Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-08-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hr. Prof. Hofrath l). HZützl, - - Hvfrath Ritter v. AibröM, - - - D. G. B. Günther, - - - Luch, - - - Haupt, - - - Möbius, - - - Kunze, - - Ritter v. Naumann, - - v-Pöpp'g, - - - Jahn, - - - Roscher, - - - Wuttke, - - - Handel, - . Klotz. In Beziehung auf die von dem Königl. Ministerium 'des Cultus und öffentlichen Unterrichts in der erwähnten Verordnung vomsZ. d.Mts. angeordnete Wahl istzuvörderst zu bemerken, daß noch vor Eingang der Missive zu dem aus geschriebenen Landtage in eineram20. Juni 1850 ausAntrag mehrerer Senatoren abgehaltenen und von 36 Mitgliedern besuchten Versammlung des akademischen Senats über die Landtagswahl Berathung gepflogen, und.nachdem Herr Domherr Appellationsrath v. Steinacker als Deputirter der Universität bei dem außerordentlichen Landtage von 1848 schriftlich erklärt hatte, sich bei der etwa vorzunehmenden Wahl eines Landtagsabgeordneten in keiner Weise betheiligen zu wollen, mit 20 Stimmen gegen 16 beschlossen worden war: ,^für den Fall, daß eine Missive an die Universität erge hen wurde, die Wahl eines Deputaten zu dem ausgeschriebe nen Landtage nicht vorzunchmcn." Es hatte jedoch das Königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts diese Beschlußfassung auf darüber erstattete Anzeige nach einer Verordnung vom tz. d. Mts. als unzulässig und unge hörig erachtet, daher, nachdem die Missive aus dem Königl. Ministerium des Innern am6.d.Mts. eingegangen war, diese Angelegenheit in einer von 34 Senatoren besuchten Ver sammlung am 17. Juli einer nochmaligen Berathung unter worfen worden war. In dieser Versammlung wurde die Frage gestellt: hält sich der Senat für berechtigt, sich auf dem Landtage vertreten zu lassen? und mit 19 Stimmen gegen 10 verneint, 5 Senatoren hatten sich der Abstimmung enthalten. Sodann wurde die Frage: will der Senat in Folge der Ver ordnung des Königl. Ministeriums einenLandtagsdeputirten wählen? mit 18 gegen 16 Stimmen verneint. Hierauf hat nun das Königl. Ministerium in der mehrgedachten Verord nung vom U. d. Mts. ausgesprochen, daß es nicht in den Absichten des Ministeriums liege, der Ueberzeugung des In dividuums in Ansehung politischer Fragen einen Zwang an legen zu wollen, es komme nur das korporative Verhältniß der Mitglieder des Senats in Betracht. Dieses Verhältniß nöthige die Mitglieder des akademischen Senats in seiner Eigenschaft als Vertreter der Universität, seine Stellung zur Staacsregierung und insbesondere zum Ministerium des Cultus als seiner zunächstvorgesetzten Behörde anzuerkennen, und in Nachgehung der Anordnungen derselben die eigne im einzelnen Falle entgegengesetzte Meinung unterzuordnen. Von diesem Gesichtspunkte aus hat dasKönigl. Ministerium den Beschluß, die Vornahme der Wahl abzulehnen, für un gehörig und daher ungeachtet einer durch Stimmenmehrheit anscheinend formell hergestellten Gültigkeit doch für unzu lässig und für dieMitglieder des Senats unverbindlich erach tet. Weiter hat das Königl. Ministerium in der angezogenen Verordnung besohlen, daßdieMitglieder des Senats sofort zu l ri^evWtzuflg GtteHBMffDmachung des Zweckes eingeladen werden mögen, daß die Wahl eines Deputaten zu dem bereits ! zusammengetretenen Landtage vorgcnommen werde, daß auch in der Sitzung lediglich die Abstimmung und Beschluß fassung über die Person des zu Wählenden ftattzusinden habe. Dabei hat das Königl. Ministerium ausgesprochen, daß, wenn diejenigen Mitglieder, welche der Vornahme einer Wahl nach dem letzten BeMuffe entgegen gewesen, auch in dieserVersammlung bei ihrer Meinung beharren sollten, dies ohne Einfluß auf die Vornahme der Wahl unter den übrigen Mitgliedern, jenen aber sich der Abstimmung zu enthalten unbenommen sein solle. Endlich hat das Königl. Mini sterium bemerkt, daß die Frage, ob und inwiefern, die vorge- nommene Wahl in formeller Hinsicht einem Anstande unter liege oder nicht, zur Competenz der Kammer gehöre. Was nun die Wahl selbst anlangt, so betheiligen sich von den 29 Anwesenden daran nur 15 Senatoren, indem die Herren Professoren S. T. Weber, Drobisch, Erdmann, Steinacker, Niedner, Hartenstein, Albrecht, G. O. Günther, Haupt, Naumann, Jahn, Roscher, Wuttke und Handel mit der Erklärung, daß sie eine unter den vorliegenden Umständen stattsindende Wahl als eine Wahl der Corporation anzuer kennen nicht vermöchten, der Abstimmung sich enthielten. Die Abstimmung erfolgte der Observanz gemäß in der Art, daß in den ausgetheilten Verzeichnissen der Mitglieder des Senats der Name des zu Wählenden bezeichnet wurde. Es waren nun bei der vorgenommenen Abstimmung die Stimmen folgender Gestalt vertheilt: 6 Stimmen für Herrn Prof. Domherr v. Schilling, 3 - - - - V. Luch, 3 - - - - v. Klotz, 2 - - - - Präsident v. Günther, 1 - - - - Ö. Bülau, Magnisicenz. Da mithin keine absolute Mehrheit unter den Stimmen den sich herausgestellt hatte, so ward, nachdemHerrDomherr 0. Schilling erklärt, daß er eine etwa auf ihn fallende Wahl aus Gesundheitsrücksichten abzulehnen genöthigt sein würde, zur zweiten Abstimmung verschütten, welche folgendes Re sultat ergab. 7 Stimmen für Herrn Prof. v. Tuch, 3 - - " - - V. Klotz, 2 - - - - v. Bülau, Magnificenz, 1 - - - - 0. Weber, 1 - - - - Präsident 0. Günther, 1 - - - - Hofrath 0. Marezoll. , Erst bei der dritten hieraus oorgenommenen Abstimmung, bei welcher statutenmäßig relarive Stimmenmehrheit gilt, vereinigten sich 13 Stimmen auf Herrn Prof. 0. .Tuch, wahrend 2 Stimmen auf Se. Magnisieenz Herrn v. Bülau gefallen waren. Herr Prof. 0. Tuch, aufgefordert sich über Annahme der Wahl zu erklären, nahm solche an, und wurde darauf die Sitzung aufgehoben. So geschehen, auf Durchlesen und erfolgte Genehmigung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder