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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 18. Dresden, am 2. October 18^0. Neunzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 27. September 1850. Inhalt: -Registrandenvvrtrag. — Bemerkungen zu Nr. S7, los und 106 der Negistrandc. — Urlaubsgesuch. — Entschuldigungen. — Bor trag und Genehmigung der ständischen Schrift, die Schlacht steuer betreffend. — Antrag auf Unterstützung von Seiten der Kammer für die Abgebrannten des Städtchens Netzschkau.— Vortrag über die Differenzen hinsichtlich der Beschlüsse beider Kammern bei der Berathung über das königl. Decret, das Ver eins- und Versammlungsrecht betreffend. >— Erledigung der selben. — Vortrag der vierten Deputation: I) die Petition meh rerer Gast- und Schänkwirthe wegen Aufhebung der Bestim mungen hinsichtlich der Beschränkung der Lanzvergnügungen berr. — Desgleichen über die Petition wegen der dem Mühlen besitzer Paul zu Großschweidnitz zu gestaltenden Behandlung von Augcnkranken. — 3) Desgleichen die Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Hohenstein, den dasigen Wasser- stollubau betreffend. — Beschlußfassung. Die Sitzung beginnt kurz nach Vi12 Uhr in Gegenwart des Staatsministcrs v. Friesen, sowie in Anwesenheit von 30 Kammermitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung vom Herrn Secretair v. Po lenz aufgenommenen Protokolls, welches ohne Erinnerung von der Kammer ge nehmigt und vom Herrn Oberhofprediger v. Harleß und dem Herrn Grafen Schön b u r g mit vollzogen wird. Es wird sodann zum Vortrag aus der Registrande übergc- gangen. (Nr. 97.) Petition der Fleischerinnungen zu Bautzen, Zittau, Lübau, Camenz, Bernstadt und Weißenberg, Imma nuel Ferdinand Neuschäfers und Genossen, um Verwendung für Berücksichtigung verschiedener provinzieller und localer Verhältnisse derselben bei Ausführung des neuen Schlacht steuergesetzes. Präsident v. Schönfels: Der Gegenstand dieser Pe tition ist in beiden Kammern bereits berathen und erledigt, und es wird demnach sachgemäß erscheinen, die Eingabe an L. K. (I. Abonnement.) die hohe Staatsregierung abzugeben; übrigens ist sie blos an die erste Kammer gerichtet, und bei diesem Stande der Sache kann die Abgabe dieser Petition an die zweite Kammer unterbleiben. Secretair Starke: Es kann meine Absicht Nichtsein, einer Petition das Wort reden zu wollen, welche, wievon dem geehrten Präsidium soeben bemerkt worden ist, bereits dadurch ihre Erledigung gefunden hat, daß das bezügliche Schlacht steuergesetz schon zur Publikation gelangt ist. Ich darf mir indeß die Bemerkung erlauben, daß in dieser Petition von den Petenten Wünsche ausgesprochen worden sind, die dennoch einer Berücksichtigung nicht unwerth zu sein scheinen. Sie bezwecken im Allgemeinen Einrichtungen bei der Ausführung deS Gesetzes, wodurch die Petenten eine Erleichterung bei Ausführung des Gesetzes zu erlangen hoffen, so z. B.: „der Staatsregierung anheimzugebcn, ob nicht in den Städten und an einem dazu geeigneten Orte auf Kosten des Staates die zum Verwiegen des Fleisches nöthigen Utensilien ausge stellt werden, oder da deren Anschaffungen den Einzelnen nicht anzusinnen, sonstige andere Bestimmungen zu treffen sein möchten/' Schon hieraus geht hervor, daß es sich um eine beabsichtigte Erleichterung handelt. Wenn Ihnen nun allerseits bekannt ist, daß durch das Gesetz namentlich die Fleischergewerbe in den Städten höchst hart betroffen werden, so scheint es nicht unbillig, daß auf derartige Wünsche Rück sicht genommen werde. Der Zweck meiner Befürwortung geht daher nur dahin, daß sich die hohe Kammer nicht ent schließen möge, die Petition blos aä avta zu nehmen, obwohl in der Hauptsache allerdings der Gegenstand erledigt ist, son dern daß cs der Kammer gefallen möge, entweder allein oder im Einverständniß mit der jenseitigen Kammer die Petition an die hohe Staatsregierung zur Erwägung abzugeben. Vicepräsident Gottschald: Die letztere Bemerkung bewegt mich, dafür mich zu erklären, daß, wenn die geehrte Kammer beschließen sollte, diese Eingabe nachträglich andre Staatsrcgicrung gelangen zu lassen, dann jedenfalls diezweite Kammer diesem Beschlüsse erst beizutreten haben wird; denn es ist dieser Gegenstand einer der Fälle, deren in §. 144 der Landtagsordnung, cs ist aber keiner der Ausnahmefälle, deren in §. 132 der Landtagsordnung gedacht ist. Wenn daher- die geehrte Kammer beschließt, diese Petition an die Staats regierung gelangen zu lassen, so ist die Eingabe noch der 47
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