt. Ich bin aber gegen über diesen nicht begründeten Umständen in der glücklichen Lage gewesen, gerade entgegengesetzt verfahren zu können. Während man Umstände als wahr ansührt, die gleichwohl nicht begründet sind, habe ich bis jetzt keine Veranlassung ge nommen, über entgegengesetzte Thatsachen zu sprechen, welche begründet sind. Der sächsischen Regierung sind nämtick, ohne daß bis jetzt der Gegenstand in den Kammern verhandelt worden, mithin ehe sie noch selbst im Stande gewesen ist, ein Programm über die Anleihe aufzustellen, dennoch sowohl vom Inlands als auch vom Auslande, namentlich von einem der größten deutschen Handelshäuser, Anerbietungen gemacht worden, in Folge deren vielleicht das ganze Anlehn als schon gedeckt erscheinen könnte. Eine zweite Erklärung geht dahin: die Regierung hat sich früher immer bewogen gefunden, über die finanziellen Maaßregeln in geheimer Sitzung berathen zu lassen. Es hat dies Gründe für sich, die keiner nähern Andeutung bedürfen. Aus denselben Gründen ist auch bei den frühem Kammern der Antrag gestellt worden, diesen Gegenstand in geheimer Sitzung zu behandeln. Nm damit habe ich mich damals ein verstanden erklärt, daß die Verhandlungen zum Handgebrauch der Mitglieder gedruckt werden könnten, und sic sind in dieser Weiss bereits an die Mitglieder der gegenwärtigen Kammern gelangt. Auch jetzt, bei Abgabe des Dccrets über die finan ziellen Maaßregeln, ist der zweiten Kammer der Antrag ge stellt worden, daß der Gegenstand in geheimer Sitzung ver handelt werden möge. Da man indessen gerade von diesem bisher beobachteten Verfahren Veranlassung genommen hat, unwahre Gerüchte zu verbreiten, so gebe ich im Namen der Regierung die Erklärung ab, daß von Seiten der Regierung kein Bedenken entgegensteht, wenn die Kammern die Be-
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