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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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LK) die Tabaksteuer von inländischen Tabacksblättern, ü) die Uebergangsteuer von vereinsländischern Fleisch werke, Wein, Most, Branntwein, Bier und Taback, Lk) die Rübenzuckersteuer, II) die Schlachtsteuer, zur Zeit unter Beibehaltung der durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1840 S. 94 ff.) an geordnetenzeitweisen Ermäßigungen und beziehent lich Erlasse, mm) die Stempelsteuer; b) an außerordentlichenSteu er nund Abgaben: aa) ein Zuschlag zur Grundsteuer nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit, und zwar ein Pfennig in jedem der beiden Termine den 1. August und 1. No vember dieses Jahres, bb) einer dergleichen zur Gewerbe- und Personalsteuer nach Höhe eines vollen Jahresbetraas der geord neten Sätze. §. 2. Alle sonstigen an die Staatskassen zu entrichtenden Ab gaben, Natural- und Geldleistungen, welchenicht ausdrücklich aufgehoben worden sind oder inmittelst noch aufgehoben wer den, haben vorschrrftmäßig während der oben §. 1 gedachten Zeit ebenfalls fortzubestehen. §-3. Die Ausführung dieses Gesetzes und insbesondere auch die Bestimmung der Termine für die Erhebung der ordent lichen und außerordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer, sowie die Feststellung der Vergütung für die Erhebung, Ab lieferung und Berechnung der §. 1 b. gedachten außerordent lichen Steuern ist unscrm Finanzministerium übertragen. Urkundlich haben wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am . .. Was die Motive dieses Gesetzes anlangt, so würde ich Las Präsidium ersuchen, die Kammer zu befragen/,ob sie von deren Vorlesung absehen lassen wolle, da ein hauptsächlicher Theil derselben wenigstens excerptweise im Berichte mit ent halten ist, und deshalb wohl auch die Staatsregierung nichts gegen die Weglassung einzuwenden haben dürfte. (Von der Ministerbank her wird die Zustimmung zur Unterlassung des Vorlesens der Motiven zulerkennen gegeben.) Präsident Cuno: Da die Staatsregierung gegen die Unterlassung der Vorlesung der Motiven kein Bedenken hat, so habe ich mich nur daraus zu beschränken, die Kammer zu fragen, ob sie auch ihrerseits davon absehen will? — Ein stimmig. Präsident Cuno: Es wird nun der Bericht selbst vorzu tragen sein. (Die Motive zu diesem Gesetzentwurf, von deren Vor lesung die Kammer absieht, lauten:) Bei der Wichtigkeit und Umfänglichkeit des den Kam mern am 26. November vorigen Jahres vorgelegten Staats budgets auf dieJahre 1849, >1830 und 1851 und beiderbereits weit vorgerückten Zeit, hat der Regierung die Besorgniß nicht entgehen können, daß mit der verfassungsmäßigen Berathung dieses Gesetzes und des darauf zu gründenden vollständigen Finanzgesetzes auf nurgedachte Zeitperiode, bis dahin, wo das Ausschreiben vom 25. Mai1849—Gesetz- und Verordnungs blatt vom Jahre 1849, Seite 103 — abläuft, aller Wahr scheinlichkeit nach nicht mehr aufzukommen sein werde. In Erwägung dessen mußte LieRegierung sich verpflichtetfühlen, für die ungestörte Fortführung des Staatshaushalts die unter diesen Umständen erforderlichen weitern Maaßregeln einzu leiten, damit wenigstens die zu einstweiliger Deckung des dringendsten Staatsaufwandes, sowie der nach Z. 89 der Verfassungsurkunde unabweisbaren Ausgaben erforderlichen Steuern und Abgaben in ihrer regelmäßigen Folge ununter brochen forterhoben werden können. Es hat hierbei das Absehen nicht aufdiefrühern ordent lichen Steuern und Abgaben allein beschränkt bleiben können. Wenn nämlich auch von dem Ergebniß der Berathung des Budgets vorerst noch abhängig ist, welcher Bedarf zu be schaffen sein werde, so liegt doch die dießfällige Ungewißheit innerhalb solcher Grenzen, daß die Nothwendigkeit der An wendung außerordentlicher Hülfsmittel — zumal die Erhe bung der in der Budgetvorlage bereits vom 1. Januar des gegenwärtigen Jahres an mit veranschlagten Erhöhungen und Zuschläge beim Salzpreise und bei der Schlacht-, Brannt wein- und Stempelsteuer zur Zeit noch nicht hat eintreten können — in keiner Weise zweifelhaft sein kann. Um z. B. die folgenden in der Budgetvorlage für j ed es Jahr der dreijährigen Periode veranschlagten Durchschnitts erträge, als: Nr. 13 b. 53,334 Lhaler außerordentlicher Zuschlag zum Salzpreise, - 25 o. 40,000 - Zuwachs wegen Wiederaufzieh« ung der Sätze vom kleinen Schlachtvieh, - 26 s. 131,944 - Zuschlag zur Schlachtsteuer, - —b. 98,141 - Zuschlag zur Branntweinsteuer, - — o. 61,164 - Zuschlag zur Stempelsteuer, 384,583 Thaler in Summe, oder auf alle drei Jahre zusammen genommen, den Betrag von. 1,153,749 Thaler zu erzielen, hatte selbst dann, wenn die Erhebung dieser Erhöh ungen und Zuschläge bereits vom 1. Januar 1850 ab zu er möglichen gewesen wäre, in jedem der beiden Jahre 1850 und 1851 ein Betrag von 576,874,5 Thaler aufgebracht werden müssen, weil für die Beschaffung jener Hauptsumme nur noch dieser Zeitraum von zwei Jahren vorhanden war. Vom Jahre 1850 sind nun aber bereits zwei Monate verflossen, ohne daß auf jene Zuschläge Etwas hätte erhoben werden können, auch steht der Anfang der diesfälligen Erhebung vor der Beendi gung der Berathung der Budgetvorlage und des Finanzge setzes nicht zu erwarten. Es muß daher die Ausbringung jener Hauptsumme nothwendigerweise in dem Grade immer schwieriger werden, je mehr sich die dazu vorhandene Zeit verkürzt. Angenommen, es werde mit Erhebung jener Zuschläge äm l.'Juli d. I. begonnen werden können, so würden bis da hin bereits 288,437 Thaler ausgefallen sein, auf welche in der
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