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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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rathung der finanziellen Maaßregcln in öffentlicher Sitzung vornehmen wollen. (Allseitige Beifallsäußerung der Kammer.) Präsident v. Schönfels: Nicht allein die Kammes sondern das ganze Land hat alle Ursache, dem Herrn Finanz minister für die eben vernommene Mittheilung sehr dankbar zu sein, um so mehr, als dadurch von Neuem bestätigt wird, daß der Finanzzustand unsers Landes sich nicht in einer sol chen Lage befindet, wie er von leichtsinnigen, um nicht zu sa gen böswilligen Scribenten dargestellt wird. Staatsminister Behr: Ich habe vorhin vergessen noch zu bemerken, daß dicRegierung nicht nur fortwährend wegen aufzunehmcnderHanddarlehncAnerbietungen erhalt, sondern daß ich auch in demselben Augenblicke, wo ich mich in die Kammer begeben wollte, von dem betreffenden Cassirer davon in Kenntniß gesetzt worden bin, daß cs abermals nöthig sein werde, die Auswechselungscasse mit Papiergeld zu versehen, weil cs so sehr gesucht werde. Auch dies steht mit den Nach richten, welche darüber verbreitet worden sind, in direktem Widerspruch. Präsident v. SchönfelS: Indem wir nun zur Tagesordnung übergehen, fordere ich den Referenten Herrn v. Römer aus, uns den Vortrag über das Schlachtstcuergcsetz zu erstatten. Referent v. Römer (nach Vorlesung des Allerhöchsten Deerets s. dasselbe L.-M. II. Kammer Nr. 3 S. 76): Der Bericht der Deputation ist folgender: Die Deputation wird bei der geehrten Kammer gewiß gerechtfertigt erscheinen, wenn sie, dem Antrag der königlichen Staatsregierung gemäß, auch das Decrct, die Schlachtsteuer betreffend, unerwartet der Berathung des Ausgabcbudgets Zum Vortrage bringt. Es tritt hier dasselbe Sachverhältniß ein, wie hinsichtlich der Stempelsteuer. Bei der Berichter stattung über die letztere sind bereits die Gründe für das Un vermeidliche und Dringliche außerordentlicher Zuschläge auch zu einigen indirekten Steuern im Allgemeinen anzuführcn gewesen, und man gestattet sich deshalb, auf jenen Bericht Bezug zu nehmen. Wenn nächst der Stempelsteuer die Schlachtsteuer von der königlichen Staatsregierung als zweite zu erhöhende in direkte Abgabe bezeichnet worden ist, so sind die Bedenken nicht zu verkennen, die dieser Absicht entgegengestellt werden können. Die Deputation muß aber dagegen hauptsächlich anführen, daß erfahrungsmäßig eine bedeutende Mehrein- nahme bei den indirekten Abgaben nur durch die höhere Be steuerung eines allgemeinen Verbrauchsgegcnstandcs zu ge winnen ist. Dieser Classe sind außer dem Fleische beizuzahlen Brod, Salz, Bier und Branntwein. Eine Mahlsteucr ken nen wir in Sachsen nicht und Niemand wird sie befürworten wollen. Die Erhöhung der Salz-, Bier- und Branntwein steuer aber würde theils die begründete öffentliche Meinung noch mehr gegen sich haben, theils stehen ihr die Zollvertrags- verhältniffe entgegen. Letzterer,Fall tritt ebenso in Bezug auf alle ausländischen Consumtionsartikel ein. Auch haben r. A. alle die Stimmen, die sich gegen dieAbänderung der Schlacht steuer erklärten, einen andern angemesseneren Ersatz für die erforderlichen Einnahmen der Saatscasse nicht vvrgeschlagen. Ferner ist zu erwägen, daß bei der Umgestaltung der Schlachtsteuer die von der königlichen Staatsregierung jetzt beantragte Erhöhung zur Hälfte nur eine Wiederherstellung des Betrags der Steuer ist, wie sie bis zum Jahre 1840, wo eine beträchtliche Ermäßigung ckntrat, gesetzlich feststem-. Sie soll jetzt einen Mehrertrag von jährlich ohngefahr242,000 Khalern liefern, während die seit dem gedachten Jahre statt gefundenen Ermäßigungen und Befreiungen sich auf jährlich 121,443 Thaler, in dem ganzen Zeiträume von OJahren also auf 1,092,978 Thaler berechnen, welche den Steuerpflichtigen zu Gute gegangen sind. (Siehe die Beilage L. zum Berichte der zweiten Kammer S. 26,27.) Uebcrdies darf nicht unberücksichtigt gelassen werden,, daß zur Schlachtsteuer gerade in einem von so überaus zahl reichen Massen von Fremden besuchten Lande wie Sachsen auch diejenigen gar nicht unwesentlich beitragen, die zum größten Eheste ohne alle weitere Betheiligung bei der Steuer pflicht bleiben. Endlich mag noch angeführt werden, daß es sich über haupt nur um nne zeitweilige außerordentliche Maaßregel handelt, deren Nothwendigkeit und Zweckmäßig keit im Ganzen wie im Einzelnen schon im künftigen Jahre bei der Feststellung des Budgets für die nächste Finanzperiodc 1852—1854 wieder der Erwägung derStaatsregierung und der Kammern zu unterstellen sein wird. Die Deputation muß sich demnach unter den jci-igen Verhältnissen im Allgemeinen mit der Bewilligung eines außerordentlichen Zuschlags zur Schlachtsteuer einverstanden erklären. Ich würde nun hier inne zu halten haben und die allge meine Debatte cintrcten. Präsident v. Schönfcls: Es würde nun die allgemeine Debatte eintreten können. Bürgermeister Wimmer: Insoweit der vorliegende Ge setzentwurf aufForterhebung der seither bestandenen Schlacht steuer, auf Wegfall der bis jetzt bestandenen Schlachtsteuerer- maßigungen und Befreiungen und auf Erhöhung der Ver- brauchfteuer für eingehendes ausländisches Fleischwerk gerich tet ist, erkläre ich mich mit demselben einverstanden; denn wir bedürfen der Forterhebung bereits bestehender und bestan dener Abgaben. Er enthält aber zugleich die Bestimmung, daß eine noch dazu sehr bedeutende Erhöhung des seither be standenen Schlachtsteuertarifs eintreten soll. In dieser Be ziehung werde ich mich gegen den Gesetzentwurf aussprechen, halte es aber für zweckmäßiger, die Gründe, welche mich dazu bestimmen, bei §. 3 zu entwickeln, behalte mir dies vor und wollte dies jetzt bei der allgemeinen Berathung bemerken. Bürgermeister Hennig: Auch ich kann mich nicht ent schließen, für den vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen, und will meine Abstimmung mit wenig Worten motivircn.' Ich weiß recht gut, daß außerordentliche Staarsbedürfnisse vor liegen und daß diese gedeckt werden müssen, kann es aber nicht 33*
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