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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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ist. Zunächst ist die Kirche Eigenthümcrkn dieser Zehnten, die als Stiftungen zum Zwecke der Kirche zu betrachten sind. Wenn die Naturaleinkünste der Geistlichen so geschmälert würden, daß sie nicht mehr bestehen könnten, so müßten die Gemeinden die Geistlichen aus ihren Mitteln erhalten und ernähren. Ich glaube also, daß hier ein wesentlicher Verlust der Kirche und ebenso der Gemeinden eintreten müßte. Die Gründe aber, welche dafür sein sollen, um einen solchen ge setzlichen Schritt zu veranlassen, kann ich nicht erkennen, am wenigsten als triftig und hinlänglich anerkennen. Man bc- zieht sich auf eine Bestimmung in den Grundrechten. Ich glaube, wir sind aber mit der hohen Staatsregicrung voll, ständig darüber einig, daß wir nur, was in den Grundrechten gut und auch mit dem Principe des Rechts übereinstimmend ist, durch besondere Gesetze einführen wollen; aber unbedingt jede Bestimmung der Grundrechte auszuführen, wenn wir sie nicht für gut, recht und zweckmäßig halten, das werden wir nicht als unsere Mission betrachten. Ebenso ist es mit den von den vorigen Kammern gestellten Anträgen; wenn wir das als ausreichenden Grund betrachten sollen, so würde es auch unsere Aufgabe sein, alles von den vorigen Kammern Beantragte zur Ausführung zu bringen, was doch wahrlich nicht unsere Absicht sein kann. Daß es den Zeitideen ent spreche, eine Veränderung in der Stellung der Geistlichen vorzunehmen, das ist ein Grund, der mich wenigstens nicht bestimmen kann. Nun hat man gesagt, alle übrigen Gegen stände des Ablösungsgesetzes seien auf diese Weise abgelöst worden, warum solle man mit den Geistlichen einen Unterschied machen? Darauf muß ich antworten: weil Einem ein Nach theil geschehen, deshalb kann ich nicht wünschen, daß er auch einem Andern zugefügt werde, besonders wenn es nicht nothwendig ist; und nothwendig ist es nach meiner Ueberzcu- gung nicht. Der Zehnten, sobald er im Sack abgeliefert wird, ist eine Abgabe, die dem Betriebe der Landwirthschaft nicht schadet, im Gcgcntheil, es giebt Fälle, wo es für den Grundbesitzer, namentlich bei Ankauf eines Grundstückes, von Vortheil ist, eine solche Leistung auf dasselbe zu übernehmen. Ich meine den Fall, der oft vorkommt, wenn Jemand ein Grundstück kauft, welches er nicht vollständig zu bezahlen vermag. Er muß dann Schulden contrahiren, die er zu ver zinsen hat, während eine Rrallast wie der Decem den Kauf preis verringert und ihm eine Ablieferung an Getreide aufer legt, und es unterliegt keinem Zweifel, daß Letzteres für ihn Viel vortheilhafter ist. Ich sehe also nicht den geringsten Grund für diese Maaßregel und muß mich daher ganz ent schieden gegen das Gesetz und Deputationsgutachten ausspre chen und werde auch demgemäß stimmen. Nur eine Bemer kung muß ich noch hinzufügen. Es ist am Ende dem Depu tationsberichte eine Art von Verwahrung beigefügt in dem Sinne, daß gewisse noch zu erwartende gesetzliche Bestimmun gen nicht auf die an die Geistlichen und Schullehrer zu lei stenden Naturalleistungen Einfluß haben sollen. Nun, meine Herren, das ist ein sehr schwieriger Punkt. Man sagt, eS müsse die Maaßregel ergriffen werden, damit diese Leistungen gleichmäßig behandelt werden mit denen, welche bei den Rit tergütern abgelvst worden sind. Aus eben dem Grunde wird man künftig sagen: wenn man dort so verfahren ist, so muß auch hier so verfahren werden, und wird sich um so leichter zu einer solchen Veränderung entschließen, wenn man 1832 ein Gesetz gegeben, dasselbe 1840 verändert und 1850 abermals verändert, sich mithin an das Verändern gewöhnt hat. Auf das „bis hierher und nicht weiter", was im Berichte liegt, lege ich daher nicht den geringsten Werth. Prinz Johann: Ich habe im Jahre 1848 sowohl als Deputationsmitglied, als auch als Kammermitglied für das Gesetz, welches jetzt aufgehoben werden soll, gestimmt. Es könnte daher inconsequent scheinen, daß ich heute als Depu tationsmitglied für die Aufhebung desselben Lin. Ich muß auch einen großen Theil der Gründe, die mich damals bestimm ten, für das Gesetz zu stimmen, noch heute für gültig ansehen. Wenn ich aber von der damaligen Ansicht abgche, so liegt das in den veränderten Umständen; ich glaube, daß durch dicNor- lage, namentlich durch die aufgestellten Durchschnittspreise, ein Theil der Bedenken aufgehoben ist, welche ich damals ge gen das Gesetz aufstellte, und daß jetzt eine dringende Veran lassung dazu vorlicge, diese Naturalablösung eintrcten zu las sen. Was das Erste betrifft, so scheint es mir, daß nach der gegenwärtigen Sachlage eine wirkliche Beeinträchtigung der Geistlichen und Schullehrer nicht stattsindc. An sich genom men, sind die Preise, wie w'r sie ausgestellt haben, wohl eine genügende Entschädigung in allen Theilen des Landes. Man könnte nur etwa darin eine Beeinträchtigung der Geistlichen finden, daß durch die Ueberweisung der Rente an die Land- rentenbank noch eine bedeutende Verkürzung eintrete. Das gleicht sich aber größtentheils dadurch wieder aus, daß die Staatsregicrung die Administration des Fonds übernimmt, so daß es gewiß möglich sein wird, in kurzer Zeit höhere Zinsen dafür zu erlangen. Hat doch schon bis jetzt die Staatsregie rung mit den unter ihrer Administration stehenden Fonds so gut gewirthschaftet, daß sie 4Proccnt zu gewähren im Stande ist; warum sollte das nicht auch in Zukunft, ohne Zuthun der Staatscasse, mit dem jetztzu bewilligenden Fonds dcr Fall sein? Ich glaube, daß das wahrscheinlich und in naher Aussicht ist. Im nächsten Jahre, wo jetzt wenigstens die Preise sehr niedrig sind, ist bei einem Abzüge von für die Geistlichen gar nichts verloren. Man hat zwar darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft sich die Sache anders gestalten könnte, indem der Werth des Getreides steige, der Werth des Geldes aber sich vermindere. Ich gebe das zu; ich will nicht läugnen, daß das unter gewissen Verhältnissen möglich ist, aber für die in Rede stehende Ablösung möchte ich dies Verhältniß nicht an erkennen. Es kann nur darin bestehen, daß das Getreide im Preise bedeutend steigt oder die edlen Metalle sehr fallen. Wenn ich auf die Werthsveränderungen in früheren Jahren
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