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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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keine Verpflichtungen, keine Schuldigkeiten mehr haben will, in einer Zeit, wo Jeder sein eigener Herr sein und sich eman- cipiren will, wo man jedes Recht, welches auf Herkommen oder auf andern Rechtsquellen beruht, einen Krebsschaden, einen Zankapfel und dergleichen nennt, und immer darauf besieht und immer wieder daran erinnert, svlcheFeudallasten, solche Reste des finstern Mittelalters müßten weg. In einer solchen Zeit, wo eine solche Meinung herrschend ist, ist es un möglich, den geistlichen Zehnten zu erhalten. Ich erlaube mir, Ihnen eine Stelle aus einer Petition anzuführen, welche eine Anzahl von Geistlichen selbst eingereicht hat, und wo sie unter Anderm sagen: „Bei den Naturalleistungen an Guts und Gerichtsherren kann man vielleicht sagen, sie beruhen theilweise aus Mißbrauch gutsherrlicher Rechte," — nun na türlich, alle gutsherrlichen Rechte beruhen auf Mißbrauch, das ist eine bekannte Sache! — „bei denen an Geistliche und Schullehrer der evangelisch-lutherischen Landeskirche möchte aber schwerlich eine solche Behauptung aufgestellt werden können. Dort läßt sich vielleicht hier und da mit einigem Schein anführen, cs werde nur etwas vom Ueberflusse weg genommen," — auch sehr natürlich — „hier aber ganz und gar nicht, hier handelt es sich um das Nothwendigste. Dort laßt sich vielleicht ferner sagen, die Naturalleistungen haben nach ihrem wirklichen -Werthe gar nicht soviel betragen, als sie eigentlich betragen haben sollen; denn sie seien mit Widerwil len und gehässiger Gesinnung geleistet und daher das mög lichst Schlechte gegeben worden w." Nun, meine Herren, wenn Diejenigen, die sich für Beibehaltung des geistlichen Zehnten verwenden und der Meinung sind, es sei eine Ungerechtigkeit, ihn abzulösen, er könne auch in der jetzigen Zeit noch erhalten werden, selbst sagen, die Abgaben gegen die Rittergüter seien mit gehässiger Gesinnung geleistet worden, sie müßten des halb weg, da muffen sie, wenn sie das von einer Abgabe sagen, dasselbe auch von der andern gelten lassen, und ich finde, daß es dann zur Nothwendigkeit geworden ist, zu bekennen, daß auch diese Abgabe abgelöst werden müss e. Ich wiederhole es, ich wünschte, der Zehnten könnte beibehalten werden, denn ich halte ihn für die gerechteste und billigste Abgabe. Das ist meine volle Uebcrzcugung, und ich glaube, daß die Abgabe in natura den Verpflichteten weniger schwer fallen wird, als die in baarem Geldc. Ich selbst habe sehr viel Lasten an Garben zehnten zu geben, und erklärlich will sie gern und mit Vergnü gen fortcntrichten, aber erlaubt es denn die gegenwartigeZeit? Es soll ja eben keine Verbindlichkeit mehr erhalten werden. Es ist cüsosunmöglich, den geistlichen Zehnten beizubehalten, und unwillkürlich werde ich an ein altes Sprüchwort erinnert: „ja es ginge wohl, aber es geht nicht". Ich frage Sie Alle: können wir die Zeit ändern? Kann Einer von Ihnen behaup ten, die Sache sei zu erhalten? Da dies nun einmal so ist, da die Geistlichen in ihrer Petition selbst sich über andere Leistun gen so ausfprechen, wie es geschehen, da sie andere auf Grund und Boden ruhende Leistungen für gänzlich unhaltbar erklä ren, so muß man sich wohl für das Gesetz erklären. Auch finde ich im Gesetze keine.Ungerechtigkeit und habe die Ueberzeu- gung, die Geistlichen verlieren nichts, sie werden entschädigt, und hier ist daher die Ablösung keine sogenannte, sondern eine wirkliche, eine angemessene und hinreichende. Ich glaube, es bleibt nichts übrig, als das Gesetz anzunehmen. v. Heynitz: Ich habe mir das Wort zur Widerlegung erbeten. Ich kann die Ansicht nicht theilen, daß die durch das Gesetz vorgeschlagene Entschädigung hinreichend oder ge nügend sei. Man denke sich den Fall, daß eine Pfarrstelle nur 300 Thlr. trägt und daß der Inhaber einer solchen Stelle in theuern Jahren eine Mehrausgabe von 150 Lhlr. für Getreide zu ^machen hat. Wie da der Mann bestehen könnte, ist unbegreiflich. Eine solche Entschädigung kann ich daher durchaus nicht für ausreichend halten. Sodann muß ich sagen, daß es für mich ein trauriger Gedanke wäre, wenn man annehmen wollte, daß es einer Regierung nicht möglich sein sollte, diese Naturalleistungen an die Geistlichen in gehöriger Qualität zu erhalten. Das ist ein Gedanke, dem ich mich nicht hingeben möchte, da es zu traurig wäre, wenn eine Regierung nicht soviel Gewalt besitzen sollte. Dann ist gesagt worden, daß um der Kosten willen die Ver wandlung des Garbenzehnten in Sackzehnten so schwierig sei, daß man wünschen müsse, daß die Gesetzvorlage Annahme fände. Den Wunsch kann ich nicht theilen. Ich bin über zeugt , daß es eben nicht eine schwierige Aufgabe sein könnte, eine Vcrfahrungsart der Verwandlung des Garben-in Sack zehnten festzustellen, die ohne viele Kosten ausführbar wäre; ich glaube, daß das ganz leicht sein würde. Ich muß daher auf meinem Anträge beharren. Prinz Johann: Ich möchte nur gegen eineAeußerung des Herrn v. Heynitz, die sich auf meine Rede zu beziehen schien, das einwerfen: Ich habe nicht bezweifelt, daß di^ Re gierung im Stande ist, auch wenn alle andern Leistungen ab gelöst sind, die Entrichtung des Zehnten von dem Landmann zu erzwingen; ich Habenurin Zweifel gezogen, ob ein solcher Zwang dann nicht sehr nachtheilig auf das Verhaltniß des Geistlichen zum Landmann einwirken würde, und das zu hin dern ist die Regierung nicht im Stande. Regierungscommissar v. Hüchel: Die Regierung hat die Vortheile, welche den Geistlichen aus den Zehntrechten erwachsen, gewiß zu keiner Zeit verkannt und-unterschätzt. Nichtsdestoweniger hat sie sich in neuerer Zeit für die Ab lösung derselben entschieden. Nicht deshalb, weil die Ver pflichteten jetzt sich ihrer Verbindlichkeit zu entziehen, die Be rechtigten zu verkürzen suchten, sondern in Hinblick auf die Zukunft. Gegenwärtig werden in den meisten Parochien diese Naturalleistungen den Geistlichen willig und in guter Qualität gewährt.. Es ist. aber in den letzten Jahren geflis sentlich eine große Mißstimmung,gegen alle dergleichen, Lei stungen hervorgerufen worden. Diese Mißstimmung wird nicht wieder ganzsverschwinden, sie wird im Gegentheil noch gesteigert werden, wenn alle andern Nealleistungen vom
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